Rechtliches - GLKB
Rechtliches

Nutzungsbedingungen
I. Allgemeine Bestimmungen
1. Anerkennung der Nutzungsbedingungen
Mit dem Zugriff auf die Webseiten und Umgebungen (z.B. freeME-, Hypomat-, Risikomat-, Kontomat-Umgebung) der Glarner Kantonalbank («GLKB»; zusammen «GLKB-Webseiten») sowie auf die darin enthaltenen oder beschriebenen Informationen, Meinungen, Produkte, Dienstleistungen, Funktionen und Unterlagen («Informationen») erklären Sie, dass Sie die folgenden Nutzungsbedingungen und rechtlichen Informationen verstanden haben und anerkennen. Handeln Sie in Vertretung einer juristischen Person, erklären Sie auch namens der juristischen Person, dass Sie die folgenden Nutzungsbedingungen und rechtlichen Informationen verstanden haben und anerkennen und dass Sie über die erforderlichen Befugnisse verfügen.
Wenn Sie mit diesen Nutzungsbedingungen nicht einverstanden sind, dürfen Sie auf die GLKB-Webseiten und Informationen nicht zugreifen.
2. Adressatenkreis
Die GLKB-Webseiten und Informationen richten sich, sofern auf den GLKB-Webseiten nicht ausdrücklich abweichend festgehalten, ausschliesslich an natürliche und juristische Personen sowie Personengesellschaften und Körperschaften mit Wohnsitz bzw. Sitz in der Schweiz. Insbesondere sind die Informationen nicht für Personen bestimmt, die einer Rechtsordnung unterstehen, welche die Publikation bzw. den Zugang zu solchen Informationen (aufgrund der Nationalität der betreffenden Person, ihres Wohnsitzes oder aus anderen Gründen) verbietet. Personen, auf die solche Einschränkungen zutreffen, ist der Zugriff auf die GLKB-Webseiten und Informationen nicht gestattet. Dies gilt insbesondere für Personen mit Wohnsitz oder Staatsbürgerschaft USA, Grossbritannien, Japan und den Cayman Islands. Ausserdem unterliegen gewisse auf den GLKB-Webseiten beschriebene Dienstleistungen und Produkte Restriktionen, die sich namentlich aufgrund von Wohnsitz beziehungsweise Sitz, Nationalität oder Kundensegmentierung ergeben.
Es kann deshalb nicht ausgeschlossen werden, dass gewisse auf den GLKB-Webseiten beschriebene Dienstleistungen und Produkte für Sie nicht zulässig oder geeignet sind.
3. Urheber-, Marken- und andere Schutzrechte
Sämtliche Rechte an den Elementen der GLKB-Webseiten, insbesondere Urheber- und Markenrechte, gehören der GLKB oder Dritten. Die Weiterverwendung dieser Elemente ist nur zu Informationszwecken und für den privaten Gebrauch gestattet. Ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung der GLKB ist daher jede Reproduktion, Neuveröffentlichung oder Verteilung dieser Inhalte (in elektronischer, schriftlicher oder sonstiger Form) oder anderweitige Nutzung der Inhalte sowie der Logos zu jedwelchem Zweck, insbesondere aber zu öffentlichen oder kommerziellen Zwecken, strikt untersagt.
4. Keine Gewähr
Die Informationen auf den GLKB-Webseiten werden mit aller zumutbaren Sorgfalt erstellt, regelmässig geprüft und aktualisiert. Trotz aller Sorgfalt können sich die Informationen inzwischen verändert haben oder beruhen auf fehlerhaften Angaben Dritter. Die GLKB übernimmt darum keine Gewähr für Genauigkeit, Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der auf den GLKB-Webseiten publizierten Informationen. Die GLKB ist insbesondere in keiner Art verpflichtet, veraltete Informationen oder Meinungen zu aktualisieren, von den GLKB-Webseiten zu entfernen oder entsprechend zu kennzeichnen. Als Benutzer/in tragen Sie die volle Verantwortung und das Risiko für die Verwendung der von der GLKB bzw. von Dritten auf den GLKB-Webseiten veröffentlichten Informationen.
Die GLKB übernimmt ausserdem keine Verantwortung und gibt keine Gewähr, dass die Funktionen auf den GLKB-Webseiten fehlerlos sind oder nicht unterbrochen werden, dass Fehler behoben werden oder dass die GLKB-Webseiten oder der jeweilige Server frei von schädlichen Bestandteilen (insbesondere Viren) sind.
5. Keine Haftung
Jegliche Haftung der GLKB (einschliesslich Fahrlässigkeit) für direkte oder indirekte Schäden oder Folgeschäden, die sich aus oder im Zusammenhang mit der Nutzung der GLKB-Webseiten und Informationen oder durch den Zugriff auf die GLKB-Webseiten und Informationen (bzw. aus der Unmöglichkeit der Benutzung oder des Zugriffs) ergeben, ist ausgeschlossen.
Die GLKB übernimmt keine Haftung für die fehlerhafte Funktionalität der GLKB-Webseiten, Unterbrüche und schädliche Bestandteile sowie für dadurch verursachte Verzögerungen, Fehlleitungen oder Löschungen.
Die GLKB übernimmt keine Haftung für die Sicherheit oder Zuverlässigkeit der zur Nutzung der GLKB-Webseiten erforderlichen oder von ihr empfohlenen, gelieferten oder angebotenen Software. Zudem lehnt die GLKB jede Haftung für Manipulationen am EDV-System des Internet-Benutzers/der Internet-Benutzerin durch Unbefugte ab.
6. Kein Angebot / Keine Beratung
Die über die GLKB-Webseiten zugänglichen Informationen zu Anlageprodukten begründen weder eine Aufforderung zur Offertstellung noch ein Angebot oder eine Empfehlung zum Erwerb oder Verkauf von Anlageinstrumenten oder zur Tätigung sonstiger Transaktionen oder zum Abschluss irgendeines Rechtsgeschäftes, sondern dienen reinen Informationszwecken.
Die Informationen ersetzen keinesfalls die persönliche Beratung durch qualifizierte Fachpersonen in steuerlichen, rechtlichen oder anderen Fragen, und es sollten allein gestützt auf die Informationen auf den GLKB-Webseiten keine Anlage- oder andere Vermögensentscheide gefällt werden. Anlegerinnen und Anleger, die sich für ein bestimmtes Anlageprodukt interessieren, sind angehalten, vor dem Anlageentscheid die vollständige Produktedokumentation und die Broschüre über «Risiken im Handel mit Finanzinstrumenten» sorgfältig zu lesen, sich insbesondere auch über Steuerfolgen zu informieren, welche beim Erwerb, Besitz und Verkauf von Anlageprodukten an ihrem Wohnsitz entstehen können, und sich von einer Fachperson beraten zu lassen.
Mit Ihrem Antrag auf eine Beziehungseröffnung, unabhängig ob auf elektronischem oder schriftlichem Weg, verzichten Sie ausdrücklich auf eine persönliche Beratung und bestätigen, dass Sie mit der Funktionsweise, den Gewohnheiten, Strukturen und Risiken des Vorsorge- und Anlagegeschäfts vertraut sind.
7. Risiken im Anlagegeschäft und Anlageentscheid
Der Wert von Anlagen kann sich verändern. Hinweise auf die frühere Performance garantieren keine positiven Entwicklungen in der Zukunft. Kapitalanlagen sind mit Risiken verbunden, zu denen auch der mögliche Verlust des Kapitals gehört. Der Kurs, Wert und Ertrag von Wertpapieren oder Finanzinstrumenten können sowohl steigen als auch fallen. Bestimmte Anlagen unterliegen einer hohen Volatilität und können plötzliche und umfangreiche Wertrückgänge verzeichnen. Verluste können ihrem ursprünglichen Anlagebetrag entsprechen oder diesen übertreffen. Auf Fremdwährungen lautende Wertpapiere und Finanzinstrumente unterliegen Wechselkursschwankungen, die einen positiven oder negativen Effekt auf den Wert, Kurs oder Ertrag dieser Wertpapiere oder Finanzinstrumente haben können. Einige Anlagen lassen sich unter Umständen nicht einfach veräussern, und es kann schwierig werden, sie zu verkaufen oder zu realisieren. Möglicherweise wird es für Anlegerinnen und Anleger schwierig, zuverlässige Informationen über den Wert dieser Anlagen oder die mit ihnen verbundenen Risiken zu erhalten. Potenzielle Anlegerinnen und Anleger sollten auch die besonderen Risiken berücksichtigen, die mit internationalen und globalen Anlagen (insbesondere in Schwellenländern) sowie mit Anlagen in kleine Unternehmen, Fonds oder Anlagestrategien, die sich auf eine Branche, ein Land oder eine Region spezialisieren, oder in sonstige spezialisierte, aggressive oder konzentrierte Anlagestrategien, die den Einsatz von Fremdkapital oder Derivaten vorsehen, verbunden sind. Die Risiken von Wertschriften trägt allein die Anlegerin/der Anleger.
Anlegerinnen und Anleger treffen ihre Anlageentscheide gestützt auf ihre Anlagekenntnisse, Anlageziele und den persönlichen Anlagehorizont. Sie sind sich bewusst, dass der gewählte Anlagehorizont durch Ereignisse beeinflusst werden kann, welche ausserhalb ihres Einflussbereichs liegen. Sie sind sich zudem bewusst, dass aus der Investition in Wertschriften und andere Anlagen Verluste (z.B. auf Kurs, Zins, Fremdwährungen oder Gegenpartei) entstehen können und sie alleine das Risiko dafür und für die Auswahl der Anlagestrategie tragen. Die GLKB übernimmt weder eine ausdrückliche noch eine stillschweigende Haftung oder Garantie bezüglich der künftigen Performance und gibt keine Renditeversprechen und keine abschliessenden Empfehlungen zu Kapitalanlagen ab.
8. Keine Sicherheit bei Datenübertragung
Wenn Sie die GLKB-Webseiten benützen, werden Ihre Daten über ein offenes, jedermann zugängliches Netz (Internet oder Telefonnetz) transportiert. Daten, die Sie der GLKB mittels elektronischer Medien (zum Beispiel E-Mail, SMS, Dokumentenupload etc.) übermitteln beziehungsweise sich von der GLKB übermitteln lassen, werden in der Regel nicht verschlüsselt. Dies beinhaltet insbesondere folgende Risiken:
- Auch wenn sich Sender und Empfänger in der Schweiz befinden, können Daten unkontrolliert ins Ausland gelangen, wo möglicherweise kein mit der Schweiz vergleichbarer Datenschutz besteht.
- Die Daten können durch Drittpersonen abgefangen und eingesehen werden, was diesen Dritten einen Rückschluss auf eine allenfalls bereits bestehende oder künftig bestehende Bankbeziehung zwischen Ihnen und der GLKB erlaubt.
- Die Identität des Senders (zum Beispiel E-Mail-Adresse) wie auch der Inhalt der Mitteilung kann vorgespiegelt oder auf eine andere Weise durch unautorisierte Personen manipuliert werden.
- Elektronische Mitteilungen können Schadprogramme oder bösartige Software (sogenannte Malware) enthalten, die beim Lesen der Mitteilung ausgeführt werden und zu vielfältigen Schäden führen können. Zwecks Virenbekämpfung empfiehlt sich die Verwendung von aktuellen Browser-Versionen sowie die Installation von laufend aktualisierter Antiviren-Software.
Abweichende Anordnungen vorbehalten, darf die Bank mit Ihnen auch per E-Mail kommunizieren.
9. Datenschutz
Die GLKB kann mittels GLKB-Webseiten personenbezogene Daten sammeln. Insbesondere, wenn Sie diese Daten der GLKB mittels eines Formulars oder sonstwie ausdrücklich zur Verfügung stellen. Die GLKB kann Ihre personenbezogenen Informationen zur Vermarktung von Produkten und Dienstleistungen nutzen, die für Sie aus Sicht der GLKB interessant sein könnten. Lesen Sie dazu die Datenschutzerklärung und die Cookie Policy der GLKB.
10. Links zu externen Informationen
Die auf den GLKB-Webseiten «verlinkten» Informationen sind dem Einfluss der GLKB vollständig entzogen, weshalb die GLKB für Richtigkeit, Qualität, Vollständigkeit und Rechtmässigkeit des Inhalts sowie für allfällige darauf enthaltene Angebote und (Dienst-)Leistungen keinerlei Verantwortung übernimmt. Das Herstellen von Verbindungen zu diesen Informationen erfolgt auf eigenes Risiko.
II. Ergänzende Bestimmungen freeME
1. Keine Vertragsbeziehung und kein Anspruch
Die GLKB stellt die Infrastruktur («freeME-Umgebung») zur Verfügung. Es kommt keine Vertragsbeziehung zwischen der GLKB und dem Vorsorgenehmer/der Vorsorgenehmerin resp. der GLKB und dem Finanzberater zustande. Sollten Sie sich zum Abschluss eines Vertrages entscheiden, kommt dieser unmittelbar zwischen Ihnen und der Liberty Freizügigkeitsstiftung zustande. Die Annahme oder Ablehnung Ihres Antrages sowie die Erfüllung der Verpflichtungen aus dem Vertrag obliegen allein der Liberty Freizügigkeitsstiftung. Sie haben keinen Anspruch auf Aufschaltung, Nutzung oder Verfügbarkeit der freeME-Umgebung. Die GLKB kann den Zugang zur bzw. den Betrieb der freeME-Umgebung jederzeit, insbesondere bei Sicherheitsrisiken, Verdacht der Datenmanipulation oder wegen Wartungsarbeiten, ohne Angabe von Gründen oder vorgängige Mitteilung sperren, unterbrechen oder einstellen.
2. Nichteröffnung eines Kontos
Sollten Sie über die freeME-Umgebung kein Konto/Depot eröffnen, werden sämtliche gespeicherten Daten nach 30 Tagen gelöscht, sofern keine gesetzlichen oder regulatorischen Archivierungspflichten bestehen.
3. Legitimation und Risikotragung
Sie erhalten Zugang zur freeME-Umgebung, wenn Sie sich mit den nachfolgend festgelegten Legitimationsmitteln ausweisen:
- Ihrem Benutzernamen (der Ihrer E-Mail-Adresse entspricht) und Ihrem persönlichen, selbst wählbaren Passwort (erstes Identifikationsmerkmal), und
- dem SMS-Code, der Ihnen nach Eingabe des ersten Identifikationsmerkmals auf Ihre Mobilnummer übermittelt wird (zweites Identifikationsmerkmal).
Sie haben die Pflicht, die Entgegennahme/Geheimhaltung der Legitimationsmittel sowie deren Verwendung zu überwachen. Das Risiko, dass eine unberechtigte Person die Legitimationsmittel verwendet, tragen Sie als Benutzer/in.
Die GLKB ist nicht zu einer weitergehenden Prüfung der Berechtigung verpflichtet. Sie hat aber jederzeit und ohne Angabe von Gründen das Recht, einen weitergehenden Nachweis der Berechtigung zu verlangen (z.B. durch Unterschrift oder persönliche Vorsprache).
Jede Person, die sich durch die Eingabe der Zugangsdaten (insbesondere E-Mail-Adresse, Passwort, Sicherheitscode) legitimiert, gilt gegenüber der GLKB als die zur Nutzung der entsprechenden elektronischen Dienstleistung berechtigte Person. Die GLKB hat das Recht, dieser Person uneingeschränkten Zugriff auf den persönlichen Bereich des/der durch die Zugangsdaten identifizierten Benutzers/Benutzerin sowie auf sämtliche Funktionalitäten der freeME-Umgebung zu gewähren. Die Risiken aus der missbräuchlichen Verwendung der Zugangsdaten liegen somit bei Ihnen als Benutzer/in.
4. Sorgfaltspflichten des Benutzers/der Benutzerin
Sie müssen Ihr Passwort (erstes Identifikationsmerkmal) regelmässig ändern. Das Passwort darf nicht aus leicht ermittelbaren Kombinationen (wie Telefonnummer, Geburtsdatum, Autokennzeichen usw.) bestehen. Sie müssen das erste Identifikationsmerkmal geheim halten und gegen missbräuchliche Verwendung durch Unbefugte schützen. Insbesondere darf das erste Identifikationsmerkmal nicht ungeschützt auf Ihrem Endgerät (z.B. Computer oder Mobiltelefon) abgelegt oder sonst wo aufgezeichnet werden. Ebenso wenig dürfen Sie das zweite Identifikationsmerkmal Dritten aushändigen oder anderswie zugänglich machen. Müssen Sie befürchten, dass unberechtigte Dritte Kenntnis eines oder mehrerer Ihrer Legitimationsmittel gewonnen haben, sollten Sie das entsprechende Legitimationsmittel unverzüglich wechseln bzw. ändern. Ist dies nicht möglich, müssen Sie den Zugang zu den entsprechenden Dienstleistungen unverzüglich durch den technischen Support sperren lassen.
5. Schutzpflichten der GLKB
Die GLKB verpflichtet sich, zum Schutz des Benutzers/der Benutzerin ihre IT-Infrastruktur angemessen zu sichern und für die Nutzung der Dienstleistungen angemessene Sicherheitsmassnahmen einzusetzen, um das Risiko der Manipulation und der unbefugten Einsichtnahme gering zu halten. Was angemessen ist, ist nach dem Schutz zu beurteilen, den vergleichbare Banken üblicherweise bieten. Dessen ungeachtet kann die GLKB Ihnen Folgendes nicht zusichern: Den steten Zugang zur freeME-Umgebung und das richtige Funktionieren der freeME-Umgebung, die Unverletzlichkeit der freeME-Umgebung gegen Eingriffe Dritter, insbesondere durch unbefugte Einsichtnahme oder Manipulation von Daten.
6. Sorgfalt, die der Benutzer/die Benutzerin im eigenen Interesse beachten muss
Es obliegt Ihnen als freeME-Benutzer/in, die von Ihnen zur Übermittlung bestimmten Daten auf Vollständigkeit und Richtigkeit hin zu überprüfen und eventuelle Beanstandungen zu erheben, beides so zeitnah, dass ein Schaden vermieden oder möglichst klein gehalten werden kann, zu plausibilisieren, ob die Daten, die Sie von der GLKB erhalten, stimmen, sich genügende Systemkenntnisse zu verschaffen (z.B. um Daten nicht ungeschützt auf der Festplatte zu speichern), Endgerät, Provider und Software, die Sie für den Zugang zu den Dienstleistungen nutzen, sorgfältig auszuwählen, und insbesondere nur Software aus vertrauenswürdigen Quellen und virenfreie Datenträger (USB-Sticks) zu verwenden, Sicherheitsrisiken generell zu minimieren, z.B. indem Sie die auf den Internetseiten der jeweiligen Dienstleister angebrachten oder Ihnen sonst zugänglichen Sicherheitsinformationen (auch solche der GLKB auf ihrer Homepage) beachten, sich auf dem aktuellen Stand der Technik halten und empfohlene Sicherheitsmassnahmen innert nützlicher Frist treffen (z.B. wirksame Antiviren- und Firewall-Programme einrichten und erneuern und Ihr Passwort regelmässig wechseln).
7. Risikobereiche und Haftung
Sofern der Zugang zu den freeME-Dienstleistungen möglich ist, ist ihre Beanspruchung im Wesentlichen mit folgenden Risiken verbunden, die den Beteiligten wie folgt zugeordnet sind:
- Ihr Risikobereich: Ihre IT-Umgebung wird beschädigt, von Dritten eingesehen oder benutzt, oder Daten, die übermittelt werden sollen, werden auf Ihrer IT-Umgebung von Dritten manipuliert.
- Risikobereich der GLKB: Die bei der GLKB abgerufenen Daten sind nicht richtig. Die IT-Infrastruktur der GLKB wird von Dritten eingesehen, oder Daten, die übermittelt werden sollen, werden auf der IT-Infrastruktur der GLKB von Dritten manipuliert.
- Gemeinsamer Risikobereich: Die von einem Beteiligten übermittelten Daten werden ausserhalb der jeweiligen IT-Umgebung der Beteiligten von Dritten eingesehen oder manipuliert. Schaden, den ein Beteiligter aus Umständen erleidet, die in seinem eigenen oder im gemeinsamen Risikobereich liegen, trägt dieser Beteiligte selbst. Schaden, den ein Beteiligter aus Umständen erleidet, die im Risikobereich des anderen Beteiligten liegen, hat der andere Beteiligte nur zu ersetzen, soweit er seine Schutzpflicht erheblich verletzt (mehr als nur leichtes Verschulden) und dadurch zum Schaden massgeblich beigetragen hat. Für Schäden, welche der fordernde Beteiligte durch den Einsatz angemessener Schutzmassnahmen (Geheimhaltung von Passwörtern, Verwenden von angemessenen Antiviren- und Firewall-Programmen inkl. Aktualisierung seiner IT-Umgebung usw.) hätte vermeiden können, haftet der andere Beteiligte nicht.
8. Datenweitergabe
Sie ermächtigen die GLKB, Ihre Daten entsprechend der Datenschutzerklärung der GLKB der Liberty Freizügigkeitsstiftung weiterzugeben.
Sie ermächtigen die GLKB weiter, im Falle, dass Sie einen Finanzberater beiziehen möchten, Ihre Kontaktdaten an den Finanzberater weiterzuleiten, damit dieser mit Ihnen in Kontakt treten kann.
9. Ergänzende Bestimmungen für Finanzberater/Finanzberaterinnen
Als auf der Plattform freeME tätige/r Finanzberater/in haben Sie Ihren Wohnsitz/Sitz in der Schweiz und üben ausserhalb der Schweiz keine Geschäftstätigkeit im Finanzbereich oder damit zusammenhängende Aktivitäten aus. Sie sprechen in Ihrer Tätigkeit als Finanzberater/in auf eigene Initiative keine ausserhalb der Schweiz ansässigen Personen an. Sie übertragen diese Pflichten auch auf für Sie tätige Dritte und auf Ihre Mitarbeitende sowie allfällige Organe. Im Weiteren bieten Sie weder Beratung an noch machen Angaben oder geben Hinweise zu steuer- und vorsorgerechtlichen Themen, soweit diese sich auf Jurisdiktionen ausserhalb der Schweiz beziehen.
Als auf der Plattform freeME tätige/r Finanzberater/in gelten Sie als eigenständige/r Verantwortliche/r im Sinne der anwendbaren Datenschutzgesetzgebung. Als solche/r sind Sie alleinig für die Einhaltung der auf Sie anwendbaren Datenschutzgesetzgebung, insbesondere, sofern jeweils anwendbar, des Schweizer Datenschutzgesetzes oder der Datenschutzgrundverordnung der Europäischen Union, verantwortlich. Sie verpflichten sich insbesondere, den Informationspflichten gegenüber von einer Datenbearbeitung Betroffenen mit einer Datenschutzerklärung nachzukommen. Im Weiteren verpflichten Sie sich, die Geheimhaltungspflichten gemäss Art. 86 des Bundesgesetzes über die berufliche Alters-, Hinterlassenen und Invalidenvorsorge (BVG) i.V.m. Art. 25 des Bundesgesetzes über die Freizügigkeit in der beruflichen Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (FZG) zu beachten. Das bedeutet insbesondere, dass Sie – wenn Sie die Daten für eigene Zwecke ausserhalb der Beratung im Rahmen der beruflichen Vorsorge verwenden – eine schriftliche Einwilligung des Kunden/der Kundin in die Datenverarbeitung einholen (Art. 86a Abs. 5 BVG).
10. Keine Haftung für Finanzberater/innen
Die GLKB schliesst jegliche – sowohl vertragliche wie ausservertragliche - Haftung (einschliesslich Fahrlässigkeit) im Zusammenhang mit der Auswahl und der Tätigkeit des Finanzberaters/der Finanzberaterin aus.
11. Keine Verpflichtung zur Vermittlung von Vorsorgenehmer(inne)n
Es besteht keine Verpflichtung der GLKB, dem/der Finanzberater/in Vorsorgenehmer/innen zu vermitteln. Die Vorsorgenehmer/innen sind frei, eine/n Finanzberater/in zu wählen und wählen ihn selbstständig und ohne Mitwirkung der GLKB aus.
III. Ergänzende Bestimmungen hypomat.ch
1. Verbindlichkeit
Verbindlich sind nur die Angaben der GLKB, die als verbindlich bezeichnet sind. Insbesondere sind dies die angebotenen Konditionen für den Abschluss eines Hypothekarvertrages («Angebot»). Mit Ihrer Einreichung des Finanzierungsantrags auf der Webseite stimmen Sie diesem Angebot verbindlich zu.
Nach fristgerechter und vollständiger Einreichung der Begleitdokumente nimmt die GLKB eine ergänzende Prüfung des Finanzierungsantrags vor. Bei uneingeschränkt positivem Befund werden Ihnen die Vertragsunterlagen zur Unterzeichnung zugestellt. Nach fristgemässem Eingang der rechtsgültig unterzeichneten Vertragsunterlagen wird der Vertrag für die GLKB verbindlich.
Ein positiver Befund setzt voraus, dass
- Ihre Angaben, die der Annahme zugrunde liegen, richtig und vollständig sind;
- insbesondere i) nach Ermessen der GLKB die Kreditwürdigkeit und -fähigkeit gegeben sind, ii) die nach Ermessen der GLKB erforderlichen Belege die Kreditwürdigkeit und -fähigkeit bestätigen, iii) frühere Kreditbeziehungen mit der GLKB oder anderen Finanzinstituten ungetrübt verlaufen sind und iv) der aufgrund statistischer Angaben veranschlagte Wert der als Sicherheit dienenden Liegenschaft (z.B. aufgrund von Dienstbarkeiten, Altlasten, sonstigen Einflüssen) dem tatsächlichen Wert entspricht;
- Abklärungen der GLKB keine anderen banküblichen Ablehnungsgründe ergeben, wie etwa ein zu hohes Ausleihungsvolumen unter Berücksichtigung anderer Engagements mit Ihnen oder Ihnen nahestehenden Personen, Personengesellschaften oder juristischen Personen;
- keine erhöhten Risiken unter dem Aspekt der Prävention der Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung etc. besten;
- keine Hinderungsgründe aufgrund von gesetzlichen oder regulatorischen Vorgaben bestehen.
Werden die Begleitdokumente oder der rechtsgültig unterzeichneten Vertragsunterlagen nicht fristgerecht eingereicht, ist die GLKB nicht länger an die angebotenen Konditionen gebunden.
Das Angebot der GLKB und Ihre Annahme sind ausnahmsweise nicht verbindlich, falls der Zins, den die GLKB angeboten und den Sie akzeptiert haben, deutlich höher oder tiefer ist als der von den zuständigen Stellen bei der GLKB festgelegte Zins, oder wenn dem Angebot ein Berechnungsfehler zugrunde liegt. In diesem Fall ist jene Partei, die den Vertrag zu ihrem Nachteil zu einem derart falsch angegebenen Zins oder unter dem Einfluss eines Berechnungsfehlers abgeschlossen hat, frei, innert fünf Tagen schriftlich den Rücktritt vom Vertrag zu erklären. Als erheblich falsch gilt eine Abweichung des Zinses von mehr als 0.5 % (Beispiel: der Zins, den die GLKB hat anbieten wollen, beträgt 2 %, versehentlich angegeben wurden 1.4 %).
2. Nutzung des Hypoalarm
Die GLKB stellt Ihnen auf Wunsch mit Hypoalarm Informationen zur Verfügung. Die GLKB liefert diese Informationen freiwillig; sie ist also nicht dazu verpflichtet. Die GLKB kann daher diese Dienstleistung jederzeit und ohne Angabe von Gründen einstellen und übernimmt keine Haftung im Falle fehlender, verspäteter oder unrichtiger Angaben.
IV. Ergänzende Bestimmungen kontomat.ch
1. Verbindlichkeit
Verbindlich sind nur die Angaben der GLKB, die als verbindlich bezeichnet sind. Insbesondere sind dies die angebotenen Konditionen für den Abschluss eines Sparprodukts («Angebot»). Mit Ihrer Einreichung des Antrags auf der Webseite stimmen Sie diesem Angebot verbindlich zu.
Nach Ihrer Annahme überprüft die GLKB Ihre Angaben (Kundenprofil). Bei uneingeschränkt positivem Befund werden Ihnen die Eröffnungsbestätigung und die Vertragsunterlagen zur Unterzeichnung zugestellt. Nach fristgemässem Eingang der rechtsgültig unterzeichneten Vertragsunterlagen wird der Vertrag für die GLKB verbindlich. Bei negativem Ergebnis der Prüfung geht die GLKB die Kundenbeziehung nicht ein und teilt Ihnen dies mit.
Werden die rechtsgültig unterzeichneten Vertragsunterlagen nicht fristgerecht eingereicht, ist die GLKB nicht länger an die angebotenen Konditionen gebunden.
Das Angebot der GLKB und Ihre Annahme sind ausnahmsweise nicht verbindlich, falls der Zins, den die GLKB angeboten und den Sie akzeptiert haben, deutlich höher oder tiefer ist als der von den zuständigen Stellen bei der GLKB festgelegte Zins, oder wenn dem Angebot ein Berechnungsfehler zugrunde liegt. In diesem Fall ist jene Partei, die den Vertrag zu ihrem Nachteil zu einem derart falsch angegebenen Zins oder unter dem Einfluss eines Berechnungsfehlers abgeschlossen hat, frei, innert fünf Tagen schriftlich den Rücktritt vom Vertrag zu erklären. Als erheblich falsch gilt eine Abweichung des Zinses von mehr als 0.25 % (Beispiel: der Zins, den die GLKB hat anbieten wollen, beträgt 0.5 %, versehentlich angegeben wurden 0.8 %).
V. Ergänzende Bestimmungen risikomat.ch
1. Verbindlichkeit
Verbindlich sind nur die Angaben der GLKB und der Pax, Schweizerische Lebensversicherungs-Gesellschaft AG («Pax»), die als verbindlich bezeichnet sind. Insbesondere sind dies die angebotenen Konditionen für den Abschluss eines Versicherungsproduktes («Angebot»). Mit Ihrer Einreichung des Antrags auf der Webseite stimmen Sie diesem Angebot verbindlich zu.
Nach fristgerechter und vollständiger Einreichung der Begleitdokumente sendet die GLKB Ihre Daten an die Pax, welche Ihre Angaben (Kundenprofil) überprüft. Bei uneingeschränkt positivem Befund wird Ihnen die Police von der Pax zur Unterzeichnung zugestellt.
Ein positiver Befund setzt voraus, dass Ihre Angaben, die dem Antrag zugrunde liegen, richtig und vollständig sind, sowie kein Ablehnungsgrund von Seiten Pax vorliegt wie z.B. (i) die vertraglich definierten Kriterien nicht erfüllt sind; (ii) die Ablehnung aus aufsichtsrechtlichen Gründen geboten ist; (iii) Pax bezüglich des Antragsstellers über Informationen verfügt, welche sich nicht aus dem Antrag ergeben und welche die Ablehnung des Risikos als geboten erachten lassen; (iv) klare Hinweise darauf bestehen, dass der Antragssteller seine Anzeigepflichten verletzt hat;
Bei negativem Befund der Prüfung geht Pax die Kundenbeziehung nicht ein und die GLKB teilt Ihnen dies mit.
Das Angebot und Ihre Annahme sind ausnahmsweise nicht verbindlich, falls die angebotene Prämie, die Sie akzeptiert haben, deutlich höher oder tiefer ist als die von den zuständigen Stellen festgelegte Prämie, oder wenn dem Angebot ein Berechnungsfehler zugrunde liegt. In diesem Fall ist jene Partei, die den Vertrag zu ihrem Nachteil zu einer derart falsch angegebenen Prämie oder unter dem Einfluss eines Berechnungsfehlers abgeschlossen hat, frei, innert fünf Tagen schriftlich den Rücktritt vom Vertrag zu erklären. Als erheblich falsch gilt eine Abweichung der Prämie von mehr als 2.5 % (Beispiel: die angebotene Prämie beträgt CHF 350.00, versehentlich angegeben wurden CHF 360.00).
2. Kundeninformationspflicht gemäss Art. 45 des Versicherungsaufsichtsgesetzes
Die GLKB bietet Ihnen über risikomat.ch Produkte ausgesuchter Versicherungsunternehmen an.
Das Angebot der GLKB umfasst folgendes Versicherungsunternehmen und folgenden Versicherungszweig:
Pax, Schweizerische Lebensversicherungsgesellschaft AG, Aeschenplatz 13, CH-4002 Basel (Produktkategorie: Einzellebensversicherung)
Sollten Sie sich zum Abschluss eines solchen durch die GLKB vermittelten Produktes entschliessen, entsteht der Vertrag unmittelbar zwischen Ihnen und dem Versicherungsunternehmen.
Die Annahme oder Ablehnung Ihres Antrages sowie die Erfüllung der Verpflichtungen aus dem Vertrag obliegen allein dem Versicherungsunternehmen.
Für Fehler, Nachlässigkeit oder unrichtige Auskünfte durch die GLKB im Zusammenhang mit der Vermittlung von Versicherungsverträgen haftet die GLKB.
Personendaten werden durch die GLKB nur soweit aufgenommen, als dass sie zur Erstellung einer Offerte benötigt werden. Die erfassten Daten werden mit dem Versicherungsunternehmen ausgetauscht. Beim Einsehen und bei der Bearbeitung der Daten verpflichten sich die GLKB und das genannte Versicherungsunternehmen, alle Vorkehrungen zur Einhaltung der massgebenden gesetzlichen Vorschriften des Datenschutzes zu treffen. Die Daten werden absolut vertraulich behandelt.
Personendaten werden in der Regel in elektronischer und/oder in Papierform aufbewahrt.
VI. Schlussbestimmungen
1. Stand und Änderungen der Nutzungsbedingungen und Informationen
Diese Nutzungsbedingungen wurden letztmals am 31. Mai 2022 überarbeitet. Die GLKB behält sich vor, diese Nutzungsbedingungen sowie alle Informationen und das gesamte Material auf den GLKB-Webseiten jederzeit und ohne Ankündigung zu ändern, zu ergänzen, zu löschen oder den Dienst ganz einzustellen. GLKB empfiehlt Ihnen daher, diese regelmässig zu prüfen. Anwendbar sind die jeweils gültigen Nutzungsbedingungen im Zeitpunkt der Nutzung der GLKB-Webseiten und Informationen.
2. Anwendbares Recht, Gerichtsstand
Der Zugang zu den Informationen und deren Nutzung sowie die vorliegenden Nutzungsbedingungen unterstehen ausschliesslich materiellem Schweizer Recht. Sollte aufgrund der Nutzung der GLKB-Webseiten ein Rechtsverhältnis entstehen, ist ebenfalls ausschliesslich materielles Schweizer Recht anwendbar. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Glarus.
Nutzungsbedingungen für die Benutzung der Glarner Debit Mastercard und Debit STUcard (PDF downloaden)
1. Einsatzarten (Funktionen)
Diese Bestimmungen gelten für die Glarner Debit Mastercard und die Debit STUcard (nachfolgend beide «Debitkarte») der Glarner Kantonalbank (nachfolgend «GLKB»). Sie gelten als akzeptiert, wenn die Debitkarte das erste Mal eingesetzt wird.
Die Debitkarte bietet je nach Vereinbarung folgende Funktionen:
- Bargeldbezug an Bancomaten, am Schalter und bei Kartenakzeptanzstellen im In- und Ausland
- Bezahlen von Waren und Dienstleistungen bei Kartenakzeptanzstellen im In- und Ausland
- Bezahlen von Waren und Dienstleistungen online, per Telefon- oder Briefbestellung sowie über weitere Korrespondenzwege
- Mobiles Bezahlen mittels Hinterlegung eines sicheren Zeichens anstelle der Karteninformationen (nachfolgend «Token») in einer von Dritten (Provider der Wallets, des Geräts und/oder des digitalen Accounts; nachfolgend «Wallet-Anbieter») zur Verfügung gestellten digitalen Geldbörse (nachfolgend «Wallet») auf einem Endgerät (zum Beispiel Smartphone, Tablet, Wearable; nachfolgend «Endgerät»)
- Einzahlung von Bargeld an Bancomaten mit Einzahlungsfunktion und an Bankschaltern der GLKB
- Weitere Dienstleistungen der GLKB und von Drittanbietern (vgl. Ziffer 16.)
2. Kontobeziehung
Die Debitkarte bezieht sich immer auf ein bestimmtes Konto (nachfolgend «Konto»).
3. Kartenberechtigte Person
Die Debitkarte lautet auf den Namen der kontoinnehabenden Person oder auf eine von ihr für das Konto bevollmächtigte Person (beide nachfolgend auch «kartenberechtigte Person»).
4. Legitimation
Jede Person, welche sich durch die nachfolgend aufgezählten Methoden legitimiert, gilt der GLKB gegenüber als berechtigt, eine Transaktion oder einen Auftrag zu erteilen:
- Eingabe der persönlichen Identifikationsnummer (PIN) bei Kartenakzeptanzstellen
- Verwendung der Debitkarte ohne PIN-Eingabe bei kontaktlosem Bezahlen
- Angabe der Karteninformationen inklusive Kartenprüfzimmern beim Online-Einkauf, bei Telefon- und Briefbestellungen
- Verwendung zusätzlicher, von der GLKB zur Verfügung gestellten Legitimationsmitteln beim Online-Einkauf (insbesondere 3-D Secure Verfahren zur Transaktionsbestätigung)
- Verwendung von durch den Wallet-Anbieter zur Verfügung gestellten Legitimations-Methoden (zum Beispiel Zahlencode, Passwort, Biometrie).
Die GLKB ist daher berechtigt, dem Konto sämtliche auf diese Weise legitimierten Beträge zu belasten und der Kartenakzeptanzstelle zu vergüten, Informationen zur Verfügung zu stellen oder Aufträge auszuführen, auch wenn diese nicht von der kartenberechtigten Person initiiert wurden.
5. Mobile Zahlungslösung
Bei der Nutzung von mobilen Zahlungslösungen ermöglicht die GLKB der kartenberechtigten Person, Debitkarten in mobilen Zahlungslösungen von Wallet-Anbietern zu hinterlegen. Dadurch können Zahlungen durch sogenannte Wallets über Endgeräte oder über digitale Accounts von Wallet-Anbietern getätigt werden. Die mobile Zahlungslösung wird vom Wallet-Anbieter gemäss dessen separaten Bedingungen angeboten. Die GLKB ist nicht Anbieterin der mobilen Zahlungslösung, sondern ermöglicht der kartenberechtigten Person lediglich die Hinterlegung ihrer Karte in der mobilen Zahlungslösung des Wallet-Anbieters. Der Wallet-Anbieter kann die Funktionalitäten der mobilen Zahlungslösung jederzeit ändern bzw. anpassen. Dem Wallet-Anbieter steht es jederzeit frei, die mobile Zahlungslösung temporär oder vollständig einzustellen. Ein Anspruch gegenüber der GLKB auf Funktionalität der mobilen Zahlungslösung besteht nicht.
6. Eigentum
Die Debitkarte bleibt Eigentum der GLKB und kann jederzeit von ihr zurückgefordert werden.
7. Gebühr
Für die Debitkarte sowie die Abwicklung der damit getätigten Transaktionen kann die GLKB Gebühren erheben. Informationen zu den Gebühren sind auf der Website der GLKB (glkb.ch/debit-mastercard und glkb.ch/firmenkunden-glarner-debit-mastercard) abrufbar. Diese Gebühren werden dem Konto belastet.
Für die Abwicklung von Transaktionen im internationalen Kartennetzwerk erhält die GLKB von den Vertragspartnern (Acquirer) der Kartenakzeptanzstellen ein Entgelt (nachfolgend «Interchange Fee»). Die Interchange Fee wird insbesondere zur Deckung der Kosten für die Abwicklung der Transaktionen verwendet, soweit diese nicht bereits mit den erhobenen Gebühren gedeckt sind. Weitere Informationen zur Interchange Fee können beim Kundenberater angefordert werden. Darüber hinaus kann die GLKB von Dritten (zum Beispiel einem internationalen Kartennetzwerk) weitere Beiträge zur Verkaufsförderung als Beteiligung an Infrastrukturkosten, zur Weiterentwicklung des Produktangebots oder Ähnlichem erhalten.
8. Sorgfaltspflichten der kartenberechtigten Person
8.1 Aufbewahrung
Die kartenberechtigte Person hat die Debitkarte, die Karteninformationen und die PIN stets sorgfältig und voneinander getrennt aufzubewahren.
8.2 Verwendung von Legitimationsmitteln
Die Legitimationsmittel müssen geheim gehalten werden und dürfen nicht Dritten weitergegeben oder zugänglich gemacht werden. Weder Passwörter noch PIN dürfen auf der Debitkarte vermerkt werden, in anderer Weise zusammen mit der Karte aufbewahrt oder ungeschützt auf dem Wallet-Endgerät gespeichert werden. Die Eingabe der PIN und weiterer Passwörter muss stets vor der Einsicht durch Dritte geschützt erfolgen.
8.3 Wahl und Änderung der PIN
Die PIN kann durch die kartenberechtigte Person selbständig festgelegt werden. Die Änderung der PIN kann beliebig oft und jederzeit vorgenommen werden. Aus Sicherheitsgründen sollte eine sechsstellige PIN gewählt werden. Die von der kartenberechtigten Person gewählte PIN darf nicht aus leicht ermittelbaren Kombinationen (wie Telefonnummern, Geburtsdaten, Autokennzeichen usw.) bestehen.
8.4 Keine Weitergabe der Debitkarte
Die kartenberechtigte Person darf ihre Debitkarte und Karteninformationen nicht weitergeben, insbesondere diese weder Dritten aushändigen oder anderweitig zugänglich machen. Davon ausgenommen ist der bestimmungsgemässe Gebrauch der Karteninformationen bei der Online-Bestellung, der Bestellung per Telefon, per Brief oder auf weiteren Korrespondenzwegen sowie bei Hinterlegung des Tokens in einer Wallet.
8.5 Meldung bei Verlust
Bei Verlust oder Nichterhalt der Debitkarte oder von Legitimationsmitteln wie Passwörtern oder PIN sowie bei Verbleiben der Debitkarte in einem Gerät ist die GLKB unverzüglich zu benachrichtigen.
8.6 Spezifische Sorgfaltspflichten bei der Verwendung mobiler Zahlungslösungen
Die kartenberechtigte Person hat die Endgeräte sicher und sorgfältig aufzubewahren. Es sind keine Gemeinschafts-Accounts für die Kommunikation mit der GLKB und für Transaktionen zu nutzen. Das Betriebssystem und die Applikationen sind aktuell zu halten (regelmässige Updates) und es sind geeignete Massnahmen gegen Cyber-Kriminalität zu treffen (Virenscan, VPN etc.).
Zugriffe auf die Wallet, das Endgerät bzw. den digitalen Account sind durch geeignete Massnahmen und gemäss den Vorgaben des jeweiligen Providers zu schützen (zum Beispiel mit einem persönlichen Passwort, PIN-Code oder mit biometrischen Daten, wie zum Beispiel Fingerscan oder Gesichtserkennung). Die erwähnten Legitimationsmittel sind geheim zu halten. Dritten darf die Nutzung der mobilen Zahlungslösung auf seinem Gerät oder über den digitalen Account nicht gestattet werden.
Bei Verdacht auf Missbrauch, Verlust oder Diebstahl der Karte oder des Endgerätes sowie bei Verdacht auf Missbrauch der Wallet oder des digitalen Accounts müssen die physische und/oder die digitale Karte umgehend gesperrt und dies der GLKB gemeldet werden. Die Sperrung der physischen Karte hat keinen Einfluss auf die digitale Karte, d.h. die digitale Karte bzw. die mobile Zahlungslösung ist gegebenenfalls zusätzlich zu sperren. Ebenso müssen die vom Gerätehersteller empfohlenen Schritte unternommen werden, um das Gerät zu orten, aus der Ferne zu sperren sowie dessen Inhalt zu löschen.
Bei Nichtgebrauch oder bei einem Wechsel des Endgeräts bzw. des digitalen Accounts ist sicherzustellen, dass die mobile Zahlungslösung nicht durch unberechtigte Dritte verwendet werden kann (zum Beispiel mittels Löschung der hinterlegten Kartendaten oder Löschung des Tokens in der Wallet).
8.7 Meldung an die Polizei
Bei (tatsächlichen oder vermuteten) strafbaren Handlungen hat die kartenberechtigte Person Anzeige bei der Polizei zu erstatten. Sie hat nach bestem Wissen zur Aufklärung eines allfälligen Schadenfalls und zur Verminderung des daraus resultierenden Schadens beizutragen.
9. Deckungspflicht
Die Verwendung der Debitkarte setzt auf dem Konto eine Deckung voraus (durch Guthaben oder zugesprochene Kreditlimite).
10. Festlegung und Änderung von Kartenlimiten
Die GLKB legt je ausgegebener Debitkarte Kartenlimiten fest und teilt diese in angemessener Form mit. Die Orientierung allfälliger Bevollmächtigter über Kartenlimiten ist Sache der kontoinnehabenden Person. Die GLKB kann die Kartenlimiten jederzeit ohne Angabe von Gründen anpassen. Die kartenberechtigte Person kann die Kartenlimiten im von der GLKB zugelassenen Rahmen ändern.
11. Belastungsrecht der GLKB
Die GLKB ist berechtigt, sämtliche Beträge aus dem Einsatz der Debitkarte, d.h. auch reservierte oder provisorisch gebuchte Beträge (zum Beispiel Kaution bei Automiete usw.), dem Konto zu belasten bzw. als Belastung zu verbuchen. Ein reservierter oder provisorisch gebuchter Betrag reduziert das verfügbare Guthaben auf dem Konto. Transaktionen, welche in einer Währung erfolgen, die nicht der Währung des Kontos entsprechen, werden in die Währung des Kontos zu einem von der GLKB bestimmten Umrechnungskurs umgerechnet.
Trotz Überprüfung des aktuellen Kontosaldos zum Zeitpunkt der Zahlung beziehungsweise deren Reservierung ist es bei der definitiven Buchung je nach Wechselkurs möglich, dass der Kontosaldo ins Minus fällt oder eine Kreditlimite überschritten wird.
Die GLKB hat das Recht aber nicht die Pflicht, eine Transaktion ohne Angabe von Gründen abzulehnen, wenn auf dem Konto eine ungenügende Deckung vorhanden ist. Die GLKB haftet bei einer Ablehnung nicht für dadurch oder in diesem Zusammenhang entstehende Schäden oder Kosten (wie Verzugszinsen oder Mahn- und Betreibungsgebühren). Bei Überschreitung des Guthabens kann die GLKB den geschuldeten Betrag (inkl. Überzugszins) sofort einfordern.
Das Belastungsrecht der GLKB bleibt auch bei Streitigkeiten der kartenberechtigten Person mit Drittpersonen uneingeschränkt bestehen.
Die Debitkarte ist bis zu dem auf ihr angegebenen Datum gültig. Bei ordentlicher Geschäftsabwicklung und ohne ausdrückliche Kündigung der kartenberechtigten Person wird die Debitkarte vor dem auf ihr angegebenen Datum automatisch durch eine neue Debitkarte ersetzt.
Die GLKB bleibt nach Beendigung der Wallet-Dienstleistungen oder der Sperre des Tokens berechtigt, dem Konto sämtliche Beträge zu belasten, welche auf die Verwendung des Tokens zurückzuführen sind, auch wenn diese erst nach der Beendigung der Wallet-Dienstleistung oder Sperre des Tokens eingehen (zum Beispiel durch die kartenberechtigte Person legitimierte wiederkehrende Gebühren für Mitgliedschaften).
12. Versicherungen
Mögliche Versicherungsdeckungen bei Schäden in Zusammenhang mit der Debitkarte werden unter separaten Versicherungsbedingungen geregelt. Die jeweils gültige Version der Versicherungsbedingungen ist auf glkb.ch/debit-mastercard aufgeschaltet.
13. Kündigung
Eine Kündigung kann jederzeit und ohne Angabe von Gründen sowohl durch die GLKB wie auch durch die kartenberechtigte Person erfolgen. Gleichbedeutend mit der Kündigung ist der Widerruf einer Vollmacht durch die kontoinnehabende Person. Nach erfolgter Kündigung ist die Debitkarte der GLKB unaufgefordert und unverzüglich zurückzugeben oder endgültig unbrauchbar zu machen. Durch vorzeitige Rückforderung oder Rückgabe der Karte entsteht kein Anspruch auf Rückerstattung der Jahresgebühr. Die GLKB bleibt trotz Kündigung berechtigt, dem Konto sämtliche Beträge zu belasten, welche auf Karteneinsätze vor der Entgegennahme der Debitkarte durch die GLKB zurückzuführen sind.
14. Sperren
Die GLKB kann die Debitkarte jederzeit und ohne Angaben von Gründen sperren, insbesondere auf Verlangen der kartenberechtigten Person wie zum Beispiel bei Meldung von Verlust von Karte oder Legitimationsmitteln, bei Kündigung der Debitkarte, bei Widerruf einer Vollmacht oder sobald sie vom Tod der kartenberechtigten Person Kenntnis erhält. Zudem kann die GLKB aus gesetzlichen oder regulatorischen Gründen oder durch ein Gericht oder eine Behörde zu einer Sperre verpflichtet werden. Durch die Sperre der Karte entsteht kein Anspruch auf Rückerstattung der Jahresgebühr. Die GLKB bleibt trotz Sperre berechtigt, dem Konto sämtliche Beträge zu belasten, welche auf Karteneinsätze vor der Sperre durch die GLKB zurückzuführen sind. Allfällige der GLKB im Zusammenhang mit einer Sperre entstehenden Kosten und Aufwendungen können der kartenberechtigten Person in Rechnung gestellt werden.
Sperraufträge der kartenberechtigten Person sind der GLKB über die Service Line (Tel: 0844 773 773) zu melden.
Die Beendigung der Wallet-Dienstleistungen und die Sperre des Tokens kann beidseitig jederzeit und ohne Angaben von Gründen erfolgen. Bei einer Beendigung hat die kartenberechtigte Person den Token unverzüglich in der Wallet zu löschen.
15. Schadenübernahme
Ein Schaden ist der GLKB bei Entdeckung unverzüglich zu melden (insbesondere Belastungen aufgrund missbräuchlicher Verwendung der Karten), spätestens hingegen 30 Tage nach Erhalt des Kontoauszugs der betreffenden Rechnungsperiode. Die Beanstandung hat mit dem von der GLKB zur Verfügung gestellten Beanstandungsformular zu erfolgen, welches unter glkb.ch/debit-mastercard oder bei der Service Line bezogen werden kann.
Unter der Voraussetzung, dass die kartenberechtigte Person die «Nutzungsbedingungen für die Benutzung der Glarner Debit Mastercard und Debit STUcard» in allen Teilen eingehalten hat (insbesondere die Sorgfaltspflichten gemäss Ziffer 8.) und sie auch sonst in keiner Weise ein Verschulden trifft, übernimmt die GLKB Schäden, die der kontoinnehabenden Person aus missbräuchlicher Verwendung der Debitkarte durch Dritte in der Funktionen als Bargeldbezugs- oder Zahlungskarte entstehen. Miterfasst sind auch Schäden in Folge Fälschung oder Verfälschung der Debitkarte. Nicht als «Dritte» zu betrachten sind die kartenberechtigten Personen, deren Ehepartner/in bzw. eingetragene Partner/in und deren Kinder sowie mit einer kartenberechtigten Person im gleichen Haushalt lebende Personen.
Bei technischen Störungen und Betriebsausfällen, die den Einsatz der Debitkarte verunmöglichen, oder wenn die Karte aus anderen Gründen nicht eingesetzt werden kann bzw. nicht akzeptiert wird, entstehen keine Ansprüche auf Schadenersatz.
Schäden, für die eine Versicherung aufzukommen hat, sowie allfällige Folgeschäden irgendwelcher Art, werden nicht übernommen.
Mit der Entgegennahme einer Entschädigung werden Forderungen aus dem Schadenfall an die GLKB abgetreten.
Auch haftet die GLKB nicht für Schäden im Zusammenhang mit der Verwendung von Wallets und ist nicht verantwortlich für die Leistungen eines Wallet-Anbieters, demnach auch nicht für einen störungsfreien Betrieb der Wallets.
16. Verarbeitung von Daten durch Dienstleister, Drittanbieter, Wallet-Anbieter und vom Wallet-Anbieter beigezogene Drittunternehmen sowie durch GLKB zu Marketingzwecken
Zur Bereitstellung und bei Nutzung der Debitkarte werden externe Dienstleister, wie Kartenhersteller und Unternehmen zur Abwicklung und Verarbeitung von Informationen und Transaktionen sowie zur Betrugsbekämpfung, beizogen. Diese werden mit gebührender Sorgfalt ausgewählt, instruiert und zur Geheimhaltung der involvierten Kundendaten und Informationen verpflichtet.
Die GLKB kann im Rahmen weiterer Kartendienstleistungen Drittanbieter involvieren, welche selbständig Leistungen erbringen und für ihre eigenen Zwecke als Anbieter von Zusatzleistungen, insbesondere für Bonusprogramme, Reiseangebote oder Versicherungen, ebenfalls Kundendaten und Informationen erhalten. Die GLKB übernimmt keine Haftung für die von der kartenberechtigten Person mit dem Drittanbieter getätigten Geschäfte. Sind die Voraussetzungen für die Nutzung der jeweiligen Debitkarte nicht mehr erfüllt, darf die GLKB dies dem Drittanbieter jederzeit mitteilen.
Im Rahmen der Bereitstellung und Nutzung der Debitkarte, der Herstellung und Zustellung von Debitkarten und Legitimationsmitteln, der Abwicklung und Verarbeitung von Informationen und Transaktionen, der Betrugsbekämpfung sowie für Angebote und Promotionen im Zusammenhang mit der Nutzung der Debitkarte stellt die GLKB den externen Dienstleistern und den Drittanbietern die dazu notwendigen Daten zur kartenberechtigten Person im dafür notwendigen Umfang (insbesondere Kunden- und Kartendaten sowie Transaktionsdetails) zur Verfügung. Die Dienstleister und Drittanbieter können sich im In- und Ausland befinden, haben unter Umständen aus dem Ausland Datenzugriff und können ihrerseits Drittunternehmen beauftragen.
Zusätzlich erhebt, bzw. erhält ein allfällig verwendeter Wallet-Anbieter Informationen und Nutzungsdaten wie zum Beispiel Transaktionsdetails sowie Daten, die auf dem Endgerät gespeichert sind (Daten einer SIM- oder Speicherkarte; Geodaten). Die Datenbearbeitung des Wallet-Anbieters erfolgt selbständig und unabhängig von der GLKB zu seinen eigenen Zwecken gemäss seinen separaten Bedingungen und seiner Datenschutzerklärung. Zur Bearbeitung der Daten im Inland als auch im Ausland kann der Wallet-Anbieter Drittunternehmen beiziehen. Die GLKB ist nicht verantwortlich für die Beschaffung, Bearbeitung und Weitergabe von Daten durch den Wallet-Anbieter, die Kartenakzeptanzstellen, das Payment Scheme sowie von diesen beigezogenen Dritten. Dies ist Gegenstand derer Vertragsbedingungen.
Die kartenberechtigte Person nimmt zur Kenntnis und anerkennt, dass gegenüber Dienstleistern im Ausland und Drittanbietern im In- und Ausland sowie gegenüber ausländischen Wallet-Anbietern und von diesen beigezogenen Drittunternehmen das schweizerische Bankkundengeheimnis nicht durchgesetzt werden kann. Zudem gelten im Ausland die jeweiligen ausländischen Datenschutzgesetze, welche gegenüber der schweizerischen Gesetzgebung über ein nicht angemessenes Datenschutzniveau verfügen können. Die kartenberechtigte Person entbindet die GLKB in diesem Umfang ausdrücklich vom schweizerischen Bankkundengeheimnis und erteilt seine Einwilligung zur Datenübermittlung.
Ebenso erteilt die kartenberechtigte Person der GLKB durch die Nutzung der Karte die Einwilligung, Informationen aus der Nutzung der Debitkarte zur Vermarktung von Produkten und Dienstleistungen zu nutzen, die für die kartenberechtigte Person aus Sicht der GLKB interessant sein können.
17. Änderungen der Bestimmungen
Die GLKB behält sich die jederzeitige Änderung dieser Bedingungen oder die Einstellung dieser Dienstleistung vor. Änderungen werden in angemessener Form (zum Beispiel durch Publikation auf glkb.ch/rechtliches) mitgeteilt und gelten ohne schriftlichen Widerspruch innerhalb von 30 Tagen seit Bekanntgabe, auf jeden Fall aber mit der weiteren Benützung der Karte oder der mobilen Zahlungslösung, als genehmigt. Die jeweils gültige Version ist unter glkb.ch/rechtliches ersichtlich oder kann via Service Line (Tel. 0844 773 773) bezogen werden.
18. Weitere Bestimmungen
Zusätzlich gelten allfällige Bestimmungen zu Funktionen, Produktanleitungen und Produktinformationen, die jeweiligen Preislisten sowie die Allgemeinen Bestimmungen zur Geschäftsbeziehung. Die anwendbaren Bestimmungen sind auf glkb.ch publiziert und können bei der Service Line bezogen werden.
19. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung der vorliegenden Nutzungsbedingungen ganz oder teilweise ungültig oder unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die GLKB und der Kontoinhaber und die kartenberechtigte Person stimmen in diesem Fall überein, dass die unwirksame Bestimmung durch eine ihrem Sinn und Zweck möglichst gleichwertige Bestimmung zu ersetzen ist.
20. Anwendbares Recht, Gerichtsstand
Die vorliegenden Nutzungsbedingungen unterstehen ausschliesslich materiellem Schweizer Recht. Zwingendes Recht vorbehalten, ist Glarus ausschliesslicher Gerichtsstand für alle Verfahrensarten, ebenso der Erfüllungsort und Betreibungsort für Kunden ohne Wohnsitz bzw. Sitz in der Schweiz.
21. Inkrafttreten
Diese Nutzungsbedingungen treten per 1. November 2022 in Kraft.
Nutzungsbedingungen GLKB TWINT
1. Allgemeines
1.1. Geltungsbereich
Die Glarner Kantonalbank («GLKB») bietet ihren Kunden gemäss den nachstehenden Bestimmungen die Nutzung von GLKB TWINT an. TWINT ist ein von der TWINT AG und deren Gruppengesellschaften (zusammen «TWINT-Gesellschaften») betriebenes Zahlungssystem. GLKB TWINT ist eine App, welche bargeldloses Bezahlen mittels Smartphones über das Zahlungssystem TWINT ermöglicht. Sie können als Nutzer von GLKB TWINT Zahlungen tätigen
(a) an zugelassene Händler zum Erwerb von Waren oder Dienstleistungen (inklusive Spenden) (Zahlungsfunktion P2M) oder
(b) an andere Personen, welche GLKB TWINT oder eine TWINT App eines anderen TWINT Anbieters verwenden (Zahlungsfunktion P2P).
GLKB TWINT kann Ihnen weitere Dienstleistungen von GLKB oder von Dritten (z.B. TWINT-Gesellschaften oder Händler) zur Verfügung stellen (z.B. Hinterlegung von Kundenkarten zum Sammeln von Kundenpunkten, Rabattaktionen, Couponing und Ähnliches; «Mehrwert-leistungen»).
Mit der Nutzung von GLKB TWINT erklären Sie, dass Sie die folgenden Nutzungsbedingungen verstanden haben und anerkennen.
1.2. Zugang zu GLKB TWINT
Sie können GLKB TWINT auf den meisten auf dem Schweizer Markt erhältlichen Smartphones nutzen, auf welchen GLKB TWINT installiert werden kann. Eine solche Installation setzt Smartphones voraus, welche mit dem Betriebssystem iOS oder Android ausgerüstet sind, Bluetooth Low Energy (BLE) unterstützen sowie das Bluetooth-Protokoll korrekt implementiert haben. Die minimal erforderliche iOS oder Android Version ist unter http://www.twint.ch oder im entsprechenden App Store ersichtlich.
Der technische Zugang zu GLKB TWINT erfolgt via Internet über Ihr Smartphone als persönliches Terminal und eine dedizierte von einem Geschäftskunden zur Verfügung gestellte Infrastruktur (z.B. Beacons). Ist die Internetverbindung nicht verfügbar, können gewisse Dienstleistungen nicht genutzt werden.
Zahlungsfunktionen und auch jede andere Funktion in GLKB TWINT können aufgrund gesetzlicher oder regulatorischer Vorgaben durch die GLKB jederzeit ganz oder teilweise eingeschränkt oder geändert werden.
1.3. Voraussetzungen für die Nutzung von GLKB TWINT und Registrierung
1.3.1. Voraussetzungen
Die Nutzung von GLKB TWINT setzt Folgendes voraus:
- Sie haben Wohnsitz in der Schweiz.
- Sie sind mindestens 12 Jahre alt.
- Sie verfügen über eine Schweizer Mobile-Nummer.
- Sie verfügen über ein auf Ihren Namen lautendes Servicekonto Privat, Privat easy, Jugend, Privat 25 oder Personal bei der GLKB mit uneingeschränkter Berechtigung («Twint-Konto») und einen dazugehörigen aktiven e-Banking-Vertrag bei der GLKB.
- Sie hinterlegen das TWINT-Konto in GLKB TWINT.
- Sie bieten Gewähr für eine beanstandungsfreie Nutzung von GLKB TWINT.
Bei einem Wechsel oder einer Deaktivierung Ihrer Mobile-Nummer müssen Sie der GLKB entweder die neue Mobile-Nummer oder die Deaktivierung von GLKB TWINT umgehend via GLKB Service Line bekanntgeben. Bei einem Wechsel der Mobile-Nummer müssen Sie sich für GLKB TWINT neu registrieren, damit Sie GLKB TWINT weiterhin nutzen können. Sollten Sie den Wechsel oder die Deaktivierung der GLKB nicht bekannt geben, kann es sein, dass Sie GLKB TWINT nicht oder nicht mehr vollständig nutzen können.
1.3.2. Registrierung
Um GLKB TWINT nutzen zu können, müssen Sie GLKB TWINT herunterladen und sich darin bei der GLKB registrieren. Bei der Installation (Download) von GLKB TWINT auf dem Smartphone werden Sie aufgefordert, die Mobile-Nummer des Smartphones einzugeben. Diese wird aus Sicherheitsgründen verifiziert. Für die Registrierung werden weitere Angaben von Ihnen (Name, Vorname, Geburtsdatum, Geschlecht, Adresse, Mobile-Nummer) an die TWINT-Gesellschaften übermittelt.
Sie dürfen die Registrierung nur in eigenem Namen und auf eigene Rechnung vornehmen.
Eine Registrierung ist nur einmal zulässig. Stellt die GLKB fest, dass Sie bereits registriert sind, hat die GKLB das Recht, die Anmeldung abzulehnen.
1.3.3. Weitere Zulassungsvoraussetzungen
Es steht der GLKB jederzeit frei, zusätzliche Informationen über Sie von Ihnen oder von Dritten einzufordern bzw. aus weiteren Quellen einzuholen. Sie sind verpflichtet, einer solchen Aufforderung seitens der GLKB nachzukommen und der GLKB unverzüglich die gewünschten zusätzlichen Informationen zur Verfügung zu stellen. Ansonsten ist die GLKB berechtigt, den Service unverzüglich einzustellen. Die von Ihnen gemachten Angaben müssen vollständig und korrekt sein und von Ihnen unverzüglich aktualisiert werden, sofern sie sich ändern.
1.4. Haftungsausschluss
Lieferung bzw. Leistung der mit TWINT bezahlten Waren bzw. Dienstleistungen stehen ausserhalb des Einflussbereichs der GLKB. Ansprüche zum Bezug von Waren und Dienstleistungen und damit verbundene Ansprüche (z.B. Gewährleistung) haben Sie direkt gegenüber dem Händler geltend zu machen. Die GLKB schliesst jegliche Gewährleistung oder Haftung für die mit TWINT bezahlten Waren und Dienstleistungen aus. Die Beanstandung einer Zahlung muss GLKB sofort gemeldet werden und innert 30 Tagen ab Ausführung der Zahlung schriftlich an die Adresse von GLKB erfolgen (Datum Poststempel). Nach Ablauf dieser Frist sind sämtliche Ihrer Ansprüche verfallen.
Bei einer Vertragsverletzung durch die GLKB haftet diese für den von Ihnen nachgewiesenen Schaden, sofern sie nicht beweist, dass sie kein Verschulden trifft. Die Haftung der GLKB infolge leichter Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Die Haftung der GLKB ist auf höchstens CHF 5'000.00 pro Schadenereignis beschränkt.
Soweit gesetzlich zulässig ist die Haftung der GLKB für indirekte Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn und Datenverlust ausgeschlossen. Die Haftung ist weiter ausgeschlossen für Schäden infolge rechts- oder vertragswidriger Nutzung von GLKB TWINT.
1.5. Anpassung der Leistungen und Sperrung des Zugangs durch die GLKB
Die GLKB kann GLKB TWINT jederzeit ändern, aktualisieren, weiterentwickeln oder den Be-trieb von GLKB TWINT oder Ihren Zugang zu GLKB TWINT jederzeit und ohne Vorankündigung ganz oder teilweise einstellen bzw. aus technischen oder rechtlichen Gründen (z.B. aufgrund rechtlicher oder regulatorischer Anforderungen, auf behördliche Anordnung hin oder aus Sicherheitsgründen) die Verfügbarkeit einschränken.
Weicht die Nutzung von GLKB TWINT nach Ermessen der GLKB erheblich vom üblichen Gebrauch ab oder bestehen Anzeichen eines rechts- oder vertragswidrigen Verhaltens (z.B. Nutzung von GLKB TWINT für kommerzielle Tätigkeiten oder wenn Sie keine gültige Mobile-Nummer, eine nicht-registrierte SIM-Karte oder mehrere Benutzerkonten verwenden), kann die GLKB Sie zur rechts- und vertragskonformen Benutzung anhalten, die Leistungserbringung ohne Vorankündigung entschädigungslos ändern, einschränken oder einstellen, den Vertrag frist- und entschädigungslos auflösen und gegebenenfalls Schadenersatz sowie die Freistellung von Ansprüchen Dritter verlangen. Dasselbe gilt für den Fall, dass Sie unzutreffende oder unvollständige Angaben bei Vertragsabschluss machen. Eine Haftung der GLKB ist in solchen Fällen ausgeschlossen.
1.6. Legitimation und Verantwortlichkeit des Kunden
Sie sind sich bewusst und anerkennen, dass jede Person, die sich durch Zugang zum Smartphone und Nutzung von GLKB TWINT (z.B. durch Eintippen des passenden Codes) legitimiert und/oder über das Smartphone eine Transaktion bestätigt, TWINT als Zahlungsart bei Händlern hinterlegt, oder GLKB TWINT an automatisierten Zahlstellen verwendet (zum Bei-spiel Automaten), oder in anderer Weise GLKB TWINT nutzt, von der GLKB als berechtigt betrachtet wird, Transaktionen mit GLKB TWINT zu tätigen. Dies gilt, auch wenn es sich bei dieser Person nicht um den tatsächlichen Eigentümer des Smartphones handelt.
Sie anerkennen sämtliche gemäss dieser Ziffer getätigten Transaktionen beziehungsweise die daraus resultierenden Forderungen der Händler und der automatisierten Zahlstellen und weisen die GLKB unwiderruflich an, die jeweiligen Forderungen der Händler und der automatisierten Zahlstellen ohne Weiteres zu vergüten. Die GLKB ist berechtigt, Ihnen den Betrag jeder so getätigten und elektronisch registrierten Transaktion zu belasten.
Eine Entschädigung für Schäden, die Ihnen wegen missbräuchlicher Nutzung von GLKB TWINT entstehen, ist ausgeschlossen. Es sei denn, die GLKB verletzt ihre Sorgfaltspflicht und Ihnen entsteht aus missbräuchlicher Verwendung von GLKB TWINT durch unberechtigte Dritte ein unwiederbringlicher Schaden. Die GLKB entschädigt Ihnen in solchen Fällen den effektiv direkt erlittenen Schaden bis zu einem Maximalbetrag von CHF 5'000.00 je Schadenereignis. Nicht als Dritte gelten Ihnen verwandtschaftlich oder in anderer Weise verbundene oder nahestehende Personen, insbesondere im gleichen Haushalt lebende oder sich dort regelmässig aufhaltende Personen, Lebenspartner, Familienangehörige und Bevollmächtigte.
Sie haben Ihre Forderungen aus dem Schadensfall, inklusive möglicher Versicherungsansprüche, auf Aufforderung der GLKB hin an diese abzutreten.
1.7. Geistiges Eigentum
Sie erhalten für die Dauer des Vertrages das unübertragbare, nicht ausschliessliche Recht zur Nutzung von GLKB TWINT. Inhalt und Umfang dieses Rechts ergeben sich aus dem Vertrag zwischen Ihnen und der GLKB bezüglich der Nutzung von GLKB TWINT basierend auf den vorliegenden Nutzungsbedingungen. Alle Immaterialgüterrechte verbleiben bei der GLKB o-der den berechtigten Dritten. Verletzen Sie Immaterialgüterrechte Dritter und wird die GLKB dafür in Anspruch genommen, haben Sie die GLKB schadlos zu halten.
2. Zahlungsfunktionen
2.1. Zahlungsfunktion
Sie können mit Ihrem Smartphone und dem damit verbundenen TWINT Konto an entsprechend ausgerüsteten Ladenkassen (bei sog. «Point of Sales» («POS»)), Automaten, im Internet, in anderen Apps, sowie durch Hinterlegung von TWINT als Zahlungsart bei ausgewählten Händlern (alle sog. «P2M-Zahlungen), via TWINT+ und an andere Kunden mit einer TWINT-App (sog. «P2P-Zahlungen) im Rahmen der geltenden Limiten bargeldlos bezahlen.
Der entsprechende Betrag wird Ihnen direkt auf dem TWINT Konto belastet. Sie anerkennen alle verbuchten Zahlungen, die in Verbindung mit Ihrem Smartphone unter Wahrung der Sicherheitselemente getätigt wurden.
Sie können in den Einstellungen von GLKB TWINT frei wählen, ab welchen Beträgen eine Zahlung jeweils a) automatisch, b) nach ausdrücklicher Bestätigung durch Sie («OK»-Button) oder c) durch Eingabe eines Pins erfolgen soll. Sie können die von der GLKB vorgeschlagenen und entsprechend hinterlegten Limiten anpassen. Einmal getätigte Einstellungen können jederzeit angepasst werden. Davon ausgenommen sind Zahlungen bei Händlern, bei welchen Sie TWINT als Zahlungsart hinterlegt und wo Sie die Zahlungen (unabhängig von der Höhe des Betrages) pauschal freigegeben haben. Hier erfolgt die Zahlung automatisch nach Mass-gabe der vom Händler definierten Zahlungsabwicklung.
Bei der Hinterlegung von TWINT als Zahlungsart ermächtigen Sie einen Händler, den entsprechenden Betrag direkt vom TWINT Konto abzubuchen, ohne dass Sie einzelne Belastungen autorisieren müssen. Die Hinterlegung der TWINT Zahlungsart setzt eine Registrierung beim Händler voraus. Eine solche Ermächtigung für einen Händler können Sie in GLKB TWINT jederzeit widerrufen. Abgelaufene oder deaktivierte Ermächtigungen können Sie nur beim Händler erneuern.
Unter TWINT+ steht Ihnen in GLKB TWINT eine Auswahl von Angeboten, die mit TWINT bezahlt werden können, zur Verfügung. Beim Anwählen eines spezifischen Angebotes wer-den Sie auf die Webseite des jeweiligen Händlers weitergeleitet, wo Sie Produkte oder Dienst-leistungen anwählen können. Der Vertrag wird zwischen Ihnen und dem Händler abgeschlossen. Im Anschluss folgt eine Bezahlung via TWINT.
2.2. Frei verfügbare Mittel und Limiten
Ein Zahlungsauftrag wird nur dann ausgeführt, wenn Ihr TWINT Konto über ein ausreichen-des Guthaben verfügt, um den Zahlungsauftrag auszuführen.
Die GLKB kann die Ausführung von Zahlungsaufträgen nach eigenem Ermessen verweigern. Insbesondere ist die GLKB nicht verpflichtet, Zahlungsaufträge auszuführen, sofern Verfügungsverbote oder Verfügungsbeschränkungen bestehen (u.a. gesetzliche, regulatorische oder GLKB-interne Bestimmungen oder behördliche Anordnungen oder Vereinbarungen, welche die Verfügungsberechtigung beschränken) oder die anderswie geeignet sind, die GLKB oder deren Ruf zu schädigen.
2.3. Zahlungen anfordern
Sie können von einem anderen TWINT-Benutzer Geld in Schweizer Franken anfordern.
2.4. Limiten
Limiten können aus regulatorischen und/oder Sicherheitsgründen durch GLKB zusätzlich be-schränkt werden.
2.5. Informationen
In TWINT werden der Totalbetrag, der Zeitpunkt des Einkaufs und der Standort des POS, an welchem die Zahlung getätigt wurde, erfasst. Die Transaktionen sind in GLKB TWINT bis maximal 180 Tage ersichtlich.
2.6. Händlerkommissionen
Bei Transaktionen in einem Shop (P2M-Transaktionen) zahlt der involvierte Händler Gebühren an die Gesellschaften, die es ihm ermöglichen, TWINT-Zahlungen anzunehmen und mit denen er für diese Dienstleistungen einen entsprechenden Vertrag abgeschlossen hat (sog. Acquirer, z.B. TWINT-Gesellschaften oder SIX Payment Services). Nutzt der Händler zudem Mehrwertleistungen (vgl. Ziff. 3.), bezahlt er auch Gebühren an die TWINT-Gesellschaften. Sie nehmen zur Kenntnis, dass ein Teil der von den Händlern bezahlten Gebühren an die GLKB weitervergütet werden kann. Mit den weitervergüteten Gebühren deckt die GLKB einen Teil ihrer eigenen Kosten für die Herausgabe und den Betrieb von GLKB TWINT sowie die Ausführung der Transaktionen. Sie sind mit diesem Vorgehen einverstanden und verzichten auf einen allfälligen Herausgabeanspruch.
3. Mehrwertleistungen
3.1. Mobile-Marketing-Kampagnen
3.1.1. Ausspielung von Kampagnen
Die GLKB kann Ihnen Coupons, Stempelkarten und weitere Kampagnen (zusammen «Kampagnen») in GLKB TWINT ausspielen, wo diese von Ihnen gesehen, verwaltet und eingelöst werden können.
Hierbei werden folgende Typen von Kampagnen unterschieden:
- Kampagnen der GLKB, der TWINT-Gesellschaften oder des TWINT Systems in eigener Sache («GLKB Kampagnen»)
- Kampagnen der GLKB oder TWINT-Gesellschaften zusammen mit einem Drittanbieter («GLKB Mehrwert-Kampagnen»)
- Kampagnen eines Drittanbieters («Drittanbieter Kampagnen»)
Die Ausspielung, Anzeige, Verwaltung und Einlösung von Drittanbieter Kampagnen setzt voraus, dass Sie in GLKB TWINT Ihre explizite Zustimmung hierzu erteilt haben («Opt-in») und die Ausspielung von solchen Angeboten Dritter ausdrücklich akzeptieren.
Sie haben jederzeit die Möglichkeit, diese Zustimmung in GLKB TWINT zu widerrufen. Der Widerruf hat zur Folge, dass Sie keine Drittanbieter Kampagnen mehr ausgespielt bekommen, alle aktivierten Drittanbieter Kampagnen unwiderruflich gelöscht werden und Sie von den damit allfällig verbundenen Vergünstigungen und Vorteilen nicht mehr profitieren können.
Die Ausspielung, Anzeige, Verwaltung und Einlösung von GLKB Kampagnen und GLKB Mehrwert-Kampagnen setzt kein Opt-in von Ihnen voraus. Diese Kampagnen können entsprechend an alle Nutzer ausgespielt werden.
3.1.2. Geltungsdauer von Kampagnen
Kampagnen sind nur solange gültig, wie sie in GLKB TWINT angezeigt werden.
Es gibt Kampagnen, die von Ihnen vorgängig in GLKB TWINT aktiviert werden müssen, bevor sie eingelöst werden können. Dies ist auf der jeweiligen Kampagne entsprechend vermerkt. Aktivierte Kampagnen können von der GLKB deaktiviert werden, wenn sie innerhalb von 10 Tagen oder in der in GLKB TWINT angegebenen Frist nicht eingelöst wurden.
Andere Kampagnen können eingelöst werden, ohne dass Sie sie vorgängig in GLKB TWINT aktivieren müssen. Viele Kampagnen können nur bei Bezahlung mit GLKB TWINT eingelöst werden.
Die Aktivierung einer Kampagne, resp. der Erhalt einer Kampagne, die ohne Aktivierung ein-gelöst werden kann, berechtigt nicht in jedem Fall zum Bezug eines Rabatts oder eines geld-werten Vorteils, da die Anzahl der Einlösungen durch involvierte Drittanbieter limitiert werden kann. Dies ist in der jeweiligen Kampagne entsprechend vermerkt.
In den meisten Fällen werden Kampagnen bei Bezahlung mit GLKB TWINT automatisch ein-gelöst, ohne dass Sie hierzu etwas machen müssen. Es gibt jedoch auch Fälle, in welchen Sie die Kampagne dem Anbieter in GLKB TWINT vorzeigen oder selbst an einem Terminal oder in einem Online-Shop eingeben müssen. Dies ist auf der jeweiligen Kampagne entsprechend vermerkt.
Bei der Einlösung einer Kampagne mit einem Rabatt wird der Rabatt entweder direkt vom zu bezahlenden Betrag abgezogen oder Ihnen nach erfolgter Zahlung in Form eines Cash Back-Guthabens zurückerstattet.
Sie werden in GLKB TWINT über den aktuellen Stand Ihres Cash Back-Guthabens informiert.
3.1.3. Teilen von Kampagnen
Die GLKB kann Ihnen die Möglichkeit anbieten, Kampagnen weiteren Personen weiterzugeben, von diesen zu erhalten oder mit ihnen zu teilen.
3.2. Sichtkarten
Sie haben die Möglichkeit, ausgewählte Mitarbeiterausweise, Kundenbindungsprogramme und andere Vorteilsangebote von Drittanbietern (alle zusammen «Sichtkarten») in GLKB TWINT zu hinterlegen, resp. zu aktivieren. Hinterlegte oder aktivierte Sichtkarten können Sie jederzeit wieder aus GLKB TWINT entfernen.
Die TWINT-Gesellschaften können hinterlegte Sichtkarten ebenfalls aus GLKB TWINT entfernen, wenn Ihre Sichtkarte abläuft oder die Sichtkarte generell nicht mehr für die Hinterlegung in GLKB TWINT zur Verfügung steht.
Sie nehmen zur Kenntnis, dass bei gewissen Sichtkarten die mit dem Einsatz der Sichtkarte verbundenen Vorteile in Form von Kampagnen direkt in GLKB TWINT ausgespielt werden. Sie erhalten solche Kampagnen nur dann, wenn Sie vorgängig der Ausspielung von Angeboten Dritter zugestimmt haben (vgl. Ziff. 3.1.1.).
3.3. Weitere Mehrwertleistungen
Die GLKB kann neben Kampagnen und Sichtkarten jederzeit weitere Mehrwertleistungen in GLKB TWINT anbieten.
3.4. Haftung für Mehrwertleistungen
Für Inhalte, Angebote, Meldungen von Drittanbieter Kampagnen, Sichtkarten und allfälligen weiteren Mehrwertleistungen in GLKB TWINT ist der jeweilige Drittanbieter verantwortlich. Die GLKB vermittelt in diesen Fällen nur GLKB TWINT als technische Plattform, über die eine solche Mehrwertleistung von einem Drittanbieter angeboten und von Ihnen gegenüber dem Drittanbieter akzeptiert und genutzt wird. Die GLKB hat keinen Einfluss auf die Erfüllung der vom Drittanbieter angebotenen Leistungen. Sie lehnt jede Gewährleistung und Haftung dies-bezüglich ab.
Auch haftet die GLKB nicht für Kampagnen, welche beim Drittanbieter nicht eingelöst werden können, bzw. für nicht gewährte Vergünstigungen oder Vorteile im Zusammenhang mit der Hinterlegung von Sichtkarten, wie z.B. nicht gewährte Mitarbeitervergünstigungen oder aus-stehende, entgangene oder verschwundene Treuepunkte.
Die GLKB ist bemüht, die Nutzung der Mehrwertleistungen störungsfrei und ununterbrochen in GLKB TWINT zur Verfügung zu stellen. Die GLKB kann dies aber nicht zu jeder Zeit gewährleisten. Im Falle eines Unterbruchs kann es unter anderem vorkommen, dass die automatische Einlösung von Rabatten oder das automatische Sammeln von Treuepunkten im Zahlungsprozess nicht mehr funktionieren. Eine Haftung der GLKB für Schäden aufgrund derartiger Unterbrüche ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.
4. Datenschutzerklärung
4.1. Grundsätzliches
Es gilt die Datenschutzerklärung der GLKB.
4.2. Datenweitergabe
Mit der Registrierung ermächtigen Sie die GLKB im Rahmen von TWINT, Daten, vor allem Name und Vorname, Mobiltelefon- und Smartphonenummer, Adresse, Geburtsdatum (zusammen «Registrierungsdaten») und weitere Transaktionsdaten gemäss Zahlungsauftrag (z.B. Höhe des Betrags, Empfängerangaben, allfällige Angaben zur Belastungsquelle und zum Gutschriftskonto, Zahlungsbetreff, Bilder, gegebenenfalls Standortdaten etc.) (zusammen «Transaktionsdaten») an die TWINT-Gesellschaften (oder andere Dritte mit Sitz in der Schweiz, welche Aufgaben der Zahlungssystem-Betreiberin wahrnehmen) weiterzuleiten. Die GLKB und die TWINT-Gesellschaften können diese Daten auch an Finanzinstitute bzw. Finanzintermediäre und weitere an der Zahlung Beteiligte (z.B. zugelassene Händler) weiterleiten bzw. unter diesen austauschen, soweit dies zur Abwicklung der Zahlung oder zur Erbringung und Verbesserung weiterer von TWINT angebotenen Dienstleistungen (z.B. Mehrwertleistungen) nötig ist. Bei P2M-Zahlungen, die vor Ort im Geschäftslokal eines zugelassenen Händlers getätigt werden (sog. Präsenzgeschäft), können Sie zur Vorweisung Ihres elektronischen Zahlungsbelegs angehalten werden.
4.3. Datennutzung
Zur Nutzung gewisser Funktionen müssen Sie möglicherweise die Ortungsdienste auf Ihrem Smartphone freischalten, womit GLKB TWINT Zugriff auf Ihre Standortdaten erhält. Sie er-mächtigen die GLKB, sämtliche im Zusammenhang mit der Nutzung von TWINT bearbeiteten Daten (z.B. Registrierungs-, Transaktions-, Standort-, Smartphonedaten) sowie Daten von Drittquellen zu speichern, zu bearbeiten und zu nutzen und daraus Profile zu erstellen. Die GLKB kann diese Daten insbesondere zur Erbringung von Dienstleistungen im Zusammen-hang mit TWINT nutzen, um Ihnen gegebenenfalls individuelle Beratung, massgeschneiderte Angebote sowie Informationen über die GLKB-Produkte und -Dienstleistungen zur Verfügung zu stellen. Sie können die Ermächtigung für die Zustellung von Werbung jederzeit schriftlich widerrufen.
Für den Versand entsprechender Marketing-Kommunikation können die GLKB oder die TWINT-Gesellschaften mit Netzbetreibern (z.B. Swisscom) zusammenarbeiten und diesen Ihre Mobiltelefonnummer zugänglich machen. Sie erklären sich damit einverstanden, dass auch die TWINT-Gesellschaften Ihre Daten, welche im Zusammenhang mit getätigten P2P- und P2M-Zahlungen erfasst wurden, für statistische Zwecke oder zur Erstellung anonymisierter Berichte bearbeiten kann. Die weitergehende Bearbeitung von Personendaten im Rahmen von Mehrwertleistungen richtet sich nach Ziffer 4.4.
4.4. Mehrwertleistungen
Die Nutzung von Mehrwertleistungen erfordert eine Aktivierung durch Sie (z.B. Hinterlegung der Kundenkarte) und/oder Ihre ausdrückliche Zustimmung in GLKB TWINT. Mit Nutzung der Mehrwertdienste ermächtigen Sie die GLKB und weitere beteiligte Dritte (wie z.B. Zahlungs-system-Betreiberin und Händler), sämtliche Daten im Zusammenhang mit Mehrwertleistungen (z.B. Kundenkartennummern, Transaktionsbetrag, Warenkorbinhalte, Treuepunkte, gegebenenfalls Standortdaten) zu bearbeiten, soweit dies zur Erbringung oder Verbesserung der Mehrwertleistungen erforderlich ist. Darüber hinaus können die GLKB und die Dritten diese Daten in Kombination mit Ihren weiteren Daten wie Registrierungs- und Transaktionsdaten für Marketingzwecke, wie in der vorangehenden Ziffer 4.3. näher ausgeführt, nutzen, insbesondere um Ihnen massgeschneiderte Angebote (z.B. Aktionen und Rabatte) zur Verfügung zu stellen. Die Verwendung der Daten durch den im konkreten Fall involvierten Händler richtet sich im Übrigen nach dem Vertragsverhältnis zwischen Ihnen und dem Händler.
4.5. Sammlung und Nutzung von Daten für die Verbesserung von GLKB TWINT
Die TWINT-Gesellschaften sammeln und nutzen Daten für die Bereitstellung und Verbesserung des TWINT Systems. Dabei handelt es sich einerseits um Daten, auf welche GLKB TWINT gemäss Ihren Einstellungen auf dem Smartphone zugreifen darf (z.B. Empfang von BLE-Signalen, Geo-Location etc.), andererseits um technische Daten und Informationen, welche im Rahmen des Einsatzes von GLKB TWINT anfallen.
Die TWINT-Gesellschaften geben diese personenbezogenen Daten ohne Ihre ausdrückliche Zustimmung in GLKB TWINT nie an Geschäftskunden und/oder Dritte weiter, sondern verwendet sie ausschliesslich für die Bereitstellung und Verbesserung des eigenen Services.
4.6. Google Firebase
Die TWINT-Gesellschaften nutzen in GLKB TWINT das Google Firebase Software Development Kit («SDK») der Google Inc. («Google»), um das Nutzerverhalten in GLKB TWINT zu analysieren. Ziel ist es, GLKB TWINT fortlaufend zu optimieren und auf die Bedürfnisse der Nutzer auszurichten.
Sie haben die Möglichkeit, die Sammlung und Übermittlung von Nutzungsdaten an Google in GLKB TWINT in den Einstellungen jederzeit auszuschalten.
Die durch das SDK gesammelten Informationen über die Benutzung von GLKB TWINT wer-den anonymisiert an Server von Google in den USA übertragen und dort gespeichert. Es handelt sich insbesondere um folgende Informationen:
- Firebase-ID (Zufallswert, anhand dessen Sie die TWINT-Gesellschaften identifizieren können)
- Client ID (Zufallswert, welcher das verwendete Gerät identifiziert und es Google erlaubt, gesendete Events in eine Gerätesitzung zusammenzufassen), der jedoch keine Rückschlüsse auf Ihr Smartphone erlaubt
- Kennzahlen des Smartphones (Marke, Typ, Bildschirm, Speicher)
- Informationen über die Plattform (z.B. iOS und Android-Version)
- Version der installierten GLKB TWINT App
- allenfalls Typ und Version des benutzten Internetbrowsers
- die IP-Adresse des zugreifenden Smartphones (gekürzt, damit eine Zuordnung zum konkreten Nutzer nicht mehr möglich ist)
Diese Daten werden von Google ausgewertet, um Reports über die Nutzung von GLKB TWINT zu erstellen und um weitere mit der Nutzung von GLKB TWINT verbundene Dienstleistungen zu erbringen.
Sie sind sich bewusst, dass Google diese Informationen gegebenenfalls an Dritte übertragen wird, sofern dies gesetzlich vorgeschrieben ist oder soweit Dritte diese Daten im Auftrag von Google verarbeiten. Google wird in keinem Fall Ihre IP-Adresse mit anderen Daten von Google in Verbindung bringen. Die IP-Adressen werden anonymisiert (um drei Stellen gekürzt), so dass eine Zuordnung zum Ihnen nicht möglich ist.
4.7. Drittanbieter Kampagnen
Sie haben die Möglichkeit, in GLKB TWINT Drittanbieter Kampagnen zu erhalten, zu aktivieren und einzulösen (vgl. Ziff. 3.1.1.). Mit dem Opt-in erklären Sie sich auch ausdrücklich da-mit einverstanden, dass die GLKB Daten für die personalisierte Ausspielung von Drittanbieter Kampagnen sammeln und auswerten kann. Ihre Zustimmung ermöglich es der GLKB und den TWINT-Gesellschaften, Ihnen auf Ihre persönlichen Interessen zugeschnittene Drittanbieter Kampagnen zuzustellen.
Auch im Falle eines Opt-in gibt die GLKB keine personenbezogenen Daten von Ihnen an in-volvierte Geschäftskunden und/oder Dritte weiter, sofern Sie einer solchen Weitergabe in GLKB TWINT nicht ausdrücklich zugestimmt haben. Die involvierten Geschäftskunden erhalten ohne eine solche Zustimmung lediglich Zugriff auf und Zugang zu anonymisierten Daten.
4.8. Beizug Dritter
Sie sind ausdrücklich damit einverstanden, dass die GLKB und die TWINT-Gesellschaften zur Erbringung ihrer Dienstleistungen Dritte (z.B. Payment Service Provider) beiziehen dürfen und dass dabei Kundendaten, soweit erforderlich, weitergegeben werden können. Der Dritte darf die Daten ausschliesslich gemäss der vorliegenden Datenschutzerklärung im Auftrag der GLKB verwenden. Eine Verwendung der Daten zu eigenen Zwecken des Dritten ist untersagt.
5. Dauer und Kündigung
Der Vertrag zwischen Ihnen und der GLKB bezüglich der Nutzung von GLKB TWINT basierend auf diesen Nutzungsbedingungen wird auf unbestimmte Dauer abgeschlossen und kann von Ihnen und von der GLKB jederzeit gekündigt werden. Im Falle einer Kündigung durch die GLKB wird Ihr Benutzerkonto in GLKB TWINT deaktiviert. Sie können den Vertrag kündigen, indem sie der GLKB schriftlich mitteilen, GLKB TWINT nicht mehr nutzen zu wollen.
6. Schlussbestimmungen
6.1. Stand und Änderungen der Nutzungsbedingungen
Diese Nutzungsbedingungen wurden letztmals am 20. Oktober 2021 überarbeitet.
Die GLKB behält sich vor, diese Nutzungsbedingungen jederzeit und ohne Ankündigung zu ändern, zu ergänzen, zu löschen oder den Dienst ganz einzustellen. Änderungen werden Ihnen vorgängig auf geeignete Weise bekannt gegeben. Sind Sie mit den Änderungen nicht einverstanden, haben Sie dies gegenüber der GLKB ausdrücklich zu erklären und GLKB TWINT nicht mehr zu nutzen. Nach dieser Mitteilung wird Ihr Konto deaktiviert, sodass Sie die Funktionen von GLKB TWINT und/oder die darin angebotenen Dienstleistungen nicht mehr nutzen können. Die Änderungen der Nutzungsbedingungen gelten in jedem Fall als akzeptiert, wenn Sie GLKB TWINT nach Inkrafttreten der Änderungen weiter nutzen.
6.2. Weitere Bestimmungen
Im Übrigen gelten für die Teilnahme an TWINT die weiteren vertraglichen Vereinbarungen von Ihnen mit der GLKB, insbesondere die Allgemeinen Bestimmungen zur Geschäftsbeziehung und die Bestimmungen zum Zahlungsverkehr der GLKB, die einen integrierenden Be-standteil dieser Nutzungsbedingungen darstellen.
6.3. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung der vorliegenden Nutzungsbedingungen ganz oder teilweise ungültig oder unwirksam sein, wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die GLKB und der Kunde stimmen in diesem Fall überein, dass die unwirksame Bestimmung durch eine ihrem Sinn und Zweck möglichst gleichwertige Bestimmung zu ersetzen ist.
6.4. Anwendbares Recht, Gerichtsstand
Die vorliegenden Nutzungsbedingungen unterstehen ausschliesslich materiellem Schweizer Recht. Zwingendes Recht vorbehalten, ist ausschliesslicher Gerichtsstand für alle Verfahrensarten Glarus, ebenso der Erfüllungsort und Betreibungsort für Kunden ohne Wohnsitz bzw. Sitz in der Schweiz.
Datenschutzerklärung (PDF downloaden)
1 Allgemeines und Anwendungsbereich
Diese Datenschutzerklärung informiert, wie die Glarner Kantonalbank (GLKB) Personendaten von natürlichen Personen in Zusammenhang mit ihren Dienstleistungen (inklusive auch Produkten) sowie mit der Nutzung der Website glkb.ch bearbeitet. Weitere Regeln zum Umgang mit Personendaten finden Sie in den Allgemeinen Bestimmungen zur Geschäftsbeziehung. Ohne Zurverfügungstellung Ihrer Personendaten kann die GLKB Ihnen keine Dienstleistungen erbringen.
2 Verantwortlichkeit
Die Verantwortliche im Sinne von Art. 5 Abs.1 lit. j. des Bundesgesetzes über den Datenschutz (DSG) ist die GLKB.
Für Fragen oder Anliegen zum Datenschutz wenden Sie sich bitte an: datenschutz@glkb.ch
Sie können Ihre Anfrage auch an folgende Adresse richten: Glarner Kantonalbank, z.H. Datenschutz, Hauptstrasse 21, 8750 Glarus
3 Personendaten und deren Bearbeitung
3.1 Personendaten von Kunden
3.1.1 Kundenbeziehung
Die Personendaten werden erhoben, wenn Sie Dienstleistungen auf Dauer oder im Einzelfall von der GLKB beziehen. Unter Personendaten fallen auch Personendaten Dritter, die in die Geschäftsbeziehung involviert sind (z.B. Vertreter, Lebens- oder Ehepartner, Bevollmächtigte, Kontrollinhaber oder wirtschaftlich Berechtigte (Kundendaten).
Insbesondere bearbeitet die GLKB zwecks Kundenbetreuung, Erbringung ihrer Dienstleistungen und Abwicklung Ihrer Anfragen folgende Kategorien von Personendaten: Personalien (wie Vor- und Nachname, Titel, Geschlecht, Geburtsdatum, Zivilstand, Adresse, Postleitzahl, Ort, Land), Kontaktinformationen (wie E-Mail-Adressen, Telefonnummern und Zustelladressen), Steuerinformationen (wie Nationalität, Steuerdomizile, US Steuerstatus) und IT-Daten (wie IP-Adressen, Benutzernamen, Gerätetypen, Aufzeichnungen von Zugriffen oder Änderungen).
Die Bearbeitung von Personendaten in diesem Zusammenhang dient der GLKB zur Erfüllung ihrer gesetzlichen Verpflichtungen, dem Abschluss oder der Abwicklung eines Vertrags oder ist im überwiegenden eigenen Interesse der GLKB begründet.
3.1.2 Aufnahme (Onboarding) und Fortführung der Kundenbeziehung und Erbringung von Dienstleistungen
Die GLKB bearbeitet die oben genannten Personendaten insbesondere im Zusammenhang mit der Kontoführung, dem Zahlungsverkehr, dem Kreditgeschäft, dem Anlagegeschäft, der Vorsorgeberatung, Ehe- und Erbverträgen, Kaufverträgen, der Vermittlung von Lebensversicherungen und Willensvollstreckungen.
Zu den Angaben zur Plausibilisierung der wirtschaftlichen Verhältnisse und zur Bekämpfung der Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung gehören insbesondere:
- Informationen zur Herkunft der Vermögenswerte und zur wirtschaftlichen Berechtigung;
- PEP-Status (politisch exponierte Personen);
- Sanktionslisten;
- Tätigkeit in Branchen mit aus Sicht der GLKB hohem Risiko; sowie
- weitere Informationen im Zusammenhang mit der Prüfung der Kundenannahme, Hintergrundinformationen zu Kunden sowie der allgemeinen Sorgfaltspflicht der Bank bei neuen und bestehenden Kunden.
Die GLKB kann je nach Dienstleistung:
- Telefonate, Instruktionen, Transaktionen, Ihre wirtschaftliche Leistungsfähigkeit, wirtschaftlichen Bedürfnisse, Bedürfnisse persönlicher Art, Ihre Risikobereitschaft und dergleichen dokumentieren, wobei dies ein Profiling auf Grundlage der Bearbeitung Ihrer Personendaten beinhalten kann; und
- Personendaten gegenüber Geschäftspartnern in einer Dienstleistungskette (wie z.B. Korrespondenzbanken, Handelsplätzen, Brokern, Lebensversicherern) offenlegen, soweit die Offenlegung zur Ausführung und Prüfung von Aufträgen, wie z.B. von Zahlungs- oder Börsenaufträgen, notwendig ist.
Die Bearbeitung von Personendaten in diesem Zusammenhang dient der GLKB zur Erfüllung ihrer gesetzlichen Verpflichtungen, dem Abschluss oder der Abwicklung eines Vertrags oder ist im überwiegenden eigenen Interesse der GLKB begründet.
3.1.3 Begrenzung von Risiken
Die GLKB kann die oben genannten Personendaten und Informationen beiziehen und auswerten, insbesondere um Verhaltensmuster zu erstellen oder Abklärungen vorzunehmen, um z.B. betrügerische Zahlungsaufträge oder Transaktionen zu erkennen, oder Pflichten im Zusammenhang mit der Erkennung von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung zu erfüllen.
Die Bearbeitung von Personendaten in diesem Zusammenhang dient der GLKB zur Erfüllung ihrer gesetzlichen Verpflichtungen, dem Abschluss oder der Abwicklung eines Vertrags oder ist im überwiegenden eigenen Interesse der GLKB begründet.
3.1.4 Erfüllung von Auskunfts- oder Meldepflichten
Die GLKB, ihre Geschäftspartner sowie deren verbundene Unternehmen können, soweit ein Gesetz dies vorsieht, verpflichtet oder berechtigt sein, gegenüber Gerichten oder anderen Behörden, auf Anfrage oder von sich aus, Angaben zur Geschäftsbeziehung zu machen sowie die oben genannten Personendaten offenzulegen (z.B. Finanzmarktaufsichtsbehörde, Börsenaufsicht, Gerichte, Staatsanwaltschaft, Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde).
Solche Rechte und Pflichten bestehen insbesondere, aber nicht ausschliesslich, in den Bereichen des steuerrechtlichen Informationsaustauschs (AIA/Automatischer Informationsaustauch unter dem FATCA/Foreign Account Tax Compliance Act), der Börsentransaktionen, bei Straf- oder Zivilprozessen oder der Bekämpfung der Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung.
Die Bearbeitung von Personendaten in diesem Zusammenhang dient der GLKB zur Erfüllung ihrer gesetzlichen Verpflichtungen oder ist im überwiegenden eigenen Interesse der GLKB begründet.
3.1.5 Organisation des Geschäfts oder Wahrung eigener Interessen
Die GLKB bearbeitet die oben genannten Personendaten für folgende Zwecke:
- für Qualitätskontrollen, z.B. zur Ermittlung der Kundenzufriedenheit;
- zur Erbringung von Dienstleistungen, die zum alltäglichen Geschäft gehören (z.B. Betrieb einer IT-Infrastruktur, Einsatz von Bankensoftware, Zahlungsverkehr) oder die im Einzelfall benötigt werden, durch von der GLKB beigezogene Dritte; die GLKB wird diesen Dritten in diesem Rahmen Personendaten offenlegt;
- zur Pflege der Kundenbeziehung, z.B. in Form von Einladungen, Wettbewerben, Informationsveranstaltungen und Ähnlichem;
- zur Absatzförderung, Dienstleistungsentwicklung oder zur Bedarfsanalyse, indem sie z.B. auf Produkte hinweist, Beratung anbietet, potenzielle Nachfrage erforscht, Statistiken erstellt, Kennzahlen zur Nutzung von Dienstleistungen erhebt oder Informationen zur Verbesserung des Benutzererlebnisses sammelt;
- zu Marktforschungszwecken, um bereits bestehende Dienstleistungen zu verbessern oder Ihnen andere Dienstleistungen anbieten zu können;
- zur Durchsetzung oder zur Abwehr von Ansprüchen, zur Abwehr von Sanktionen sowie zur Verfolgung von Straftaten. In diesem Rahmen werden Personendaten offengelegt.
Die Bearbeitung von Personendaten in diesem Zusammenhang ist im überwiegenden eigenen Interesse der GLKB begründet. Eine solche ist erforderlich, um den Bedürfnissen der Kunden entsprechende Dienstleistungen anbieten sowie Delikte zu verhindern und verfolgen zu können.
3.1.6 Identifizierung auf elektronischen Plattformen der GLKB
Wenn Sie elektronische Plattformen der GLKB nutzen (z.B. E-Banking und Mobile Banking), bearbeitet die GLKB Personendaten, die Ihre Identifizierung ermöglichen (wie Vertragsnummer und Passwort), sowie Personendaten, die der GLKB erlauben, unberechtigte Logins zu ermitteln (sog. Sicherheitsdaten).
Die Bearbeitung von Identifizierungsdaten in diesem Zusammenhang dient der GLKB zum Abschluss oder zur Abwicklung eines Vertrags. Die Bearbeitung von Sicherheitsdaten ist im überwiegenden eigenen Interesse der GLKB begründet.
3.1.7 Nutzung von mobilen Zahlungslösungen
Die GLKB stellt Karteninhabern die Nutzung der Karte im Rahmen der mobilen Zahlungslösung des Wallet-Anbieters zur Verfügung. Die Wallet-Anbieter ermöglichen durch die angebotenen digitalen Wallet-Apps, mittels Mobilgeräten und durch Nutzung entsprechender Anwendungen (Apps) auf kompatiblen Geräten Token-Zahlungen vorzunehmen. Der Token ist eine einzigartige Ziffernfolge in digitalem Format. Er wird auf dem Endgerät in der Wallet hinterlegt. Sobald eine Karte registriert ist, können Karteninhaber ihr Mobilgerät für kontaktlose Zahlungen verwenden.
Einzelheiten zur Verwendung des Mobilgeräts und des Tokens sind auf der Website des betreffenden Wallet-Anbieters zu finden.
Zur Registrierung der Karte beim Wallet-Anbieter können mit diesem, dessen verbundenen Unternehmen, dem Token Service-Provider sowie anderen Transaktionspartnern (z.B. SIX-Gruppe) verschiedene kundenbezogene Daten ausgetauscht werden. Dazu können Informationen zu den Endgeräten, Daten einer SIM- oder Speicherkarte und Geodaten sowie Informationen aus der Geschäftsbeziehung der kartenberechtigten Person zum Wallet-Anbieter (auch in dessen Funktion als Gerätehersteller oder Betreiber eines auf dem Endgerät installierten Betriebssystems) zu den in den entsprechenden Nutzungsbedingungen beschriebenen Zwecken bearbeitet werden. Der Karteninhaber erklärt sich insbesondere damit einverstanden, dass seine Personendaten an diese Beauftragten übermittelt werden, wenn diese Daten für die gewissenhafte Ausführung der übertragenen Aufgaben wesentlich sind.
Die Bearbeitung von Personendaten in diesem Zusammenhang dient der GLKB dem Abschluss oder der Abwicklung eines Vertrags.
3.1.8 Nutzung des Online-Produkts Hypomat
Für die Prüfung von Konditionen einer Hypothek werden insbesondere Unterlagen der Liegenschaft, die aktuelle Steuererklärung sowie Grundbuch- und Betreibungsauskünfte bearbeitet. Zudem überprüft die GLKB die Bewertung der Liegenschaft mithilfe eines externen Sachverständigen. Die oben genannten Personendaten werden zu diesen Zwecken ebenfalls bearbeitet.
Die Bearbeitung von Personendaten in diesem Zusammenhang dient der GLKB dem Abschluss oder der Abwicklung eines Vertrags sowie zur Prüfung der Kreditwürdigkeit.
3.1.9 Nutzung des Online-Produkts Risikomat
Bei der Nutzung des Online-Produkts Risikomat kann eine Versicherungsdienstleistung abgeschlossen werden. Hierfür werden sämtliche relevanten Informationen und Personendaten über Ihre Gesundheit bearbeitet.
Die Bearbeitung Ihrer Gesundheitsdaten erfolgt aufgrund Ihrer Einwilligung sowie in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Abschluss oder der Abwicklung eines Vertrags.
3.1.10 Nutzung des Online-Produkts Kontomat
Um ein Online-Sparkonto des Online-Produkts Kontomat zu eröffnen, werden Personendaten für die Kontoeröffnung und/oder Erbringung der entsprechenden Dienstleistungen bearbeitet.
Die Bearbeitung von Personendaten in diesem Zusammenhang dient der GLKB dem Abschluss oder der Abwicklung eines Vertrags.
3.1.11 Nutzung des Online-Produkts oder der Plattform freeME
Um ein Freizügigkeitskonto mittels des Online-Produkts oder der Plattform freeME zu eröffnen, werden in Zusammenarbeit mit der Liberty Vorsorge AG Personendaten bearbeitet, welche im Rahmen der Eröffnung eines Kundenkontos und des Onboarding-Prozesses erhoben werden. Damit Vorsorgenehmer Vorsorgegelder über die Liberty Freizügigkeitsstiftung anlegen können, gibt die GLKB Personendaten an die Liberty Freizügigkeitsstiftung, 6423 Seewen, weiter. In diesem Zusammenhang wenden Sie sich bitte für entsprechende Anliegen des Datenschutzes direkt an die Liberty Freizügigkeitsstiftung (www.liberty.ch).
Sofern Sie als Vorsorgenehmer einen auf freeME aufgeschalteten Berater hinzuziehen, gibt die GLKB sodann Ihre Personendaten an den von Ihnen gewählten Berater weiter. Die Berater sind eigenständige Verantwortliche im Sinn des anwendbaren Datenschutzgesetzes. Die Einhaltung des anwendbaren Datenschutzgesetzes obliegt alleinig den gewählten Beratern.
Die Bearbeitung von Personendaten in diesem Zusammenhang dient der GLKB dem Abschluss oder der Abwicklung eines Vertrags.
3.1.12 Nutzung GLKB TWINT
Mit GLKB TWINT können Sie Transaktionen (z.B. Überweisungen) tätigen, welche in Echtzeit ersichtlich sind. Die Durchführung von Transaktionen innerhalb des Bezahlsystems TWINT erfordert die Weitergabe von Transaktionsdaten an die TWINT AG, 8004 Zürich, als Betreiberin des Bezahlsystems.
Die GLKB bearbeitet die Personendaten, die zu Ihrer Registrierung und Identifikation sowie zur Übermittlung einer Transaktion notwendig sind. Dazu gehören etwa Ihre Mobiltelefonnummer, Ihr Name und die von Ihnen eingegebene persönliche Identifikationsnummer (PIN) sowie die Höhe der Transaktion und der Zahlungsempfänger.
Diese Personendaten werden in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Abschluss oder der Abwicklung eines Vertrags bearbeitet.
Zur Verbesserung der Nutzerfreundlichkeit der GLKB TWINT erhebt die GLKB Personendaten über die Benutzung der App (Telemetriedaten). Je nach vorgenommenen Einstellungen könnten die dabei gewonnenen Informationen zu Ihrer Identifizierbarkeit führen.
Die Bearbeitung von Personendaten in diesem Zusammenhang ist im überwiegenden eigenen Interesse der GLKB begründet. Sie können die Analyse jederzeit in den Einstellungen von GLKB TWINT ausschalten.
Falls Sie GLKB TWINT nutzen, werden zusätzlich durch die TWINT AG Personendaten bearbeitet. Damit Sie umfassend informiert sind, wie die TWINT AG Ihre Personendaten bearbeitet, nehmen Sie bitte die Informationen aus der Datenschutzerklärung der TWINT AG zur Kenntnis (twint.ch/datenschutz/).
3.1.13 Sicherheit
Um die Sicherheit von Gebäuden, Mitarbeitenden, Kunden, Besuchern sowie Eigentum und Informationen zu gewährleisten, die sich auf den GLKB-Arealen befinden oder von dort aus zugänglich sind, werden Sammlungen von Daten, wie z.B. Videoüberwachungsaufzeichnungen, gemacht.
Die Bearbeitung von Personendaten in diesem Zusammenhang ist im überwiegenden eigenen Interesse der GLKB begründet. Weiter dient die Bearbeitung dem Zweck, einen Diebstahl oder eine Beschädigung von Geräten oder Vermögenwerten der GLKB, ihrer Kunden, ihrer Besucher oder ihrer Mitarbeitenden sowie eine Sicherheitsbedrohung zu verhindern, zu erkennen oder zu untersuchen.
3.2 Personendaten von Interessenten und von Besuchern einer Filiale
Die GLKB bearbeitet Personendaten von Interessenten und von Besuchern ihrer Filialen, die eine Transaktion abwickeln (z.B. beim Bezug von Bargeld, Kauf oder Verkauf von Fremdwährungen), Kundengespräche führen oder sich für Dienstleistungen der GLKB interessieren.
Dabei werden Personendaten bearbeitet, welche im Rahmen der Eröffnung einer Kundenbeziehung und des Onboarding-Prozesses erhoben werden oder im Zusammenhang mit einer Beratung oder Durchführung einer Transaktion erforderlich sind.
Die Bearbeitung von Personendaten in diesem Zusammenhang dient der GLKB dem Abschluss oder der Abwicklung eines Vertrags oder ist im überwiegenden eigenen Interesse der GLKB begründet.
3.3 Besuchen unserer Website
3.3.1 Surfen auf unserer Website
Die GLKB bearbeitet Personendaten von Besuchern ihrer Website, soweit Sie ein Formular ausfüllen, sich einloggen oder registrieren.
Dabei werden Personendaten bearbeitet, welche im Rahmen der Eröffnung eines Kundenkontos und des Onboarding-Prozesses erhoben werden oder die der Beratung oder Durchführung einer Transaktion dienen.
Die Bearbeitung von Personendaten in diesem Zusammenhang dient der GLKB dem Abschluss oder der Abwicklung eines Vertrags oder ist im überwiegenden eigenen Interesse der GLKB begründet.
3.3.2 Cookies
Um den Internetauftritt benutzerfreundlich zu gestalten und auf Ihre Bedürfnisse abzustimmen, setzt die GLKB Cookies und ähnliche Analysewerkzeuge ein. Cookies sind kleine Textdateien, die lokal auf Ihrer Festplatte gespeichert werden. Die gespeicherten Informationen werden bei Bedarf zu einem späteren Zeitpunkt abgerufen, um die Nutzung der Online-Angebote der GLKB zu erleichtern. Einige dieser Cookies können Personendaten enthalten bzw. der Bearbeitung von Personendaten dienen. Für weitere Informationen konsultieren Sie bitte die Cookie Policy der GLKB (glkb.ch/rechtliches).
Die Cookies dienen den in der Cookie Policy angegebenen Zwecken, das heisst, sie sind technisch notwendig, dienen Statistikzwecken (um die GLKB-Website zu verbessern), der Möglichkeit, Präferenzen (z.B. Sprachen) auf der Website einzustellen, oder Marketingzwecken (letzteres lediglich in Bezug auf Personen mit Aufenthalt in der Schweiz).
Wenn die GLKB E-Mails versendet, wendet sie möglicherweise auch Analyse- und Tracking-Funktionen an.
Die Bearbeitung von Personendaten in diesem Zusammenhang ist im überwiegenden eigenen Interesse der GLKB begründet.
3.4 Personendaten von Mitarbeitenden der GLKB und von Bewerbern
Insbesondere, aber nicht ausschliesslich, werden Personendaten in Zusammenhang mit Begleitbrief, Lebenslauf, Aus- und Weiterbildungsabschlüssen sowie Arbeitszeugnissen, Höhe und Zusammensetzung des Lohnes bearbeitet.
Die Bearbeitung von Personendaten in diesem Zusammenhang dient der GLKB dem Abschluss oder der Abwicklung eines Anstellungsvertrags. Über die Bearbeitung von Personendaten von Mitarbeitenden der GLKB geben interne Weisungen, Informationen und Dokumente zum Vertragsverhältnis mit Mitarbeitenden Auskunft.
3.5 Personendaten von Dienstleistern
Von Dienstleistern oder Mitarbeitenden von Dienstleistern werden Personendaten bearbeitet, die für die Abwicklung des Dienstleistungsauftrags notwendig sind. Dazu gehören auch Personendaten über die Zugriffe im System der GLKB und andere sicherheitsrelevanten Aufzeichnungen. Je nach zu erbringender Dienstleistung kann dies auch Hintergrundrecherchen zu Personen beinhalten, wenn diese Personen in sicherheitsrelevanten Bereichen eingesetzt sind oder eingesetzt werden sollen.
3.6 Personendaten von externen Vermögenverwaltern
Wenn Sie bei uns als externer Vermögensverwalter registriert sind oder sich registrieren wollen, werden Personalien und Kontaktinformationen über Sie bearbeitet, welche Sie auf entsprechenden Formularen an uns übermittelt haben. Diese Kontaktinformationen kann die GLKB ihren Kunden auf deren Wunsch offenlegen, um externe Vermögensverwalter kontaktieren zu können. Soweit der externe Vermögensverwalter der GLKB Informationen über seine eigenen Kunden der GLKB zukommen lässt, obliegt es dem externen Vermögensverwalter, entsprechende Informationen zu erteilen und allfällig nötige Einwilligungen einzuholen.
Die Bearbeitung von Personendaten in diesem Zusammenhang dient der GLKB dem Abschluss oder der Abwicklung eines Vertrages.
4 Kundenprofile und automatisierte Einzelentscheidungen
Kundenprofile können zu automatisierten Einzelentscheidungen führen. Als automatisierte Einzelentscheidungen gelten Entscheidungen, die ausschliesslich auf einer automatisierten Bearbeitung beruhen und für Sie mit einer Rechtsfolge verbunden sind oder Sie erheblich beeinträchtigen. Auf Basis solcher automatischer Einzelentscheide werden Ihnen von der GLKB bestimmte Dienstleistungen zur Verfügung gestellt oder nicht. Sollte der Fall eintreten, dass Sie durch einen ablehnenden Entscheid erheblich beeinträchtigt werden, weist die GLKB darauf hin, dass der Entscheid automatisch zustande gekommen ist. Sie können in diesem Fall eine zusätzliche Überprüfung des Entscheids durch Mitarbeitende der GLKB verlangen. Automatisierte Einzelentscheidungen ohne erhebliche Beeinträchtigungen sind insbesondere bei Zahlungsvorgängen zur Identifikation des Kunden und zur Gewährung der Sicherheit eines Vorgangs möglich.
5 Auftragsdatenbearbeiter
Die GLKB kann Auftragsdatenbearbeiter einsetzen, welche im Auftrag der GLKB Personendaten für sie so bearbeiten, wie die GLKB dies selbst auch dürfte (z.B. Cloud-Dienstleister, die damit zusammenhängenden Dienste und die Bearbeitung von entsprechenden Personendaten). Soweit nicht ausdrücklich anders vermerkt, werden von der GLKB oder deren Auftragsdatenbearbeitern Personendaten ausschliesslich auf Servern mit Standort in der Schweiz gespeichert. Kunden der GLKB geben mit Abschluss einer Vereinbarung zur Dienstleitung der GLKB ihre Genehmigung zu Unterbeauftragung.
Die GLKB hat vertraglich sichergestellt, dass ihre Auftragsdatenbearbeiter Personendaten nur nach Weisungen der GLKB bearbeiten und die anwendbaren Datenschutzgesetze einhalten, namentlich die notwendige Datensicherheit gewährleisten.
Die GLKB behält sich das Recht vor, ihre Auftragsdatenbearbeiter jederzeit und ohne vorgängige Ankündigung zu ersetzen, neue Auftragsdatenbearbeiter hinzuzuziehen oder auf Auftragsdatenbearbeiter zu verzichten. Sofern dabei Personendaten, die vorher nur innerhalb der Schweizer bearbeitet wurden, neu ins Ausland übermittelt werden, wird die GLKB in angemessener Frist und Weise vor Hinzuziehung des jeweiligen Auftragsdatenbearbeiters über das Vorhandensein der jeweiligen Sicherheiten im Zusammenhang mit dem Datentransfer ins Ausland informieren. Informationen zur bereits heute stattfindenden Datenbekanntgabe ins Ausland finden Sie unter Ziff. 7.
6 Offenlegung von Personendaten
Die GLKB gibt Personendaten an Dritte bekannt, um Dienstleistungen zu erbringen oder Produkte bereitzustellen (z.B. Bekanntgabe von Personendaten an Clearing-Stellen, Clearing-Systeme sowie spezialisierte Zahlungsunternehmen oder Institutionen, wie z.B. SWIFT, zur Ausführung eines Zahlungsauftrags, Bekanntgabe von Personendaten an Lebensversicherer zur Vermittlung von Lebensversicherungspolicen, Bekanntgabe von Personendaten an Gerichte, Staatsanwaltschaft, die Meldestelle zur Bekämpfung der Geldwäscherei, Aufsichtsbehörden, die eidgenössische Steuerverwaltung aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen oder behördlicher Anordnung und in den Bereichen IT, Marketing, Immobilienbewertung, Inkasso, Versand).
Die GLKB wählt Dritte, die Personendaten bearbeiten, sorgfältig aus und verpflichtet sie insbesondere zur Wahrung des Bankkundengeheimnisses und des Datenschutzgesetzes.
7 Übermittlung/Bekanntgabe ins Ausland
Personendaten müssen unter Umständen an Stellen ausserhalb der Schweiz bekanntgegeben werden. Eine Bekanntgabe erfolgt in folgendem Umfang:
- soweit sie für die GLKB eine Voraussetzung der Geschäftsbeziehung ist (z.B. an Drittparteien, Dienstleister, Behörden oder öffentliche Stellen);
- soweit Auftragsbearbeiter die Nutzung der Website der GLKB analysieren;
- soweit sie zur Ausführung von Aufträgen erforderlich ist (z.B. Zahlungs- und/oder Wertpapieraufträge);
- soweit sie gesetzlich vorgeschrieben ist (z.B. im Rahmen von steuerrechtlichen Meldepflichten, des automatischen Informationsaustauschs); oder
- soweit der Kunde seine Einwilligung erteilt hat.
Die GLKB bearbeitet und speichert Personendaten hauptsächlich in der Schweiz und im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR). Vereinzelt kann die GLKB jedoch auch Personendaten an Dienstleister und Empfänger weitergeben, die sich ausserhalb dieses Gebietes befinden oder ausserhalb dieses Gebietes bearbeiten.
Befindet sich ein Dienstleister der GLKB in einem Land ohne angemessenen Datenschutz, garantiert die GLKB einen angemessenen Schutz auf der Grundlage aktueller und angemessener Massnahmen (z.B. basierend auf den vom Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten (EDÖB) zur Verfügung gestellten Standardvertragsklauseln, den von der Europäischen Kommission zur Verfügung gestellten Standarddatenschutz-Klauseln oder sonstigen geeigneten Garantien).
Beachten Sie bitte auch, dass Daten, die über das Internet ausgetauscht werden, häufig über Drittstaaten geleitet werden. Ihre Personendaten können daher auch dann ins Ausland gelangen, wenn sich Absender und Empfänger im gleichen Land befinden.
8 Auslagerung von Geschäftsbereichen und Dienstleistungen (Outsourcing)
Dritte, die vertraglich zur Vertraulichkeit verpflichtet sind und Personendaten im Auftrag und für die Zwecke der GLKB bearbeiten, sind insbesondere Informations- und Kommunikations-Dienstleister, Hardware- und Software-Anbieter, Dienstleister für Logistik und Versand, Marketingunternehmen, Facility Dienstleister, Inkassofirmen und Berater.
Die GLKB stellt sicher, dass von den Dienstleistern angemessene Datensicherheitsstandards eingehalten werden, um Ihre Personendaten zu schützen. Die Dienstleister werden dabei verpflichtet, eine Reihe von technischen und organisatorischen Sicherheitsmassnahmen zu treffen.
9 Personendaten in sozialen Netzwerken
Die GLKB ist auf Social-Media-Plattformen und anderen von Dritten betriebenen Plattformen, wie z.B. Facebook, LinkedIn, Instagram und Twitter aktiv. Dabei erfasst die GLKB folgende Kategorien von Personendaten:
- Personalien und IT-Daten, die von Ihnen in Ihrem Social-Media-Konto angegeben werden, wie z.B. Vorname, Nachname, Konto-ID, Titel, Profilbild, geografisches Gebiet;
- Berufstätigkeit, die von Ihnen in Ihrem Social-Media-Konto angegeben wird, wie z.B. Beruf, Tätigkeit, Unternehmen, für das Sie arbeiten, Berufsbezeichnung, Bildung; und
- Informationen, die Sie auf der Social-Media-Plattform posten und die sich aus der Kommunikation mit der GLKB ergeben.
Im Weiteren erhält die GLKB Personendaten von den Plattformen (z.B. Statistiken). Die Anbieter der Plattformen können Ihre Nutzung analysieren und diese Personendaten zusammen mit anderen Daten, die ihnen über Sie vorliegen, bearbeiten. Sie bearbeiten diese Personendaten auch für ihre eigenen Zwecke (z.B. zu Marketing- und Marktforschungszwecken und zur Verwaltung ihrer Plattformen) und handeln zu diesem Zweck als eigene Verantwortliche.
Die GLKB ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, Fremdinhalte vor oder nach ihrer Veröffentlichung auf den Online-Präsenzen zu überprüfen, Inhalte ohne Ankündigung zu löschen und sie gegebenenfalls dem Anbieter der betreffenden Plattform zu melden.
Einige der Plattformbetreiber befinden sich möglicherweise ausserhalb des Schweiz. Informationen zur Datenbekanntgabe ins Ausland finden Sie unter Ziff. 7.
Weitere Informationen zur Bearbeitung durch die Plattformbetreiber entnehmen Sie bitte den Datenschutzhinweisen der jeweiligen Plattform. Dort können Sie sich auch darüber informieren, in welchen Ländern Ihre Personendaten bearbeitet werden, welche Auskunfts- und Löschungsrechte Sie haben und wie Sie diese ausüben oder weitere Informationen erhalten können.
10 Dauer der Bearbeitung und Aufbewahrung
Die Dauer der Speicherung von Personendaten orientiert sich vorab an den gesetzlichen und regulatorischen Pflichten (insbesondere der Pflicht zur Aufbewahrung von Geschäftsbüchern und der Buchungsbelege, der Pflicht zur Dokumentation von Informationen von Kunden gemäss der Finanzmarkgesetzgebung, den Selbstregulierungsanforderungen oder der Pflicht zur Aktenaufbewahrung im Fall von Nachrichtenlosigkeit bei Bankkunden). Daneben kann sich eine Dokumentationspflicht und damit die Notwendigkeit der Aufbewahrung aus der vertraglichen Vereinbarung ergeben oder im überwiegenden Interesse der GLKB liegen (z.B. Nachweis der Grundlagen für vorgenommene Transaktionen oder Gewährleistung der Sicherheit ihrer Systeme). Andernfalls bearbeitet die GLKB Personendaten während der Dauer, welcher der Zweck mit sich bringt, und löscht oder vernichtet die Personendaten danach.
11 Rechte der betroffenen Personen
11.1 Widerrufs- und Widerspruchsrecht
Sofern der Rechtfertigungsgrund der Bearbeitung Ihrer Personendaten in Ihrer Einwilligung liegt, haben Sie das Recht, Ihre Einwilligung mit Wirkung für die Zukunft jederzeit zu widerrufen. Zudem haben Sie das Recht, auch in anderen Fällen der Bearbeitung für die Zukunft zu widersprechen.
Durch Ihren Widerruf bzw. Widerspruch wird die Rechtmässigkeit der bis zum Widerruf bzw. Widerspruch erfolgten Bearbeitung nicht berührt. Es ist möglich, dass die GLKB durch Ihren Widerruf bzw. Widerspruch Ihre Personendaten nicht mehr gemäss ihren Prozessen bearbeiten kann, was zur vorzeitigen Auflösung eines Vertragsverhältnisses mit Ihnen führt. Dies kann zusätzliche Kosten für Sie verursachen.
Vorbehalten bleibt die Bearbeitung Ihrer Personendaten zur Erfüllung von gesetzlichen Verpflichtungen oder bei überwiegendem eigenem Interesse der GLKB.
11.2 Recht auf Auskunft
Sie haben das Recht, Auskunft darüber zu verlangen, ob Personendaten über Sie bearbeitet werden. Die Auskunft wird in der Regel innerhalb von 30 Tagen erteilt.
11.3 Recht auf Berichtigung
Sie haben das Recht, die Berichtigung falscher Personendaten zu verlangen.
11.4 Recht auf Löschung/Vernichtung
Sie können die Löschung/Vernichtung Ihrer Personendaten verlangen, welcher die GLKB nachkommt, soweit nicht Gesetz oder übergeordnete Interessen entgegenstehen.
11.5 Recht auf Datenherausgabe oder -übertragung
Sie können, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen gegeben sind, die Herausgabe oder Übertragung einer Kopie Ihrer Personendaten in einem gängigen elektronischen Format verlangen.
11.6 Recht auf Anzeige bei der Aufsichtsbehörde
Sie haben das Recht, beim EDÖB eine Anzeige gegen die Bearbeitung von Personendaten zu machen, welche gegen die gesetzlichen Vorschriften verstösst.
12 Änderungen der Datenschutzerklärung
Diese Datenschutzerklärung tritt per 1. September 2023 in Kraft. Die GLKB behält sich vor, diese Datenschutzerklärung jederzeit einseitig anzupassen. Die gültige Fassung ist stets auf der Webseite der GLKB abrufbar.
(V09-23/Glarner Kantonalbank)
Cookie Policy (PDF downloaden)
1 GLKB-Websites
Die Websites der Glarner Kantonalbank («GLKB» und Websites im Folgenden «GLKB-Websites») benutzen auf Grundlage der berechtigten Interessen der GLKB die Webanalysedienst-Software Matomo (www.matomo.org). Aus den gesammelten Daten, sogenannten Tracking-Technologien wie Cookies, werden unter einem Pseudonym Nutzungsprofile erstellt. Hierzu werden Cookies eingesetzt. Die durch die Cookies erzeugten und gesammelten Informationen über Ihre Nutzung der GLKB-Websites werden an einen Server im Rechenzentrum der GLKB übertragen, dort gespeichert und ausgewertet.
Auf den GLKB-Websites verwendet die GLKB des Weiteren Dienste von Google wie AdWords und Display Network sowie Analyse-Dienste der Adunit AG und EQS Group AG («Analyse-Tools»).
Die GLKB verwendet diese Tracking-Tools, um Informationen über Sie zu sammeln, wie z.B.:
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2 Newsletter und Kampagnen-E-Mails
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(V09-23/Glarner Kantonalbank)
Allgemeine Bestimmungen zur Geschäftsbeziehung (PDF downloaden)
Merkblatt zu den Allgemeinen Bestimmungen zur Geschäftsbeziehung (PDF downloaden)
I Geltungsbereich
1. Regelungsgegenstand und ergänzende Bestimmungen
Die Allgemeinen Bestimmungen zur Geschäftsbeziehung regeln die Geschäftsbeziehung zwischen der Glarner Kantonalbank (nachfolgend die «Bank») und ihren Kundinnen und Kunden (nachfolgend der «Kunde»). Besondere Vereinbarungen oder spezielle Bestimmungen für einzelne Geschäftsbereiche, Dienstleistungen und Produkte bleiben vorbehalten.
Unter anderem werden die Allgemeinen Bestimmungen zur Geschäftsbeziehung ergänzt durch
- allgemeine Bestimmungen zu den einzelnen Dienstleistungen oder Produkten. Sie gelten ohne separate Unterzeichnung durch den Kunden, sobald er diese Dienstleistungen oder Produkte in Anspruch nimmt, z. B. Konten oder Depots eröffnen lässt, das e-Banking braucht oder Karten verwendet;
- Verträge, die der Kunde für einzelne Dienstleistungen separat unterzeichnet, wie z. B. Kreditverträge.
Die allgemeinen Bestimmungen zu den einzelnen Dienstleistungen oder Produkten sind auf der Website der Bank unter glkb.ch aufgeschaltet und können auf Wunsch via Service Line (Tel. 0844 773 773) bezogen werden.
2. Keine abschliessende Regelung, Rangordnung, Korrektur nichtiger Bestimmungen
Die verschiedenen vertraglichen Regelungen der Bank können nicht alle sich stellenden Fragen beantworten. Vorbehalten bleibt insbesondere ergänzend anwendbares Gesetzesrecht, soweit es den jeweils massgeblichen vertraglichen Regelungen nicht zuwiderläuft.
Bei Widersprüchen zwischen den verschiedenen vertraglichen Regelungen geht die speziellere Regelung der allgemeineren vor.
Erweist sich eine Bestimmung als nichtig, weil sie zwingendem Recht widerspricht, ist sie durch eine Regel zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der nichtigen Bestimmung möglichst nahekommt.
3. Änderungen der Allgemeinen Bestimmungen zur Geschäftsbeziehung
Die Bank darf jederzeit Änderungen an den Allgemeinen Bestimmungen zur Geschäftsbeziehung vornehmen. Änderungen werden dem Kunden vor Inkrafttreten derselben in geeigneter Weise bekannt gegeben. Die jeweils gültige Version ist unter glkb.ch ersichtlich oder kann via Service Line bezogen werden. Ohne schriftlichen Widerspruch innert Monatsfrist seit Bekanntgabe der Änderungen gelten sie als vom Kunden akzeptiert.
Im Falle eines rechtzeitigen Widerspruchs durch den Kunden gilt die Geschäftsbeziehung als gekündigt und gelten die bisherigen Allgemeinen Bestimmungen zur Geschäftsbeziehung bis zur Erledigung der noch offenen Verpflichtungen (z. B. Saldierung von Konten, Rückzahlung eines Kredits) (vgl. Ziff. 26.).
In gleicher Weise kann die Bank auch die allgemeinen Bestimmungen zu einzelnen Dienstleistungen oder Produkten ändern, wenn dort nichts anderes vorgesehen ist.
II Verhalten der Bank im Allgemeinen
4. Sorgfaltspflicht
Die Bank hat ihre Dienstleistungen mit geschäftsüblicher Sorgfalt zu erbringen. Abweichende Regelungen vorbehalten, haftet sie nicht, wenn sie diese Sorgfalt beachtet hat.
5. Prüfung des Verfügungsrechts des Kunden (Legitimation)
Die Bank prüft die Legitimation der Person, die sich als Kunde, Bevollmächtigter, Vertreter oder Rechtsnachfolger ausgibt, mit geschäftsüblicher Sorgfalt. Sie kann dazu Legitimationsdokumente auf Kosten des Ansprechers einverlangen. Lässt sie es an der geschäftsüblichen Sorgfalt fehlen, trägt sie den daraus entstehenden Schaden.
Verletzt der Kunde die von ihm verlangte Sorgfalt (vgl. Ziff. 22.), sodass sich ein Dritter zu Unrecht als legitimiert ausgeben konnte, trägt er den hieraus entstehenden Schaden.
Haben weder die Bank noch der Kunde ihre Sorgfaltspflicht verletzt, steht für die Tragung des Schadens im Vordergrund, in wessen Einflussbereich es dazu gekommen ist, dass sich ein Dritter zu Unrecht als legitimiert ausgeben konnte.
6. Beschränktes Weisungsrecht des Kunden
Die Bank befolgt dem Grundsatz nach die Weisungen des Kunden. Sie ist dazu nicht verpflichtet, wenn die Bank erkennt, dass sich der Kunde (möglicherweise) schädigen würde oder wenn die Bank eine Haftung, eine Sanktion oder einen anderen Nachteil riskieren würde.
7. Kommunikation zwischen Kunde und Bank
Bankpost geht an die vom Kunden zuletzt angegebene oder akzeptierte Adresse, insbesondere und je nach Art der Sendung die Postadresse oder das e-Banking-Postfach.
Abweichende Anordnungen vorbehalten, darf die Bank mit dem Kunden auch per E-Mail kommunizieren. Die Bank empfiehlt allerdings, E-Mail nicht für vertrauliche Angaben wie z. B. die Kontonummer zu verwenden.
Wird der Bank eine Weisung per E-Mail oder Telefon erteilt, darf sie Massnahmen ergreifen, die nach ihrem Ermessen das Risiko, dass die Weisung nicht vom Kunden stammt, verringern, wie z. B. eine Weisung per Post oder e-Banking verlangen.
Die Bank kann Telefongespräche zwischen dem Kunden und ihr zur Beweissicherung und zur Sicherung der Qualität aufzeichnen.
8. Mängel bei Übermittlung oder Versand
Die Bank wendet bei der Benützung von Post, Telefon, E-Mail, Internet und anderen Übermittlungs- oder Transportarten die geschäftsübliche Sorgfalt an. Wird diese Pflicht durch die Bank verletzt, so trägt die Bank einen dadurch entstandenen Schaden. Liegt keine Pflichtverletzung vor, so trägt der Kunde den aus der Übermittlung von Aufträgen, Instruktionen oder Mitteilungen via Post, Telefon, E-Mail, Internet und anderen Übermittlungs- oder Transportarten entstehenden Schaden, wie z. B. aus Verlust, Unregelmässigkeit, Verspätung, Missverständnissen, Veränderungen oder Wiederholungen.
Eine Sendung gilt auch dann als zugestellt, wenn sie als nicht abgeholt oder infolge Wegzugs als nicht zustellbar retourniert wird.
Der Kunde ist verpflichtet, nicht für ihn bestimmte Korrespondenz umgehend an die Bank zurückzusenden. Bei irrtümlich über elektronische Kanäle zugestellten Mitteilungen ist der Kunde zu deren umgehender und unwiderruflicher Löschung verpflichtet.
9. Ausführung von Aufträgen
Die Bank führt Aufträge des Kunden innerhalb der geschäftsüblichen Arbeitszeit aus. Nicht zu den geschäftsüblichen Arbeitszeiten gehören die Wochenenden und die im Kanton Glarus gesetzlich anerkannten Feiertage, und Tage, die wie gesetzliche Feiertage behandelt werden.
Kann die Bank Weisungen des Kunden aufgrund rechtswidriger Eingriffe oder anderer Störungen sowie Betriebsausfällen, Überlastungen und Unterbrüchen jeglicher Ursache von Fernkommunikationsmitteln und Systemen nicht oder nicht rechtzeitig ausführen, haftet sie dem Kunden gegenüber nicht, es sei denn, sie habe es an der geschäftsüblichen Sorgfalt fehlen lassen.
Die Bank führt Aufträge zum Erwerb oder zur Veräusserung von Finanzinstrumenten auf Rechnung und Gefahr des Kunden gemäss den geltenden Ausführungsgrundsätzen aus. Anderslautende Weisungen des Kunden bleiben vorbehalten.
Das Informationsblatt «Ausführungsgrundsätze bei Kundenaufträgen (Best Execution Policy)» enthält weitere Informationen zu den Ausführungsgrundsätzen. Es ist in der jeweils aktuellen Fassung unter glkb.ch abrufbar oder kann auf Wunsch bei der Service Line in gedruckter Form bezogen werden.
10. Geheimhaltung und Offenlegung der Geschäftsbeziehung
Die Bank macht in Beachtung des Bankkundengeheimnisses gegenüber Dritten keine Angaben zur Geschäftsbeziehung mit einzelnen Kunden. Die Pflicht zur Geheimhaltung entfällt, soweit die Offenlegung gestützt auf das massgebliche Recht zulässig ist oder soweit die Bank mit Zustimmung des Kunden handelt.
Gestützt auf das massgebliche Recht ist die Offenlegung insbesondere im Rahmen der Revision (Prüfung der Jahresrechnung), der Finanzmarktaufsicht, der Bekämpfung der Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung, des automatischen Informationsaustauschs (AIA), des Zivil- oder Strafprozessrechts, des Erbrechts, des Steuerrechts, des Schuldbetreibungs- und Konkursrechts sowie des Kindes- und Erwachsenenschutzes zulässig.
Mit Zustimmung des Kunden handelt die Bank, wenn sie Angaben zu Geschäftsbeziehungen macht, um die Ausführung von Dienstleistungen zu ermöglichen, den Kunden zu schützen oder ihre berechtigten Interessen zu wahren, namentlich:
a) zur Ausführung von Zahlungs- oder Börsenaufträgen des Kunden;
b) zum Schutz des Kunden vor erheblichen Nachteilen, z. B. zur Vermeidung der Nachrichtenlosigkeit oder bei Anzeichen einer Straftat zum Nachteil des Kunden;
c) zur Abwehr von Ansprüchen einschliesslich Sanktionen und Strafanzeigen bzw. -verfahren gegen die Bank im In- und Ausland;
d) zur Durchsetzung von Forderungen der Bank, dies auch in den Fällen, bei denen es um einen Anspruch von geringer Höhe geht oder bei denen der Kunde nicht Schuldner des Anspruchs ist, wobei im letzten Fall ein enger Zusammenhang zwischen den offengelegten Daten und dem Anspruch bestehen muss;
e) zur Anzeige einer Straftat, die zum Nachteil der Bank begangen worden ist;
f) bei Vorwürfen des Kunden gegen die Bank in der Öffentlichkeit, gegenüber Medien oder gegenüber Behörden des In- und Auslandes;
g) für den Beizug Dritter in Einzelfällen, wie z. B. Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte, IT-Dienstleister oder Berater, die der Bank Dienstleistungen anbieten;
h) zur Auslagerung von Aufgaben an Dritte im In- und Ausland gemäss Ziff. 15.;
i) zur Ausführung von Wertschriftentransaktionen und im Zusammenhang mit der Aktionärsrechterichtlinie II (SRD II);
j) zur Ausführung der physischen Geldlieferung an den Kunden.
Diese Zustimmung ist für die Bank eine notwendige Voraussetzung für die Geschäftsbeziehung. Sie wird vom Kunden hiermit erteilt und kann nicht widerrufen werden. Setzt die Offenlegung eine Abwägung der Interessen von Kunde und Bank voraus, entscheidet die Bank nach ihrem sachgerechten Ermessen.
Typische Fälle von Offenlegungen sind im Dokument «Offenlegung» ausgeführt und auf der Homepage unter glkb.ch/rechtliches abrufbar.
11. Bearbeitung von Kundendaten
In erster Linie bearbeitet die Bank Kundendaten, damit sie die Geschäftsbeziehung im Einklang mit den gesetzlichen Rahmenbedingungen eingehen und Bankdienstleistungen richtig erbringen kann. Zu diesen Bearbeitungen gehören z. B. die Identifikation des Kunden und des wirtschaftlich Berechtigten, die Dokumentation von Weisungen des Kunden, die Angaben zum Belasteten und zum Empfänger von Überweisungen, die Aufbewahrung der für eine ordnungsgemässe Buchführung nötigen Belege, die Beurteilung der wirtschaftlichen Verhältnisse zur Bekämpfung der Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung, die Beurteilung der Kreditwürdigkeit oder die Offenlegung von Kundendaten gemäss Ziff. 10. Soweit die Bank Kundendaten insbesondere infolge Beizugs Dritter (vgl. Ziff. 10. Abs. 3 lit. g)) oder infolge Auslagerung (vgl. Ziff. 10. Abs. 3 lit. h) und Ziff. 15.) offenlegt, sorgt sie dafür, dass diese Dritten einen geeigneten Datenschutz bzw. Schutz des Bankkundengeheimnisses gewährleisten.
In zweiter Linie kann die Bank Kundendaten aus Gründen der Marktbearbeitung oder -forschung und der Statistik bearbeiten, insbesondere um eine mögliche Nachfrage an Dienstleistungen erkennen und dem Kunden solche Dienstleistungen aus eigener Initiative anbieten zu können. Der Kunde kann solche Bearbeitungen ablehnen.
Bei der Bearbeitung können Daten insbesondere in Fällen der Offenlegung (vgl. Ziff. 11.) ins Ausland übermittelt werden. Sie unterstehen dann dem dort geltenden Recht, das andere Massstäbe zum Schutz der Daten und insbesondere eine Weitergabe dieser Daten an lokale Behörden oder weitere Dritte vorsehen kann. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass das schweizerische Bankkundengeheimnis und Datenschutzrecht in diesen Fällen keinen Schutz gewährt, und entbindet die Bank von ihrer Wahrung.
Soweit in die Bearbeitung Daten über Dritte einfliessen, ist es Sache des Kunden, den Dritten hierüber zu informieren und allenfalls nötige Zustimmungen einzuholen. Daten über Dritte können insbesondere bei der Feststellung, wer der wirtschaftlich Berechtigte oder Kontrollinhaber einer Kontobeziehung ist, oder bei der Kreditprüfung erhoben werden, z. B. bei der Ermittlung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Lebenspartners des Kunden oder bei Sicherungsgeschäften wie Bürgschaften oder der Errichtung eines Pfandrechts auf dem Vermögen Dritter.
Der Kunde stimmt den in dieser Ziffer dargelegten Regeln der Bearbeitung seiner Daten hiermit zu, soweit diese nicht schon infolge engen Zusammenhangs mit den von der Bank zu erbringenden Dienstleistungen zulässig ist.
Im Zusammenhang mit der Datenbearbeitung wird im Weiteren auf die Datenschutzerklärung der Bank unter glkb.ch/rechtliches verwiesen. Diese bildet einen integrierenden Bestandteil der Allgemeinen Bestimmungen zur Geschäftsbeziehung. Der Kunde stimmt hiermit den darin enthaltenen Bestimmungen zu.
12. Einsichtsrecht von Erben
Die Erben des Kunden haben, wenn sie von der Erbfolge nicht ausgeschlossen sind und sich als solche legitimieren, das gleiche Einsichtsrecht, wie es der Kunde hatte. Abweichende Vereinbarungen mit dem Kunden bleiben vorbehalten.
13. Auslagerung von Geschäftsbereichen und Dienstleistungen (Outsourcing)
Die Bank behält sich vor, Geschäftsbereiche und Dienstleistungen ganz oder teilweise an Dritte auszulagern. Im Weiteren kann die Bank auch bisher nicht erbrachte, neue Dienstleistungen an Dienstleister auslagern. Der Kunde erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass die Bank Dritte beiziehen und diese beliebig austauschen kann.
Die Dritten werden vertraglich verpflichtet, entsprechende Vertraulichkeitsbestimmungen sowie das Bankkundengeheimnis einzuhalten. Die Möglichkeit der Auslagerung ist für die Bank eine notwendige Voraussetzung zur Erbringung ihrer Dienstleistungen.
Weitere Informationen zum Outsourcing finden sich in der Datenschutzerklärung unter glkb.ch/rechtliches.
III Grundsätzliches zu Konten und Depots
14. Konto- und Depotbestimmungen
Die für Konten einschliesslich Depots massgeblichen Bestimmungen und Konditionen – insbesondere die nach Kontoart variierende zeitliche Verfügbarkeit, Zinsen auf Guthaben und Sollpositionen, Gebühren, Fremdwährungen – gehören zu den in Ziff. 1. erwähnten allgemeinen Bestimmungen zu den einzelnen Dienstleistungen und Produkten und sind unter glkb.ch/publikationen abrufbar bzw. können auf Wunsch via Service Line bezogen werden (vgl. Ziff. 1.).
Die Bank behält sich vor, ihre Zinssätze und Gebühren jederzeit, namentlich bei veränderten Marktverhältnissen oder aus anderen sachlichen Gründen, anzupassen bzw. neue Gebühren (einschliesslich Negativzinsen auf Guthaben) einzuführen. Solche Änderungen werden dem Kunden in geeigneter Weise (z. B. durch Publikation auf glkb.ch) bekannt gegeben.
Gebührenerhöhungen oder neu eingeführte Gebühren gelten als genehmigt, wenn der Kunde das betroffene Produkt bzw. die betroffene Dienstleistung nicht innert 30 Tagen ab Bekanntgabe kündigt. Kündigungs- oder Rückzugsfristen gemäss besonderen Bedingungen oder Vereinbarungen bleiben vorbehalten.
15. Kein Abtretungsrecht
Die Konto- und Depotbeziehung ist insbesondere aus Gründen der Bekämpfung der Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung und wegen steuerrechtlicher Meldepflichten an die Person des Kunden gebunden. Der Kunde ist daher nicht berechtigt, die sich hieraus ergebenden Forderungen ohne Zustimmung der Bank abzutreten, und die Bank ist in einem solchen Fall nicht verpflichtet, eine ihr angezeigte Abtretung zu beachten.
16. Konten in Fremdwährung
Führt die Bank für Kunden Fremdwährungskonten, zieht sie eine Korrespondenzbank innerhalb oder ausserhalb des betreffenden Währungsgebietes bei, die sie mit geschäftsüblicher Sorgfalt auswählt und bei der sie in eigenem Namen, aber für Rechnung des Kunden Fremdwährungskonten führt. Diese Korrespondenzbank wird ihrerseits je nach Währung eine oder mehrere Korrespondenzbanken beiziehen.
Für die Fremdwährungsschuld der Korrespondenzbank haftet die Bank nicht. Der Kunde trägt daher insbesondere das Risiko von gesetzlichen oder behördlichen Vorschriften und Beschränkungen in den entsprechenden Ländern oder von Ausfällen von Korrespondenzbanken. Dies kann auch zu konfiskatorischen oder ähnlichen behördlichen Massnahmen führen. Auch ist es möglich, dass diese Länder Steuern und Lasten auf diese Fremdwährungsguthaben einführen und erheben. Die erwähnten Eingriffe können allgemeiner Natur sein (z. B. Devisenausfuhrverbote) oder sich z. B. gegen die Bank oder eine Korrespondenzbank richten.
17. Beziehungen, die auf mehrere Personen lauten
Sind mehrere Personen Inhaber eines Kontos oder Depots, sind sie Solidarschuldner, wenn aus dieser Beziehung Ansprüche der Bank entstehen. Vorbehalten bleibt eine anderslautende individuelle Regelung.
IV Verhaltenspflichten des Kunden
18. Informationspflichten, Änderung der Verhältnisse
Der Kunde verpflichtet sich, der Bank gegenüber wahrheitsgemässe Angaben zu machen. Im Weiteren verpflichtet er sich, Fragen der Bank, die einen Einfluss auf die Geschäftsbeziehung haben können, wahrheitsgemäss, unverzüglich und vollständig zu beantworten und bei Bedarf zu dokumentieren.
Zudem sichert er der Bank zu, dass er seinen Pflichten zur Deklaration seines Einkommens und Vermögens sowie seinen Offenlegungspflichten bei Transaktionen zu Effekten nachkommt.
Der Kunde teilt der Bank von sich aus allfällige Änderungen zu seiner Person, seinen Bevollmächtigten, seinen Kontrollinhabern sowie seinen an den Vermögenswerten wirtschaftlich Berechtigten (insbesondere Name, effektive Wohnsitzadresse, Zustelladresse, Nationalität, Steuerstatus) unverzüglich, wahrheitsgetreu und schriftlich mit.
Soweit er diese Pflichten missachtet, hat er einen deswegen erlittenen Nachteil selbst zu tragen und die Bank, falls sie hieraus einen Nachteil erleidet, schadlos zu halten.
19. Sorgfalt beim Umgang mit Daten
Der Kunde geht mit Bankunterlagen, Kontodaten und Daten, die zum Nachweis des Verfügungsrechts gemäss Ziff. 5. dienen, so um, dass Unberechtigte keinen Einblick erhalten und das Risiko eines Missbrauchs oder der Verletzung der Integrität und der Verfügbarkeit so gut als möglich ausgeschlossen werden kann. Er sorgt dafür, dass die von ihm bevollmächtigten Personen die gleiche Sorgfalt anwenden. Die Bank empfiehlt insbesondere, vertrauliche Daten nur auf sicheren Wegen, insbesondere per eingeschriebener Post oder e-Banking, zu übermitteln.
Lässt es der Kunde an der gebotenen Vorsicht fehlen, hat er den hieraus erlittenen Nachteil zu tragen.
20. Hinweis- oder Reaktionspflichten
Erteilt der Kunde der Bank einen zeitkritischen Auftrag, d. h. einen Auftrag, der bei verzögerter Ausführung zu einem erheblichen Schaden führen kann, weist der Kunde die Bank ausdrücklich auf diesen Umstand hin.
Der Kunde hat die ihm zugestellten Dokumente der Bank (z. B. Kontoauszug, Anzeigen zu Börsengeschäften) auf ihre Richtigkeit zu prüfen und Fehler zu beanstanden. Geht binnen 30 Tagen seit Versand keine Beanstandung ein, gelten der angezeigte Kontostand bzw. die angezeigte Transaktion vermutungsweise, d. h. bis zum Nachweis des Gegenteils, als richtig bzw. als weisungsgemäss ausgeführt.
Geht es um zeitkritische Transaktionen, muss die Prüfung so rasch erfolgen, dass die Bank, falls sie den Auftrag des Kunden falsch ausgeführt hat, umgehend Massnahmen ergreifen kann.
Gehen dem Kunden Mitteilungen oder Dokumente, die er erwartet, auch mit einigen Tagen Verspätung nicht zu, teilt er dies der Bank umgehend mit.
Die Bank kann für Schäden, die bei rechtzeitiger Reaktion des Kunden hätten abgewendet werden können, eine Haftung ablehnen.
V Verschiedenes
21. Gebühren für besondere Aufwendungen
Die Bank kann für besondere Aufwendungen, einschliesslich Aufwendungen, die nach Beendigung der Geschäftsbeziehung anfallen, eine angemessene Gebühr erheben, die insbesondere den nachgewiesenen Aufwand oder den durch die Bank pauschal veranschlagten Aufwand abgilt.
Zu solchen besonderen Aufwendungen zählen z. B. das Prüfen der Berechtigungen beim Versterben eines Kunden oder bei der Einsetzung eines Beistands oder Vormunds, die Nachforschungen und anderweitigen Aufwendungen in Bezug auf nachrichtenlose Vermögenswerte, das Bearbeiten von Editionsbegehren von Behörden, Regulatoren oder Gerichten, die Zustellung von Auszügen oder Belegen über einen längeren Zeitraum, die Mitwirkung in behördlichen oder gerichtlichen Verfahren oder Abklärungen im Zusammenhang mit der Bekämpfung der Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung.
22. Sicherungs- und Verrechnungsrecht
Die Bank hat an allen Vermögenswerten, die sie jeweils für Rechnung des Kunden bei sich selbst oder anderswo aufbewahrt, wie auch an allen Forderungen des Kunden gegenüber der Bank zur Sicherung ihrer bestehenden oder zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsbeziehung ein Pfandrecht oder, wo ein solches nicht besteht, ein Zurückbehaltungsrecht.
Bestehen die Vermögenswerte des Kunden in Forderungen gegen die Bank, hat die Bank ein Verrechnungsrecht.
Diese Rechte stehen der Bank auch für Forderungen zu, die erst im Verlauf der Zeit entstanden sind, die auf eine andere Währung als die Gegenforderung lauten, die noch nicht fällig sind oder die auf einem Schaden beruhen, den der Kunde der Bank ausserhalb der Geschäftsbeziehung zugefügt hat.
Hat die Bank ein Pfandrecht, ist sie bei Verzug des Kunden nach ihrer Wahl zur Betreibung auf Pfandverwertung, d. h. Vollstreckung in das Pfand, oder zur Betreibung auf Pfändung oder Konkurs, d. h. Vollstreckung in das gesamte Vermögen, oder zur freihändigen Verwertung berechtigt. Die freihändige Verwertung setzt voraus, dass sich der Vermögenswert anhand eines Markt- oder Kurswerts oder sonst in einer Weise festlegen lässt, die den Kunden nicht benachteiligt. Die Bank darf den Vermögenswert auch in eigenem Namen erwerben (Selbsteintritt).
23. Kündigung der Geschäftsbeziehung
Kunde und Bank können die Geschäftsbeziehungen jederzeit ohne Einhaltung einer Frist kündigen. Mit der Kündigung fallen aber die Allgemeinen Bestimmungen zur Geschäftsbeziehung noch nicht dahin; sie bleiben vielmehr bis zur Erfüllung der gegenseitigen Ansprüche anwendbar.
Kündigungsfristen, die sich aus spezifischen Produkten oder Verträgen wie z. B. Kreditverträgen mit fester Laufzeit ergeben, werden durch die Kündigung der Geschäftsbeziehung nicht verändert.
Kann die Bank die Vermögenswerte des Kunden nach Kündigung der Geschäftsbeziehung nicht übertragen, weil der Kunde z. B. keine Instruktionen erteilt oder nicht erreichbar ist, darf sie Depotwerte oder ihr übergebene Sachen verwerten oder gerichtlich hinterlegen. Eine Forderung des Kunden aus Kontoguthaben kann sie durch gerichtliche Hinterlegung erfüllen oder dem Kunden mit Schuldanerkennung den Willen zur Erfüllung der Schuld erklären. Einen Zins schuldet sie in diesem Fall nicht. Die Kosten für eine Verwertung oder Hinterlegung trägt der Kunde.
24. Gerichtsstand, anwendbares Recht, Erfüllungsort
Die Geschäftsbeziehung des Kunden untersteht umfassend schweizerischem materiellen Recht.
Zwingendes Recht vorbehalten, ist ausschliesslicher Gerichtsstand für alle Verfahrensarten Glarus, ebenso der Erfüllungsort und Betreibungsort für Kunden ohne Wohnsitz bzw. Sitz in der Schweiz.
25. Inkrafttreten
Diese Allgemeinen Bestimmungen zur Geschäftsbeziehung ersetzen alle bisherigen und treten per 1. Januar 2023 in Kraft.
Bestimmungen zum Zahlungsverkehr (PDF downloaden)
1 Zustimmung des Kunden
Der Kunde, der über die Glarner Kantonalbank (GLKB) Zahlungen ausführen lässt, anerkennt die nachstehenden Bedingungen.
2 Geltungsbereich
Diese Bestimmungen zum Zahlungsverkehr gelten für Überweisungen in sämtlichen Währungen, die der Kunde mit e-Banking oder mit schriftlichem Zahlungsauftrag erteilt. Sie gelten nicht für Überweisungen, die mit Kredit-, Debit- oder Kundenkarten und im Lastschriftverfahren abgewickelt werden.
Diese Bestimmungen ergänzen die Allgemeinen Bestimmungen zur Geschäftsbeziehung. Sie können ihrerseits durch spezifische Bestimmungen ergänzt werden, die auf der Website der GLKB aufgeschaltet werden.
3 Ausführung von Zahlungsaufträgen
3.1 Bei Inland-Zahlungen
Für die Ausführung eines Zahlungsauftrages müssen der GLKB folgende Angaben vorliegen
- Name und Vorname bzw. Firma sowie Wohnsitz- / Sitzadresse des Kunden
- IBAN oder Kontonummer des zu belastenden Kontos (Belastungskonto)
- Name und Vorname bzw. Firma sowie Wohnsitz- / Sitzadresse des Begünstigten
- IBAN oder Kontonummer des Begünstigten
- Clearingnummer bzw. nationaler Bankcode oder BIC und/oder Name des Finanzinstitutes des Begünstigten
- Überweisungsbetrag und Währung
- Datum, an dem der Zahlungsauftrag ausgeführt werden soll
- Datum und Unterschrift, wenn der Zahlungsauftrag nicht elektronisch erteilt wird.
3.2 Bei Zahlungen ins Ausland
Bei Zahlungsaufträgen an Banken im Ausland ist zusätzlich zu Ziff. 3.1 Folgendes nötig:
- Erklärung, ob der Kunde oder der Begünstigte die Spesen trägt oder jeder die Spesen seiner Bank trägt (Spesenteilung),
-
allenfalls je nach Zielland weitere Erklärungen, welche die Bank beim Kunden einholt.
Lauten Zahlungsaufträge an Banken im Ausland auf Euro, werden sie nach dem SEPA-Standard (SEPA = Single Euro Payment Area) ausgeführt, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
- der Kunde macht die Angaben gemäss Ziff. 3.1
- der Kunde entscheidet sich für die Spesenteilung,
-
die Bank des Begünstigten ist SEPA-Teilnehmer.
Weitere Hinweise zum Zahlungsverkehr sind auf glkb.ch/zahlungsverkehr publiziert.
3.3 Ausführung
3.3.1 Grundsatz
Die GLKB ist zur Ausführung verpflichtet, wenn
(i) alle notwendigen Angaben, insbesondere gemäss Ziff. 3.1 und Ziff. 3.2, vorliegen,
(ii) die Liquidität des Kunden reicht, d.h., wenn er in Höhe der zu überweisenden Summe ein frei verfügbares Guthaben auf dem Belastungskonto oder eine frei verfügbare Kreditlimite hat, und
(iii) der Überweisung nicht Normen des in- oder ausländischen Rechts entgegenstehen, z.B. ein Verbot zur Überweisung ins Ausland oder ein Verbot zur Überweisung an einen bestimmten Empfänger.
Ein Guthaben ist nicht frei verfügbar, wenn daran Rechte der GLKB oder Dritter bestehen, insbesondere wenn es verpfändet ist oder wenn es aufgrund amtlicher Anordnungen mit Beschlag belegt ist.
3.3.2 Beizug eines Dienstleisters
Die GLKB bearbeitet Zahlungsaufträge im Inland nicht selbst, sondern zieht dafür einen spezialisierten Dienstleister bei. Sie haftet dabei für die gebotene Sorgfalt bei der Auswahl und bei der Instruktion des Dritten (Art. 399 Abs. 2 OR).
3.3.3 Bearbeitungsdauer
Die GLKB führt eine in Auftrag gegebene Zahlung in der Regel innert drei Bankwerktagen aus.
Wann eine durch die GLKB ausgeführte Zahlung dem Konto des Begünstigten gutgeschrieben wird, hängt von der Bank des Begünstigten und den für die Überweisung zwischengeschalteten Korrespondenzbanken ab.
3.3.4 Vorgehen, wenn nicht alle Voraussetzungen erfüllt sind
Ist ein Zahlungsauftrag mangelhaft oder fehlen Angaben, ist die GLKB berechtigt, aber nicht verpflichtet, den Zahlungsauftrag so auszuführen, wie er vernünftigerweise gemeint sein muss. Insbesondere ist die GLKB berechtigt, aber nicht verpflichtet, einen Auftrag, der den Tag der Ausführung nicht nennt, so bald als möglich auszuführen.
Ob die GLKB einen Zahlungsauftrag trotz fehlender Liquidität ausführt, liegt in ihrem Ermessen.
Kann ein Auftrag erst zu einem späteren als dem vom Kunden gewünschten Datum ausgeführt werden, ist die GLKB berechtigt, aber nicht verpflichtet, den Auftrag auch dann noch auszuführen.
Kann die GLKB oder eine ihrer Korrespondenzbanken den Zahlungsauftrag nicht ausführen, informiert sie den Kunden und schreibt ihm den allenfalls bereits belasteten Betrag wieder gut.
3.3.5 Sammelauftrag
Sind bei einem Sammelauftrag die Voraussetzungen von Ziff. 3.3.1 nicht für jede einzelne Position erfüllt, hat die GLKB das Recht, den Auftrag insgesamt zurückzuweisen oder ihn nur bei jenen Positionen auszuführen, welche die Voraussetzungen erfüllen.
3.4 Usanzen
Art und Weise der Ausführung richten sich nach den Usanzen im Zahlungsverkehr. Einige Usanzen werden nachstehend beschrieben.
3.4.1 Kontrollen der Bank des Begünstigten
Die GLKB sichert nicht zu, dass die Bank des Begünstigten Kontrollen ausübt, mit denen Fehlüberweisungen vermieden werden können, indem die Bank des Begünstigten z.B. prüft, ob das Konto, dem die Gutschrift zukommen soll, wirklich auf den Begünstigten lautet.
3.4.2 Datum der Belastung
Besondere Umstände vorbehalten wird das Konto mit Wirkung ab jenem Tag belastet, an dem die Überweisung ausgeführt wird.
3.4.3 Beizug von Korrespondenzbanken
Geht die Zahlung ins Ausland, ist eine direkte Überweisung von der GLKB an die Bank des Begünstigten in der Regel nicht möglich. In diesem Fall wird die Zahlung über eine oder mehrere Korrespondenzbanken an die Bank des Begünstigten geleitet. Das Risiko, dass eine Korrespondenzbank ausfällt, trägt der Kunde, es sei denn, die GLKB habe bei der Auswahl der Korrespondenzbank die gebotene Sorgfalt missachtet.
3.4.4 Retournierung von Zahlungen
Kann eine von der GLKB ausgeführte Zahlung dem Begünstigten nicht gutgeschrieben werden, schreibt die GLKB den Betrag mit Wirkung ab dem Tag des Wiedereingangs dem Konto des Kunden wieder gut. Der Kunde trägt ein allfälliges Kurs- bzw. Währungsrisiko.
Beruht die Retournierung auf einem Mangel, den die GLKB beseitigen kann, ist sie ohne Rücksprache mit dem Kunden berechtigt, die Zahlung erneut auszuführen.
Die anfallenden Spesen werden dem Kunden belastet, es sei denn die GLKB habe die gebotene Sorgfalt missachtet.
3.5 Änderungen, Widerruf und Rückruf von Zahlungsaufträgen
Widerruft der Kunde einen Zahlungsauftrag, den die GLKB noch nicht ausgeführt hat, sorgt sie nach Möglichkeit dafür, dass der Auftrag nicht (weiter) verarbeitet wird.
Ist der Zahlungsauftrag bei der GLKB bereits ausgeführt worden, ruft die GLKB die Summe bei der beigezogenen Korrespondenzbank zurück. Ist die Summe dem Konto des Begünstigten bereits gutgeschrieben worden, ist für die Rückerstattung in der Regel die Zustimmung des Begünstigten erforderlich.
Für einen Widerruf wendet sich der Kunde persönlich an seinen Kundenberater oder an die Service Line.
4 Zahlungseingang
4.1 Gutschrift von Zahlungseingängen
Eine eingehende Zahlung schreibt die GLKB dem Konto gut, das auf den Begünstigten lautet und mit IBAN oder Kontonummer bezeichnet ist. Ist ein Auftrag ungenau oder unvollständig, ist die GLKB berechtigt, aber nicht verpflichtet, den eingegangenen Betrag so gutzuschreiben, wie sie den Auftrag in guten Treuen verstehen muss.
Eine Gutschrift kann durch regulatorische Vorschriften oder behördliche Anordnungen verzögert oder blockiert werden oder zu einer Rückweisung führen. Dies liegt ausserhalb des Einflussbereichs der GLKB.
4.2 Rückweisung von Zahlungseingängen
Lehnt die GLKB eine Gutschrift auf dem Konto des Kunden infolge widersprüchlicher Angaben oder aus anderen Gründen ab (z.B. Vorschriften, behördliche Verfügungen, aufgehobene Konto- oder Geschäftsbeziehungen), geht die eingegangene Zahlung zurück.
Dabei darf die GLKB den Beteiligten den Grund für die Rückweisung offenlegen (z.B. Saldierung des Kontos).
4.3 Recht auf Rückbelastung einer Gutschrift
Hat die GLKB dem Kunden irrtümlich, fehlerhaft oder gesetzeswidrig einen Betrag gutgeschrieben, darf sie dies mit Lastschrift rückgängig machen. Sie informiert den Kunden innert nützlicher Frist und in geeigneter Form.
5 Allgemeine Bestimmungen
5.1 Währungsumrechnung und Kursrisiko
Lautet eine für den Kunden bestimmte Zahlung auf eine Fremdwährung, schreibt die Bank dem Kunden den Betrag in dieser Währung gut, wenn er ein entsprechendes Fremdwährungskonto hat. Andernfalls wandelt sie die Fremdwährung in Schweizer Franken oder eine andere Fremdwährung um, in welcher der Kunde ein Konto führt.
Sinngemäss geht die GLKB vor, wenn sie im Auftrag des Kunden eine Zahlung in Fremdwährung vornehmen soll.
Die Fremdwährung wird am Tag der Gut- bzw. Lastschrift oder dem Bankwerktag davor gekauft bzw. verkauft.
5.2 Gebühren
Für den Zahlungsverkehr sowie damit zusammenhängende Dienstleistungen wie z.B. Währungsumrechnungen erhebt die GLKB Gebühren und überwälzt Spesen, die ihr Dritte in Rechnung stellen. Die GLKB kann den ihr zustehenden Betrag einem beliebigen Konto des Kunden belasten.
Die Gebühren richten sich nach den Sätzen, die bei Erteilung eines Zahlungsauftrags gelten. Diese Sätze sind in den Preis- und Dienstleistungsübersichten publiziert.
5.3 Änderungen
Die GLKB kann diese Bestimmungen jederzeit ändern. Sie weist auf Änderungen in geeigneter Weise hin.
Aus Gründen der besseren Lesbarkeit verwendet die Glarner Kantonalbank nur die männlichen Formen.
Allgemeine Depotbedingungen (PDF downloaden)
Die allgemeinen Depotbestimmungen ergänzen die AGB bezüglich Verwahrung und Verwaltung von Vermögenswerten in offenen oder geschlossenen Depots (im Folgenden «Depotwerte»).
Wichtige Bestimmungen, die besonderer Aufmerksamkeit bedürfen, sind mit * gekennzeichnet.
1 Grundsätzliches
1.1 Depotwerte
Depotwerte sind insbesondere: a) Wertpapiere und Wertrechte (häufig als Bucheffekten ausgestaltet), b) Edelmetalle und Münzen, c) Geld- und Kapitalmarktanlagen, die nicht in Wertpapierform verbrieft sind, d) Dokumente und Wertgegenstände. Die Bank kann die Verwahrung von Depotwerten jederzeit ablehnen. Depotwerte sind vertretbar, wenn sie im Verhältnis zwischen Bank und Kunde nur nach Art und Zahl (z.B. börsenkotierte Aktien) oder nach Art und Gewicht (z.B. standartisierte Edelmetalle) bestimmt werden. Depotwerte sind nicht vertretbar, wenn die Bank bei Rückgabe genau jene Sache schuldet, die ihr der Kunde überlassen hat (z.B. Schuldbriefe oder Wertgegenstände). Nicht vertretbare Depotwerte werden, falls sie der Kunde der Bank verschlossen übergibt (dazu Ziff. 4), im geschlossenen Depot verwahrt.
1.2 Depotführung
Die Bank erfasst im offenen Depot (Effektenkonto) Ein- und Ausgänge von Depotwerten und in der Regel im Verbindungskonto Gutschriften (z.B. aus Kapitalrückzahlungen, Zinsen, Dividenden usw.) und Belastungen (z.B. für Kauf von Bucheffekten, Kommissionen, Spesen, Steuern, Abgaben usw.). Die Bank sendet dem Kunden in der Regel per Jahresende einen Vermögensauszug der vorgenannten Konten, der auch angibt, ob Depotwerte im geschlossenen Depot aufbewahrt werden. Die im Vermögensauszug angegebenen Bewertungen von Anlagen beruhen in der Regel auf Kursen und Bewertungen, welche die Bank von Dritten bezieht und für die sie keine Gewähr bietet.
Depotwerte, die der Bank für Rechnung des Kunden geliefert werden, werden dem Effektenkonto unter Vorbehalt des Eingangs zugeschrieben.
B 1.3 Prüfung von Depotwerten
Die Bank ist berechtigt, nicht aber verpflichtet, die ins offene Depot eingelieferten Werte auf Echtheit und Sperrmeldungen zu prüfen oder durch Dritte im In- und Ausland prüfen zu lassen. In diesem Fall behält sich die Bank vor, Verkaufs- und Lieferaufträge sowie Verwaltungshandlungen erst nach abgeschlossener Prüfung und allfälliger Umregistrierung auszuführen. Die sich hieraus ergebenden Risiken bleiben beim Kunden.
2 Einzelheiten
2.1 Depotgebühren und Courtagen
Die Depotgebühren und Courtagen werden nach den jeweils geltenden Tarifen berechnet, die auf der Homepage der Bank zugänglich sind. Die Bank behält sich die jederzeitige Änderung der Tarife vor. Solche Änderungen sind dem Kunden in geeigneter und branchenüblicher Weise mitzuteilen.
2.2 Art und Ort der Verwahrung *
Die Bank ist nicht verpflichtet, Depotwerte in eigenen Räumlichkeiten zu verwahren, sondern darf sie bei einem Dritten verwahren lassen (Drittverwahrer bzw. Drittverwahrung). Die Bank ist ohne gegenteilige Weisung berechtigt, vertretbare Depotwerte (Ziff. 1.1) verschiedener Kunden ungetrennt zu verwahren (Sammelverwahrung bzw. Verwahrung im offenen Depot) oder ungetrennt bei einem Dritten verwahren zu lassen (Sammelverwahrung durch einen Drittverwahrer). Die Bank haftet nicht für Fehler des Drittverwahrers, wenn sie bei dessen Instruktion und Wahl die geschäftsübliche Sorgfalt anwendet, insbesondere einen Drittverwahrer wählt, der nach branchenüblicher Beurteilung Gewähr für die Erfüllung seiner Pflichten bietet. Bestimmt der Kunde den Drittverwahrer, hat die Bank dessen Eignung nicht zu prüfen.
2.3 Umwandlung, Rückgabe, Auslieferung und Übertragung von Depotwerten *
Die Bank ist berechtigt, Depotwerte, die noch als Wertpapiere ausgegeben sind, auf Kosten des Kunden durch Wertrechte zu ersetzen. Bei teilweiser Rückgabe (Auslosung) sammelverwahrter Depotwerte verteilt die Bank die ihr zugeteilten Werte unter die Kunden. Sie folgt bei dieser Zweitauslosung einer Methode, die allen Berechtigten eine gleichwertige Aussicht auf Berücksichtigung wie bei der Erstauslosung garantiert. Der Kunde ist berechtigt, Weisungen zur Übertragung oder Auslieferung der Depotwerte zu erteilen. Unzulässige Weisungen hat die Bank nicht zu befolgen (Allgemeine Bestiummungen zur Geschäftsbeziehung Ziff. 6). Unzulässig können Weisungen etwa aufgrund gesetzlicher Bestimmungen, behördlicher Anordnungen, besonderer vertraglicher Rechte (wie Pfand-, Retentions- oder anderer Zurückbehaltungsrechte der Bank) oder aufgrund von Kündigungsfristen sein. Auslieferung und Übertragung richten sich im Übrigen nach dem Recht und den Gegebenheiten am Ort der Verwahrung, insbesondere den dort üblichen Formalitäten und Fristen. Der Transport sowie Versand von Depotwerten erfolgt auf Rechnung und Gefahr der Kunden. Fehlen besondere Weisungen seitens des Kunden, so nimmt die Bank Versicherung und Wertdeklaration nach eigenem Ermessen vor.
2.4 Verwahrung im Ausland *
Die Bank ist im branchenüblichen Umfang, insbesondere bei Depotwerten, die vorwiegend oder ausschliesslich im Ausland gehandelt werden, zur Verwahrung im Ausland berechtigt. Die Verwahrung im Ausland unterliegt den Gesetzen und Usanzen am Ort der Verwahrung. Die Rückgabe im Ausland verwahrter Depotwerte oder der Transfer des Verkaufserlöses können durch die ausländische Gesetzgebung verunmöglicht oder erschwert werden. In solchen Fällen ist die Bank nur verpflichtet, dem Kunden am Ort der ausländischen Verwahrungsstelle einen anteilsmässigen Rückgabe- oder Zahlungsanspruch zu verschaffen, sofern ein solcher besteht und übertragbar ist. Je nachdem, wo im Ausland Depotwerte verwahrt werden, besteht das Risiko, dass der Kunde nur gegen Offenlegung seines Namens und/oder des Namens des wirtschaftlich Berechtigten über die für ihn gehaltenen Depotwerte verfügen oder Zahlungen entgegennehmen kann (dazu auch Ziff. 2.8).
2.5 Eintragung bei Drittverwahrern und bei Registerstellen *
Die Bank ist berechtigt, die Depotwerte des Kunden beim Drittverwahrer im eigenen Namen, auf Rechnung und Gefahr des Kunden zu halten. Lauten die Depotwerte (z.B. bei Namenaktien) auf den Namen, ist die Bank berechtigt, den Kunden ohne spezielle Ermächtigung und unter Vorbehalt anderer Weisung beim massgeblichen Register (z.B. dem Aktienregister) als Berechtigten eintragen zu lassen. Ist dies unüblich oder nicht möglich, kann die Bank die Werte auf Rechnung und Gefahr des Kunden auf ihren Namen oder auf den Namen eines Dritten eintragen lassen.
2.6 Verwaltungshandlungen ohne besonderen Auftrag
Die Bank besorgt ohne besonderen Auftrag des Kunden die üblichen Verwaltungshandlungen wie: a) den Einzug fälliger Zinsen, Dividenden, anderer Ausschüttungen sowie rückzahlbarer Titel, b) die Kontrolle über ausgeloste, gekündigte und vermisste Papiere nach den ihr zur Verfügung stehenden Unterlagen, c) den Umtausch und Bezug von Depotwerten ohne Wahlrecht des Kunden, d) den Bezug neuer Couponbogen und den Umtausch von Interimsscheinen gegen definitive Titel, e) den Verkauf von nicht ausgeübten Bezugsrechten spätestens am letzten Tag des Handels.
2.7 Verwaltungshandlungen auf besonderen Auftrag *
Für alle übrigen Vorkehrungen zur Wahrung der mit den Depotwerten verbundenen Rechte liegt es am Kunden, Vorkehrungen zu treffen und Weisungen zu erteilen. Das gilt insbesondere für: a) den An- und Verkauf von in- und ausländischen Wertpapieren und Wertrechten, insbesondere im Zusammenhang mit öffentlichen Übernahmeangeboten, b) Konversionen, c) die Ausübung von Wandelrechten und Bezugsrechten oder deren An- bzw. Verkauf. Ohne hierzu verpflichtet zu sein, holt die Bank aufgrund der Informationen, die ihr branchenüblich vorliegen, nach Möglichkeit beim Kunden Weisungen ein. Gehen Weisungen des Kunden nicht oder nicht rechtzeitig ein, so ist die Bank berechtigt, nicht aber verpflichtet, nach eigenem Ermessen auf Rechnung und Gefahr des Kunden, aber in dessen mutmasslichem Interesse zu handeln.
2.8 Keine Informationsvermittlung der Bank zu Meldepflichten, Restriktionen, Steuerfolgen, Gerichtsverfahren usw.*
Weisungen des Kunden zu Erwerb oder Veräusserung von handelbaren Depotwerten wie Bucheffekten, die sich der Kunde nicht von der Bank hat empfehlen lassen, lösen keine Pflicht der Bank aus, Abklärungen zu Veräusserungs- oder Erwerbsrestriktionen, Steuerfolgen usw. einzuholen und den Kunden hierüber aufzuklären. Ausserhalb einer Vermögensverwaltung ist es auch nicht Aufgabe der Bank, den Kunden über Gerichtsverfahren (insbesondere Sammelklagen), Meldepflichten usw. zu informieren. Soweit die Bank im Einzelfall von sich aus auf solche ihr bekannten Umstände hinweist, begründet dies kein Vertrauen des Kunden, dass solche Hinweise vollständig sind oder bei künftigen Transaktionen automatisch angebracht werden. Es ist daher ausschliesslich Sache des Kunden, sich die sachdienlichen Informationen zu beschaffen.
3 Vergütungen von Dritten
3.1 Grund der Vergütung von Dritten
Die Bank bietet ihren Kunden neben eigenen auch fremde Produkte (insbesondere Anlagefonds und strukturierte Produkte) an. Für den Vertrieb und die damit verbundenen Leistungen kann die Bank von den Produktanbietern Vergütungen erhalten wie Retrozessionen, Gebühren, (Bestandespflege-)Kommissionen, Rückerstattungen, Abschläge, Rabatte, Vertriebsentschädigungen. Die Höhe der Vertriebsentschädigungen für Fondsanteile bemisst sich am gesamten verwalteten Vermögen und beträgt zwischen 0% und 1.5%. Weitere Angaben enthält das Dokument «Generelle Information Retrozessionen» auf der Homepage der Bank, das von Zeit zu Zeit angepasst werden kann. Dieses Vergütungsmodell kann einen Anreiz schaffen, dass der Kundenberater Produkte auswählt oder empfiehlt, die Vergütungen auslösen oder erhöhen (z.B. Anlagefonds oder strukturierte Produkte anstelle von Aktien oder Obligationen). Dem wirkt die Bank insbesondere entgegen, indem sie einen Mindestumsatz von solchen Produkten durch den Kundenberater weder fordert noch finanziell fördert.
3.2 Gebührenmodell der Bank, Vergütungen und Verzicht des Kunden auf Weitergabe *
Bei der Festlegung der für das Depotgeschäft erhobenen Depotgebühren und Courtagen hat die Bank die vorerwähnten Vergütungen berücksichtigt. Ohne diese Vergütungen kann sie das Depotgeschäft weder kostendeckend noch mit angemessener Marge betreiben. Aufgrund dieser Angaben (inkl. der Angaben im Dokument «Generelle Information Retrozessionen») verzichtet der Kunde auf eine Weitergabe der Entschädigungen an ihn. Vorbehalten bleiben besondere Vereinbarungen des Kunden mit der Bank sowie zwingende gesetzliche Bestimmungen.
4 Bedingungen für verschlossene Depotwerte
4.1 Verpackung
Verschlossene Depotwerte müssen so plombiert oder versiegelt werden, dass das Öffnen ohne Verletzung der Plombe oder des Siegels nicht möglich ist. Die Umhüllung ist mit der Adresse des Kunden und mit einer Wertangabe zu versehen.
4.2 Inhalt
Verschlossene Depotwerte dürfen weder entflammbare noch sonst gefährliche oder andere zur Aufbewahrung in einem Bankgebäude ungeeignete Gegenstände enthalten. Der Kunde haftet für jeden Schaden, der infolge Zuwiderhandlung gegen diese Bedingung entstehen sollte. Die Bank behält sich das Recht vor, den Inhalt des Depots in Gegenwart des Kunden einzusehen.
4.3 Haftung
Nimmt der Kunde die verschlossenen Depotwerte zurück, so hat er allfällige Beschädigungen an Plombe, Siegel oder Verpackung sofort zu rügen. Die Rückgabequittung des Kunden befreit die Bank von jeder Haftung. Die Bank haftet nur bis zur Höhe des deklarierten Wertes.
Aus Gründen der besseren Lesbarkeit verwendet die Glarner Kantonalbank nur die männlichen Formen.
Bedingungen für die Benutzung von Karten und persönlichen Codes (PIN) (PDF downloaden)
Wichtige Bestimmungen, die besonderer Aufmerksamkeit bedürfen, sind mit * gekennzeichnet.
1. Geltungsbereich
Die folgenden Bedingungen ergänzen die AGB mit Blick auf die Verwendung von Karten, mit Ausnahme der Glarner Debit Mastercard und der Debit STUcard, für welche die «Nutzungsbedingungen für die Benutzung der Glarner Debit Mastercard und Debit STUcard», abrufbar unter glkb.ch/rechtliches, anwendbar sind.
2. Dienstleistungen
Je nach Konto- und Kartenart bietet die Glarner Kantonalbank (nachfolgend die «Bank») ihren Kundinnen und Kunden (nachfolgend der «Kunde») verschiedene Dienstleistungen an:
a) Kontokarte: Die Kontokarte ist ein Hilfsmittel zur raschen Abwicklung von Schaltergeschäften bei jeder Niederlassung der Bank sowie bei anderen Kantonalbanken, ohne dass der Karte dabei eine Legitimationsfunktion zukommt.
b) Bankeigene Karte: Zusätzlich zur Funktion als Kontokarte bietet die bankeigene Karte dem Kunden die Möglichkeit, an den Geldausgabeautomaten der Bank täglich während 24 Stunden Bargeld zu beziehen, Informationen über den Kontostand und weitere Dienstleistungen zu beanspruchen.
c) Bankfremde Karten: Zusätzlich zu den Funktionen der Konto- und der bankeigenen Karte können bankfremde Karten für weitere Dienstleistungen verwendet werden.
3. Benutzerkreis
Die Bank bestimmt, für welche Kontoarten Erst- und Zusatzkarten mit oder ohne persönlichen Code abgegeben werden.
4. Persönlicher Code
Beim persönlichen PIN-Code handelt es sich um eine dem Karten- bzw. dem Kontoinhaber zugeteilte 4- bis 6-stellige Zahl, die der Bank nicht bekannt ist. Der PIN-Code ist einer bestimmten Karte zugeordnet.
Der Kartenberechtigte kann seinen PIN-Code selbst ändern. Mit der Karte und dem dazugehörenden PIN-Code legitimiert sich jede Person gegenüber der Bank als verfügungsberechtigt.
5. Sorgfaltspflichten des Kunden *
Der Kunde ist verpflichtet, seine Karte sorgfältig aufzubewahren und seinen PIN-Code geheim zu halten und vor Missbrauch zu schützen. Der PIN-Code darf insbesondere weder auf der Karte vermerkt noch in irgendeiner Form zusammen mit der Karte aufbewahrt werden.
Wenn Grund zur Annahme einer missbräuchlichen Verwendung der Karte und/oder des PIN-Codes besteht, muss dies der Kunde der Bank baldmöglichst mitteilen.
6. Haftung *
Die Bank haftet nicht, solange sie ihre Sorgfaltspflicht nicht oder nur leicht verletzt. Das Risiko einer Fälschung oder missbräuchlichen Verwendung von Karte und PIN-Code trägt der Kunde. Die Bank haftet hingegen, wenn sie ihre Sorgfaltspflichten mehr als nur leicht verletzt. Kommt eine Verletzung der Sorgfaltspflichten des Kunden hinzu, bestimmt sich die Haftung nach dem Verschulden.
7. Geldbezüge/Zahlungen
Geldbezüge oder Zahlungen belasten das Konto, das der Karte zugeordnet ist. Sie sind durch individuelle Kartenlimiten begrenzt (z. B. maximal CHF 2000.00 pro Monat) und nur im Rahmen des Kontoguthabens zulässig. Die Bank hat das Recht, die Kartenlimite jederzeit zu ändern oder Höchstgrenzen für bestimmte Zeiten festzulegen.
8. Verfügbarkeit der Geldausgabeautomaten der GLKB («Bancomat») *
Die GLKB ist bestrebt, das System zum Betrieb der Bancomaten jederzeit verfügbar zu halten und vor Eingriffen Dritter zu schützen. Sie sichert aber weder die jederzeitige Verfügbarkeit noch die Richtigkeit und Vollständigkeit von Angaben (Saldi usw.), die über Bancomaten abgefragt werden, noch einen optimalen Schutz vor Eingriffen Dritter zu.
9. Rückgabe der Karte
Die Karte bleibt Eigentum der Bank. Bei Auflösung des Kontos, bei Tod, Konkurs, Zahlungs- oder Handlungsunfähigkeit des Karteninhabers sowie bei Verstoss gegen die vorliegenden Bedingungen ist die Karte umgehend an die Bank zurückzugeben.
Bei Widerruf einer Vollmacht hat der Kontoinhaber für die Rückgabe der Karte des Bevollmächtigten zu sorgen. Kann die Karte nicht beigebracht werden, hat der Kontoinhaber dies umgehend der Bank mitzuteilen. Die Bank sperrt hierauf die Karte. Gegenüber der Bank erlischt die Vollmacht mit der Rückgabe der Karte oder mit deren Sperre.
Die Bank hat das Recht, die Karte jederzeit ohne Angabe von Gründen zurückzufordern.
10. Verlust und Sperre *
Der Verlust einer Karte und/oder des PIN-Codes ist unverzüglich der Bank zu melden. Bei einem Verlust einer Karte ist die Sperre auch ausserhalb der ordentlichen Geschäftszeiten der Bank zu veranlassen. Die Bank ist berechtigt, die Karte und/oder den PIN-Code jederzeit ohne vorgängige Bekanntgabe eines Grundes zu sperren. Der Kunde ermächtigt die Bank, im Falle von polizeilichen Ermittlungen, im Zusammenhang mit dem Verlust des PIN-Codes oder der Karte oder deren missbräuchlicher Verwendung den Behörden die erforderlichen Auskünfte über die Kundendaten zu erteilen.
Gewöhnliche elektronische Kommunikationswege und Kommunikation über die IT-Infrastruktur der Bank (e-Banking) (PDF downloaden)
Wichtige Bestimmungen, die besonderer Aufmerksamkeit bedürfen, sind mit * gekennzeichnet.
1 Geltungsbereich *
Die folgenden Bestimmungen enthalten ergänzende Regeln
a) für die gewöhnlichen elektronischen Kommunikationswege über offene Netze (Fax, E-Mail, Mobiltelefon inkl. SMS, Messenger Services usw.),
b) für das Beziehen und Erbringen von Dienstleistungen über die IT-Infrastruktur der Bank (inkl. Kommunikation über diese IT-Infrastruktur, insbesondere mit SecureMail; e-Banking). Die Bank kann Näheres über ihre Homepage/Informationsseiten innerhalb der IT-Infrastruktur regeln.
2 Gewöhnliche elektronische Kommunikationswege *
Die Bank geht davon aus, dass sie im verkehrsüblichen Rahmen die gewöhnlichen elektronischen Kommunikationswege benutzen darf. Dabei beachtet sie die Vorsicht, die sie dem Kunden empfiehlt (Allgemeine Bestimmungen zur Geschäftsbeziehung Ziff. 7). Vorbehalten bleibt der für die Bank gut erkennbare Wille des Kunden, - entweder auf den empfohlenen Schutz zu verzichten, z.B. durch Aufforderung zur Übermittlung sensitiver Daten auf dem gewöhnlichen elektronischen Kommunikationsweg, - oder sich besser zu schützen, z.B. durch Kommunikation ausschliesslich über die IT-Infrastruktur der Bank oder die Weisung, E-Mails nur verschlüsselt zu senden; der Absender und der Empfänger verschlüsselter Daten bleiben auch so weiterhin erkennbar. Daten, die über ein offenes Netz gesandt werden, können im Ausland gespeichert werden, auch wenn sich Sender und Empfänger in der Schweiz befinden. Dem Kunden ist ferner bewusst, dass sich Dritte zu Daten, die auf dem Weg der gewöhnlichen elektronischen Kommunikation (Ziff. 1) übermittelt werden, Zugang verschaffen können. Die Bank haftet nicht für Nachteile, die dem Kunden aus der Benutzung der gewöhnlichen elektronischen Kommunikationswege entstehen.
3 Kommunikation über die IT-Infrastruktur der Bank
Soweit im Folgenden vom Benutzer die Rede ist, ist der Kunde oder dessen Bevollmächtigter gemeint, der mit der Bank über deren IT-Infrastruktur kommuniziert; soweit im Folgenden von Dienstleistungen die Rede ist, sind Dienstleistungen gemeint, welche dieser Benutzer über die IT-Infrastruktur der Bank beziehen kann.
3.1 Zugang zu den Dienstleistungen
a) Grundsatz Die Bank öffnet dem Benutzer als Alternative zum Zugang über Post/Telefon einen Zugang über ihre IT-Infrastruktur. Sie schuldet ihm aber diesen Zugang nicht, sondern ist bestrebt, diesen Zugang, so gut es ihr möglich ist, offen bzw. ihre Internet-Plattform betriebsbereit zu halten. Der Zugang des Benutzers erfolgt (i) mit einem Mobiltelefon und/oder Computer oder einem anderen internetfähigen Endgerät (nachfolgend «Endgerät») unter Einsatz (ii) eines Providers und (iii) einer Software über (iv) ein offenes, jedermann zugängliches Netz (z.B. Internet, Telefonnetz, Kabel usw.; im Folgenden «Netz») zur (v) IT-Infrastruktur der Bank. Die Bank kann den Zugang zu den Dienstleistungen bzw. den Betrieb der Internet-Plattform jederzeit, insbesondere bei Sicherheitsrisiken, Verdacht der Datenmanipulation oder wegen Wartungsarbeiten, sperren oder unterbrechen. b) Individuelle Sperre Die Bank kann dem Benutzer den Zugang zudem sperren, wenn die elektronischen Dienstleistungen während 12 Monaten nicht mehr benutzt worden sind. Auf Antrag des Benutzers sperrt die Bank den Zugang, sobald der Antrag von der zuständigen Stelle bearbeitet werden kann, was in der Regel während der Geschäftszeiten der Fall ist. Der Benutzer muss diese Weisung unverzüglich schriftlich bestätigen.
3.2 Legitimationsmittel (Selbstlegitimation) *
Zugang zu den jeweiligen Dienstleistungen erhält, wer sich mit den nachfolgend festgelegten Legitimationsmitteln ausweist. Der Versand dieser Legitimationsmittel erfolgt an die der Bank bekannt gegebene Zustelladresse oder Telefonnummer des Benutzers. Der Benutzer hat die Entgegennahme der Legitimationsmittel sowie deren Verwendung zu überwachen. Das Risiko, dass eine unberechtigte Person die Legitimationsmittel verwendet, trägt er. Als Legitimationsmittel gelten: a) die dem Benutzer von der Bank zugestellte Vertragsnummer (erstes Identifikationsmerkmal), b) sein persönliches, selbst wählbares Passwort (zweites Identifikationsmerkmal) und c) je nach Wahl des Kommunikationsmittels - der SMS-Code, der dem Benutzer nach Eingabe der ersten zwei Identifikationsmerkmale übermittelt wird, oder - das Mosaikbild, das mittels – auf dem mobilen Endgerät (Smartphone, Tablet o.ä.) – installierter CrontoSign Swiss App oder eines von der Bank zugelassenen Lesegerätes entschlüsselt wird (drittes Identifikationsmerkmal). Die Bank ist nicht zu einer weitergehenden Prüfung der Berechtigung verpflichtet. Sie hat aber jederzeit und ohne Angabe von Gründen das Recht, einen weitergehenden Nachweis der Berechtigung zu verlangen (z.B. durch Unterschrift, persönliche Vorsprache oder durch Transaktionsbestätigung bei Legitimationsmitteln, welche diese Option kennen) und Aufträge nicht auszuführen, solange dieser Nachweis nicht geleistet ist.
3.3 Gebotene Sorgfalt beim Umgang mit Legitimationsmitteln *
Der Benutzer hat das erste ihm von der Bank mitgeteilte Passwort (zweites Identifikationsmerkmal) unverzüglich nach Erhalt und später regelmässig zu ändern. Das Passwort darf nicht aus leicht ermittelbaren Kombinationen (wie Telefonnummer, Geburtsdatum, Autokennzeichen usw.) bestehen. Der Benutzer hat das zweite und das dritte Identifikationsmerkmal voneinander getrennt aufzubewahren, geheim zu halten und gegen missbräuchliche Verwendung durch Unbefugte zu schützen. Insbesondere dürfen weder das zweite noch das dritte Identifikationsmerkmal ungeschützt auf dem Endgerät des Benutzers (z.B. Computer oder Mobiltelefon) abgelegt oder sonst wo aufgezeichnet werden. Ebenso wenig dürfen das zweite bzw. das dritte Identifikationsmerkmal Dritten ausgehändigt oder sonst zugänglich gemacht werden. Muss der Benutzer befürchten, dass unberechtigte Dritte Kenntnis eines oder mehrerer Legitimationsmittel des Benutzers gewonnen haben, so hat er das entsprechende Legitimationsmittel unverzüglich zu wechseln bzw. zu ändern. Ist dies nicht möglich, hat er den Zugang zu den entsprechenden Dienstleistungen unverzüglich sperren zu lassen oder durch dreimalige Eingabe eines falschen Passwortes oder eines falschen Sicherheitscodes selbst zu sperren. Bei Benutzung der CrontoSign Swiss App dürfen keine vom Software-Hersteller verbotenen Betriebssystemänderungen (z.B. Jailbreak, Rooting o.ä.) vorgenommen werden. Ausserdem ist der Bezug der CrontoSign Swiss App nur aus den vom Software-Hersteller offiziell anerkannten App-Stores erlaubt.
3.4 Schutzpflichten der Bank
Die Bank verpflichtet sich, zum Schutz des Benutzers ihre IT-Infrastruktur angemessen zu sichern und für die Nutzung der Dienstleistungen angemessene Sicherheitsmassnahmen einzusetzen, um das Risiko der Manipulation und der unbefugten Einsichtnahme gering zu halten. Was angemessen ist, ist nach dem Schutz zu beurteilen, den vergleichbare Banken üblicherweise bieten. Dessen ungeachtet kann die Bank dem Benutzer Folgendes nicht zusichern: den steten Zugang zur IT-Infrastruktur (bzw. zu den Dienstleistungen) und das richtige Funktionieren der IT-Infrastruktur, die Unverletzlichkeit der IT-Infrastruktur gegen Eingriffe Dritter, insbesondere durch unbefugte Einsichtnahme oder Manipulation von Daten.
3.5 Sorgfalt, die der Benutzer im eigenen Interesse beachten muss*
Es obliegt dem Benutzer, die von ihm zur Übermittlung bestimmten Daten auf Vollständigkeit und Richtigkeit hin zu überprüfen, die Ausführung von Aufträgen, die er der Bank erteilt hat, zu prüfen und eventuelle Beanstandungen zu erheben, beides so zeitnah, dass ein Schaden vermieden oder möglichst klein gehalten werden kann (siehe dazu auch Allgemeine Bestimmungen zur Geschäftsbeziehung Ziff. 4), zu plausibilisieren, ob die Daten, die er von der Bank zu Konten oder Depots erhält (Kurse, Saldi, Auszüge), stimmen, zu prüfen, ob allgemein zugängliche Daten (Preise, Kurse), die er von der Bank erhält, stimmen, es sei denn, die Bank sichere die Verlässlichkeit dieser Daten explizit zu, sich genügende Systemkenntnisse zu verschaffen (z.B. um Daten nicht ungeschützt auf der Festplatte zu speichern), Endgerät, Provider und Software, die er für den Zugang zu den Dienstleistungen nutzt, sorgfältig auszuwählen, und insbesondere nur Software aus vertrauenswürdigen Quellen und virenfreie Datenträger (USB-Sticks) zu verwenden, Sicherheitsrisiken generell zu minimieren, z.B. indem er die auf den Internetseiten der jeweiligen Dienstleister angebrachten oder ihm sonst zugänglichen Sicherheitsinformationen (auch solche der Bank auf ihrer Homepage) beachtet, sich auf dem aktuellen Stand der Technik hält und empfohlene Sicherheitsmassnahmen innert nützlicher Frist trifft (z.B. wirksame Antiviren- und Firewall-Programme einrichtet und erneuert und sein Passwort regelmässig wechselt).
3.6 Risikobereiche und Haftung *
Sofern der Zugang zu den Dienstleistungen möglich ist (Ziff 3.1), ist ihre Beanspruchung im Wesentlichen mit folgenden Risiken verbunden, die den Parteien wie folgt zugeordnet sind: a) Risikobereich des Benutzers Die IT-Umgebung des Benutzers wird beschädigt, von Dritten eingesehen oder benutzt, oder Daten, die übermittelt werden sollen, werden auf der IT-Umgebung des Benutzers von Dritten manipuliert.
b) Risikobereich der Bank
Die bei der Bank abgerufenen Daten sind nicht richtig. Die IT-Infrastruktur der Bank wird von Dritten eingesehen, oder Daten, die übermittelt werden sollen, werden auf der IT-Infrastruktur der Bank von Dritten manipuliert.
c) Gemeinsamer Risikobereich
Die von einer Partei übermittelten Daten werden ausserhalb der jeweiligen IT-Umgebung der Parteien von Dritten eingesehen oder manipuliert. Schaden, den eine Partei aus Umständen erleidet, die in ihrem eigenen oder im gemeinsamen Risikobereich liegen, trägt diese Partei selbst. Schaden, den eine Partei aus Umständen erleidet, die im Risikobereich der anderen Partei liegen, hat die andere Partei nur zu ersetzen, soweit sie ihre Schutzpflicht erheblich verletzt hat (mehr als nur leichtes Verschulden) und dadurch zum Schaden massgeblich beigetragen hat. Für Schäden, welche die fordernde Partei durch den Einsatz angemessener Schutzmassnahmen (Geheimhaltung von Passwörtern, Verwenden von angemessenen Antiviren- und Firewall-Programmen inkl. Aktualisierung ihrer IT-Umgebung usw.) hätte vermeiden können, haftet die andere Partei nicht. Daher haftet die Bank nicht, wenn mangels Zugang zu den Dienstleistungen Aufträge nicht rechtzeitig ausgeführt werden können, sie Zahlungsaufträge ausführt, die im Risikobereich des Benutzers oder im gemeinsamen Risikobereich manipuliert worden sind, der Benutzer für Börsenaufträge auf unrichtige und von der Bank nicht garantierte Kurse abstellt, ohne diese überprüft zu haben.
3.7 Vollmachten
Der Kunde kann neben der gewöhnlichen Vollmacht (d.h. der Vollmacht für nicht elektronische Dienstleistungen) eine spezielle Vollmacht (d.h. eine Vollmacht zur Benutzung der elektronischen Dienstleistungen) erteilen. Die spezielle Vollmacht gilt bis zum schriftlichen Widerruf; sie erlischt weder mit dem Tod noch dem Verlust der Handlungsfähigkeit. Der Widerruf der gewöhnlichen Vollmacht gilt nicht als Widerruf der speziellen Vollmacht; der Kunde muss auch die spezielle Vollmacht explizit widerrufen. Die Bank haftet nicht für Schaden, der dem Kunden aus mangelnder Handlungsfähigkeit seiner Person oder seiner Bevollmächtigten entsteht. Die Bank muss eine Vollmacht nicht beachten, wenn sie eine Gefährdung der Interessen des Vollmachtgebers nicht ausschliessen kann.
3.8 Ausländische Gesetze/Import- und Exportbeschränkungen *
Der Benutzer nimmt zur Kenntnis, dass er mit der Benutzung der Dienstleistungen aus dem Ausland unter Umständen Regeln des ausländischen Rechts verletzen kann. Es ist Sache des Benutzers, sich darüber zu informieren. Die Bank lehnt diesbezüglich jede Haftung ab. Sollte der Benutzer die Dienstleistungen vom Ausland aus benutzen, nimmt er insbesondere in Kauf, dass es Import- und Exportbeschränkungen für die Verschlüsselungsalgorithmen geben kann, gegen die er gegebenenfalls verstösst.
3.9 Kündigung
Bank und Benutzer können die Teilnahme an den jeweiligen Dienstleistungen jederzeit beenden. Die Kündigung ist schriftlich an die jeweils andere Partei zu richten.
3.10 Leistungsangebot *
Die jeweils von der Bank angebotenen Dienstleistungen sind auf den entsprechenden Internetseiten der Bank umschrieben. Die Bank behält sich jederzeitige Änderungen des Leistungsangebotes vor. Sie informiert den Benutzer in geeigneter Weise.
3.11 Datenübermittlung bei auf SMS basierenden Dienstleistungen *
Beansprucht der Benutzer eine auf SMS basierende Dienstleistung (z.B. im Rahmen des Legitimationsverfahrens SMS-Code), nimmt er zur Kenntnis und erklärt sich damit einverstanden, dass die Bank die vom Benutzer ausgewählte Telefonnummer und die an ihn zu übertragenden Daten an die für den SMS-Versand notwendigen und in der Schweiz domizilierten Telekommunikationsunternehmen weiterleitet.
3.12 Börsenaufträge *
Börsenaufträge, die der Benutzer via Internet-Banking erteilt (im Folgenden «INBA-Börsenaufträge»), können nicht rund um die Uhr ausgeführt werden. Erteilt der Benutzer INBA-Börsenaufträge, hat er die einschlägigen Normen, die für das jeweilige Geschäft und den jeweiligen Börsenplatz gelten, einzuhalten. Die Bank schuldet ihm hierbei weder Beratung noch Aufklärung, sondern beschränkt sich auf die Ausführung. Der Benutzer hat sich selbst zu vergewissern, dass er mit den Gepflogenheiten und Usanzen des Börsengeschäftes vertraut ist, insbesondere die Strukturen und Risiken der einzelnen Geschäftsarten kennt. Ohne die Verantwortung des Benutzers gemäss vorstehendem Absatz einzuschränken, ist die Bank berechtigt, Börsenaufträge zurückzuweisen oder zu stornieren, sofern diese mit den eben erwähnten einschlägigen Normen nicht in Einklang stehen. Der Benutzer verpflichtet sich, die jeweils gültige Broschüre «Besondere Risiken im Effektenhandel» sowie die in den Dienstleistungen des Internet-Banking enthaltenen Risikoinformationen zu konsultieren.
Aus Gründen der besseren Lesbarkeit verwendet die Glarner Kantonalbank nur die männlichen Formen.
Zur Offenlegung von Kundendaten (PDF downloaden)
1 Offenlegung von Kundendaten bei Überweisungen
(a) Bei Überweisungen im Inland in Landeswährung
Damit die GLKB Ihre Überweisungsaufträge korrekt ausführen kann, ist es notwendig, Daten an die an der Transaktion Beteiligten weiterzuleiten. Dies sind:
- In- und ausländische Finanzintermediäre wie Korrespondenzbanken und die Bank der Begünstigten
- Organisationen, welche die Funktionsfähigkeit des Zahlungsverkehrs sicherstellen sollen, wie z.B. die SIX Interbank Clearing AG oder die Society for Worldwide Interbank Financial Telecommunication (SWIFT)
- Begünstigte im In- und Ausland
Betroffene Daten sind typischerweise Name, Adresse, IBAN, Kontonummer.
(b) Bei Überweisungen mit Auslandsbezug
Bei Überweisungen ins Ausland und bei Inland-Überweisungen in Fremdwährung kann die GLKB verpflichtet sein, gegenüber den vorgenannten Finanzintermediären und Organisationen weitere Angaben zu machen. Solche Verpflichtungen können insbesondere aus Gründen der Bekämpfung der Geldwäscherei, des Steuer(straf)rechts oder der Durchsetzung internationaler Sanktionen entstehen. In diesem Fall muss die GLKB unter Umständen Angaben zum Hintergrund der Transaktion machen In Frage kommen z.B. Angaben zu Art und Dauer der Geschäftsbeziehung mit den Kunden, zur wirtschaftlichen Berechtigung usw.
2 Offenlegung von Kundendaten bei Wertschriftentransaktionen und im Zusammenhang mit der Aktionärsrechterichtlinie II (SRD II)
Transaktionen über Effekten, die an einem bestimmten Handelsplatz zugelassen sind, unterstehen den Regeln dieses Handelsplatzes, einschliesslich des dort massgeblichen Rechts, das auch mit vertraglichen Regelungen auf die GLKB überwälzt werden kann (im Folgenden "massgebliches Recht"). Das gilt auch im Fall, dass die Effekten nicht direkt gehandelt werden, sondern nur als Basiswert für eine Derivatetransaktion dienen. Ferner kann bei Transaktionen über Finanzinstrumente, die nicht als Effekten ausgestaltet sind, das Recht am Sitz des Emittenten massgeblich sein.
Damit die GLKB Finanzmarkt- und Fremdwährungsgeschäfte ihrer Kunden ausführen kann, ist je nach massgeblichem Recht die Offenlegung der Kundendaten notwendig. Bei Transaktionsdaten ohne Auslandsbezug wird der Kunde oder der wirtschaftlich Berechtigte in aller Regel nicht namentlich genannt. Bei Transaktionen mit Auslandsbezug variieren die Offenlegungspflichten.
Kunden, die Aktien einer börsenkotierten Gesellschaft mit Sitz in der EU oder im EWR in ihrem Wertschriftenportfolio halten, sind zusätzlich von der SRD II betroffen. Die GLKB muss einer solchen Gesellschaft auf deren Verlangen hin jederzeit Angaben über den Aktionär machen.
Beispiele für eine Offenlegung sind:
- Die GLKB muss, wenn sie für Kunden Effekten oder Finanzinstrumente erwirbt oder veräussert, mit dem Händler/Handelsplatz die Daten austauschen;
- Eine ausländische Unternehmung verlangt Auskunft über die Aktionäre;
- Ein Betreiber einer Finanzinfrastruktur (z.B. eine Börse, ein Effektenabwicklungssystem, eine Organisation, welche die Funktionsfähigkeit des Zahlungsverkehrs sicherstellt) verlangt Auskunft über eine Transaktion;
- Eine ausländische Behörde verlangt Auskunft zu Effekten, Finanzinstrumenten und Währungen, die in ihrem Land emittiert, gehandelt, abgerechnet, abgewickelt oder verwahrt werden.
Die GLKB legt so viel offen, wie sie als erforderlich erachtet. Sie kann auf dieser Grundlage insbesondere Auskunft geben,
- wer die Transaktion in Auftrag gegeben hat;
- auf wessen Name ein Konto oder Depot lautet;
- wer am Konto wirtschaftlich berechtigt ist oder für den Kontoinhaber handeln darf;
- wer am Depot oder an einzelnen Depotwerten wirtschaftlich berechtigt ist, die Stimmrechte daraus ausüben darf oder wer für den Depotinhaber handeln darf.
Zu diesen Personen können z.B. Name, Geburtsdatum, Nationalität, Adresse offengelegt bzw. Angaben betreffend Identifikationsdokumenten gemacht werden. In Bezug auf Konten und Depots können z.B. IBAN, Konto-/Depotnummern, Bestand an Effekten/Finanzinstrumenten bekannt gegeben oder Informationen zu Transaktionen gemacht werden.
3 Sonstiges
Im Ausland bearbeitete Daten unterliegen dem jeweiligen ausländischen Recht, das unter Umständen die Weitergabe an ausländische Behörden erlaubt.
Über das Datenschutzniveau in anderen Staaten gibt eine Liste des Eidgenössischen Datenschutzbeauftragten, abrufbar unter www.edoeb.ch, Auskunft. Als nicht angemessen beurteilt der Datenschutzbeauftragte insbesondere das Schutzniveau in den USA, Australien und Singapur.
Informationen zu Gründen der Offenlegung enthält auch das Informationsblatt der Schweizerischen Bankiervereinigung.
Das Wichtigste in Kürze
Der automatische Informationsaustausch über Finanzkonten (AIA) ist eine internationale Regulierung. Sie sieht vor, dass teilnehmende Partnerstaaten gegenseitig Informationen über Finanzkonten austauschen müssen.
Unter dem AIA sind insbesondere Banken wie die Glarner Kantonalbank (GLKB), aber auch die übrigen Schweizer Finanzinstitute, verpflichtet Informationen über im Ausland steuerpflichtige Kunden zu sammeln und diese jährlich über ihre nationalen Steuerbehörden den zuständigen ausländischen Behörden zu melden.
Mit dem AIA soll die Steuertransparenz erhöht und die grenzüberschreitende Steuerhinterziehung verhindert werden.
Diese Seite informiert Sie über den AIA und zeigt auf, was dieser globale Standard für Sie bedeutet.
Weitere Informationen
Zur Zeit finden keine Gewinnspiele statt.
Die Glarner Kantonalbank besitzt eine Bankenbewilligung und untersteht der eidgenössischen Finanzmarktaufsicht FINMA
Hauptsitz Bern:
Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA
Laupenstrasse 27
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