Die einfache Online-Todesfallrisikoversicherung | risikomat.ch - GLKB
FAQ
Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen.
Prämie
Wodurch wird die Prämienhöhe beeinflusst?
Die Prämie ist abhängig von den Berechnungsparametern Alter, Geschlecht, Raucherstatus und Todesfallsumme.
Kann sich die vereinbarte Prämie verändern?
Ja, die Prämie passt sich aufgrund statistischer Daten jährlich an. Die Prämien sind nach Abschluss für die ersten drei Jahre garantiert – danach kann eine Anpassung erfolgen. Es ist davon auszugehen, dass die Prämie mit zunehmendem Alter leicht ansteigt.
Ist bei Invalidität eine Prämienbefreiung vorgesehen?
Nein, es gibt keine Prämienbefreiung bei Invalidität.
Ist eine Überschussbeteiligung vorgesehen?
Nein. Bei risikomat.ch bezahlen Sie währen der ganzen Laufzeit immer nur Nettoprämien.
Sind die Prämien steuerlich absetzbar?
Die Prämien sind im Rahmen der Versicherungsprämien und Zinsen von Sparkapitalien steuerlich absetzbar. Die maximale Höhe des Abzugs von Versicherungsprämien und Zinsen von Sparkapitalien ist jedoch kantonal unterschiedlich. Oft wird der Maximalabzug bereits durch die Krankenkassenprämien ausgeschöpft.
Versicherungssumme
Kann eine höhere Versicherungssumme als 600'000 Franken abgeschlossen werden?
Bei risikomat.ch beträgt der Maximalbetrag 600'000 Franken. Für höhere Versicherungssummen sind die Beraterinnen und Berater der Glarner Kantonalbank gerne für Sie da. Kontaktieren Sie uns unter 0844 858 858.
Wie bestimmte ich die ideale Versicherungssumme?
Die optimale Höhe ist sehr individuell und hängt von den persönlichen Bedürfnissen ab. Mit unserem Rechner können Sie Ihren möglichen Kapitalbedarf grob abschätzen. Falls Sie unsicher sind, empfehlen wir Ihnen eine professionelle Vorsorgeberatung. Die Beraterinnen und Berater der Glarner Kantonalbank sind gerne für Sie da, vereinbaren Sie einen Termin unter 0844 858 858.
Wen kann ich mit der Versicherungssumme begünstigen?
Sie sind völlig frei. Es spielt keine Rolle in welchem Verhältnis Sie zur begünstigen Person stehen. Neben einer natürlichen Person können Sie auch eine juristische Person begünstigen. Ohne Nennung von Begünstigten gilt die Reihenfolge gemäss AVB «ALLGEMEINE BEDINGUNGEN FÜR DIE TODESFALLVERSICHERUNG DIREKT».
Versicherungspolice
Wie hoch ist die Mindesthöhe der Versicherungspolice?
Das Angebot startet bei 100’000 Franken
Wie hoch ist die Maximalhöhe der Versicherungspolice?
Der Maximalbetrag liegt bei 600'000 Franken.
Wie viele Policen können pro Person eröffnet werden?
Die Anzahl Policen wird nicht beschränkt. Mit mehreren Policen können durchaus verschiedene Personen begünstigt werden. Der maximale Gesamtbetrag über das Online Angebot von risikomat.ch liegt bei 600'000 Franken.
Können die Leistungsansprüche auch verpfändet werden – z.B. im Zusammenhang mit einer Bankfinanzierung?
Ja, die Leistungsansprüche können an Dritte verpfändet oder abgetreten werden.
Fällt die Versicherungsleistung in die ordentliche Erbmasse?
Nein, Leistungen aus der Todesfallversicherung werden sofort an die begünstigte Person ausbezahlt und fallen nicht in die Erbmasse des Verstorbenen.
Wann und wie kann die Police gekündigt werden?
Die Todesfallversicherung kann auf Ende des Versicherungsjahres, mit einer Kündigungsfrist von einem Monat, schriftlich gekündigt werden. Bei einer Prämienanpassung entfällt die Kündigungsfrist.
Wo kann ich den Rückkaufswert der Police einsehen?
Die Todesfallversicherung ist eine reine Risikoversicherung und hat deshalb keinen Rückkaufswert.
Wer ist mein Ansprechpartner bezüglich der abgeschlossenen Versicherungspolice?
Bei inhaltlichen Fragen zur Police oder bei produktspezifischen Fragen ist die PAX, Schweizerische Lebensversicherungs-Gesellschaft AG Ansprechpartner
Kann ich die Geschäftsbedingungen des Versicherers einsehen?
Ja, die allgemeinen Bedingungen und Produkteinformationen finden Sie unten verlinkt.
Allgemeines
Wer ist mein Ansprechpartner bei Fragen zum Abschluss einer Risiko-Todesfallpolice?
Bei technischen Fragen zum Abschluss der Risiko-Todesfallpolice steht Ihnen unser Support unter 0844 858 858 gerne zur Verfügung.
Wer steht hinter risikomat.ch?
Risikomat.ch ist eine Plattform der Glarner Kantonalbank für den Online-Abschluss von Todesfallrisikoversicherungen. Die Versicherungspolice wird durch Pax, Schweizerische Lebensversicherungs-Gesellschaft AG ausgestellt.
Werde ich beim Abschluss einer Todesfallrisikoversicherungen via risikomat.ch automatisch auch Kunde der Glarner Kantonalbank?
Nein, die Glarner Kantonalbank vermittelt Ihre Angaben an die Pax, Schweizerische Lebensversicherungs-Gesellschaft AG. Es entsteht eine Geschäftsbeziehung zwischen Ihnen und der Pax, Schweizerische Lebensversicherungs-Gesellschaft AG.
Für wen eignet sich das Angebot?
Dieses innovative Onlineprodukt ist für Privatpersonen geeignet, die eine Todesfallrisikoversicherung online und ohne Beratung abschliessen wollen. Mit dieser Versicherung können Ehepartner, Kinder, Lebenspartner oder Unternehmen vor finanziellen Risiken geschützt werden.
Deckt die Versicherung weitere Risiken ab?
Nein, die Todesfallversicherung ist eine reine Risikoversicherung, welche die finanzielle Absicherung im Todesfall zum Ziel hat.
Wie hoch ist das Mindestalter für den Abschluss einer Todesfallversicherung?
Ab 17 Jahren ist der Abschluss möglich.
Wie hoch ist das maximale Eintrittsalter?
Sowohl bei weiblichen als auch männlichen Personen sind es 60 Jahre.
Wie lange ist die maximale Laufzeit der Todesfallversicherung?
Sie läuft maximal bis zum Erreichen des 65. Lebensjahres
Fallen beim Abschluss über risikomat.ch Gebühren an?
Nein, die Glarner Kantonalbank verlangt keine Gebühren. Sie zahlen die vereinbarte Präme direkt an den Versicherer (Pax, Schweizerische Lebensversicherungs-Gesellschaft AG).
Muss im Zusammenhang mit dem Antrag ein Gesundheitscheck bei einem Arzt vorgenommen werden?
Nein, es reicht, wenn Sie die Gesundheitsfragen beantworten. Ein Arztbesuch ist nicht notwendig.
Ist eine Überschussbeteiligung vorgesehen?
Nein, es werden keine Überschüsse ausbezahlt.
Sind meine Daten durch die Onlineanfrage sicher?
Die Bearbeitung von Personendaten bildet eine unentbehrliche Grundlage des Versicherungsgeschäfts. Ihre Personendaten werden mit besonderer Vorsicht behandelt. Das Schweizerische Datenschutzgesetz sowie die dazu gehörende Verordnung werden durch die Pax, Schweizerische Lebensversicherungs-Gesellschaft AG beachtet.