Freizügigkeit
Für Personen, die vorübergehend oder dauerhaft nicht mehr einer Pensionskasse angeschlossen sind
- Attraktiver Vorzugszins
- Sicherung Ihres Vorsorgeguthabens
- Steuervorteile
Leistungen & Vorteile
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Steuervorteile
Die Zins- und Kapitalerträge werden bis zur Auszahlung des Guthabens nicht besteuert. Weiter ist das Vorsorgeguthaben bis zur Auszahlung von der Vermögenssteuer befreit.
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Möglicher Vorbezug
Das Sparkapital kann für den Erwerb von Wohneigentum oder beim Schritt in die Selbstständigkeit vor Ende der Laufzeit bezogen werden.
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Wertschriftensparen
Für längerfristige höhere Ertragschancen können Sie Ihr Vorsorgekapital ganz oder teilweise in Wertschriften von Swisscanto investieren.
Übersicht
Geeignet für
Personen, die Ihre Erwerbstätigkeit vorübergehend oder dauerhaft aufgeben. Zum Beispiel:
- Personen, die vorübergehend ohne Erwerbstätigkeit sind oder eine «Babypause» einlegen
- Personen, die zu einem späteren Zeitpunkt eine neue Stelle antreten
- Personen, die eine Weiterbildung beginnen oder vorübergehend im Ausland weilen
- Personen, die die Aufnahme einer selbständigen Erwerbstätigkeit planen
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Nicht erwerbstätige geschiedene Ehepartner, für die Anlage der überwiesenen Guthaben aus der 2. Säule des ehemaligen Ehepartners
Vorteile
- Das Konto sichert das Vorsorgeguthaben und bietet einen Vorzugszins an Möglichkeit das Vorsorgeguthaben in Anlagefonds zu investieren.
- Die Anlagestiftung nimmt eine sorgfältige Auswahl der Wertpapiere vor und investiert nach den gesetzlichen Regeln für Pensionskassen.
- Die Anlagestiftung bietet Anlagefonds für Anleger mit unterschiedlicher Risikobereitschaft an.
- Das Vorsorgeguthaben darf für die Finanzierung von Wohneigentum verwendet werden.
Steuervorteile
- Die Zins- und Kapitalerträge werden bis zur Auszahlung des Guthabens nicht besteuert.
- Das Vorsorgeguthaben ist bis zur Auszahlung von der Vermögenssteuer befreit.
- Das Vorsorgeguthaben wird bei Auszahlung zu einem reduzierten Tarif besteuert.
Dienstleistungen
Für alle Buchungen
Jährlich per 31.12. mit Zins- und Kapitalausweis
- Das Vorsorgeguthaben wird grundsätzlich am Monatsersten nach Erreichen des ordentlichen AHV-Rentenalters zur Auszahlung fällig.
- Auf schriftliches Begehren kann die Fälligkeit der Altersleistung um maximal 5 Jahre aufgeschoben werden.
- Das Konto wird bei der Swisscanto Freizügigkeitsstiftung geführt.
- Es gilt die aktuelle Gesetzgebung der 2. Säule mit den entsprechenden Bestimmungen, insbesondere das Reglement der Swisscanto Freizügigkeitsstiftung.
Zinsen/Konditionen
0,050 %
Frei verfügbar frühestens 5 Jahre vor Erreichen des ordentlichen AHV-Rentenalters
Ausnahmen. Eine vorzeitige Auszahlung ist gemäss Reglement der Swisscanto Freizügigkeitsstiftung in folgenden Fällen möglich:
- Bei Verwendung zur Finanzierung von selbst genutztem Wohneigentum
- Bei endgültiger Auswanderung
- Bei Aufnahme einer selbständigen Erwerbstätigkeit
- Bei Übertragung in eine andere Vorsorgeform
- Bei Tod des Vorsorgenehmers
- Bei Bezug einer vollen Invalidenrente der Eidgenössischen Invalidenversicherung
- Keine Abschlussgebühren
- Die Kontoführungsgebühr beträgt 36 Franken im Jahr
- Details siehe Preis- und Dienstleistungsübersicht für Spar- und Vorsorgekonto unter Downloads