Freizügigkeit

Für Personen, die vorübergehend oder dauerhaft nicht mehr einer Pensionskasse angeschlossen sind

Auf dem Freizügigkeitskonto deponieren Sie Ihr Vorsorgeguthaben, wenn Sie aus Ihrer Pensionskasse austreten – etwa bei einem Stellenwechsel, -unterbruch, Auslandsaufenthalt oder dem Schritt in die Selbstständigkeit. Ihr letzter Arbeitgeber überweist das Kapital auf ein Freizügigkeitskonto Ihrer Wahl, zum Beispiel bei der Glarner Kantonalbank.
  • Attraktiver Vorzugszins
  • Sicherung Ihres Vorsorgeguthabens
  • Steuervorteile
Junges Paar sitzt entspannt mit Kaffee und Mops auf einer Terrasse und geniesst gemeinsam den Moment.

Leistungen & Vorteile

  • Steuervorteile

    Die Zins- und Kapitalerträge werden bis zur Auszahlung des Guthabens nicht besteuert. Weiter ist das Vorsorgeguthaben bis zur Auszahlung von der Vermögenssteuer befreit.

  • Möglicher Vorbezug

    Das Sparkapital kann für den Erwerb von Wohneigentum oder beim Schritt in die Selbstständigkeit vor Ende der Laufzeit bezogen werden.

  • Wertschriftensparen

    Für längerfristige höhere Ertragschancen können Sie Ihr Vorsorgekapital ganz oder teilweise in Wertschriften von Swisscanto investieren.

Übersicht

Geeignet für

Personen, die Ihre Erwerbstätigkeit vorübergehend oder dauerhaft aufgeben. Zum Beispiel:

  • Personen, die vorübergehend ohne Erwerbstätigkeit sind oder eine «Babypause» einlegen
  • Personen, die zu einem späteren Zeitpunkt eine neue Stelle antreten
  • Personen, die eine Weiterbildung beginnen oder vorübergehend im Ausland weilen
  • Personen, die die Aufnahme einer selbständigen Erwerbstätigkeit planen
  • Nicht erwerbstätige geschiedene Ehepartner, für die Anlage der überwiesenen Guthaben aus der 2. Säule des ehemaligen Ehepartners

Vorteile

  • Das Konto sichert das Vorsorgeguthaben und bietet einen Vorzugszins an Möglichkeit das Vorsorgeguthaben in Anlagefonds zu investieren.
  • Die Anlagestiftung nimmt eine sorgfältige Auswahl der Wertpapiere vor und investiert nach den gesetzlichen Regeln für Pensionskassen.
  • Die Anlagestiftung bietet Anlagefonds für Anleger mit unterschiedlicher Risikobereitschaft an.
  • Das Vorsorgeguthaben darf für die Finanzierung von Wohneigentum verwendet werden.


Steuervorteile

  • Die Zins- und Kapitalerträge werden bis zur Auszahlung des Guthabens nicht besteuert.
  • Das Vorsorgeguthaben ist bis zur Auszahlung von der Vermögenssteuer befreit.
  • Das Vorsorgeguthaben wird bei Auszahlung zu einem reduzierten Tarif besteuert.

Dienstleistungen

Kontoauszug
Die Swisscanto Freizügigkeitsstiftung erstellt einen Vermögensausweis
Einzelbelege

Für alle Buchungen

Kontoabschluss

Jährlich per 31.12. mit Zins- und Kapitalausweis

Besonderheiten
  • Das Vorsorgeguthaben wird grundsätzlich am Monatsersten nach Erreichen des ordentlichen AHV-Rentenalters zur Auszahlung fällig.
  • Auf schriftliches Begehren kann die Fälligkeit der Altersleistung um maximal 5 Jahre aufgeschoben werden.
  • Das Konto wird bei der Swisscanto Freizügigkeitsstiftung geführt.
  • Es gilt die aktuelle Gesetzgebung der 2. Säule mit den entsprechenden Bestimmungen, insbesondere das Reglement der Swisscanto Freizügigkeitsstiftung.

Zinsen/Konditionen

Währung
CHF
Zinssatz

0,050 %

Verrechnungssteuer
Auf den Erträgen wird keine Verrechnungssteuer abgezogen
Verfügbarkeit

Frei verfügbar frühestens 5 Jahre vor Erreichen des ordentlichen AHV-Rentenalters
Ausnahmen. Eine vorzeitige Auszahlung ist gemäss Reglement der Swisscanto Freizügigkeitsstiftung in folgenden Fällen möglich:

  • Bei Verwendung zur Finanzierung von selbst genutztem Wohneigentum
  • Bei endgültiger Auswanderung
  • Bei Aufnahme einer selbständigen Erwerbstätigkeit
  • Bei Übertragung in eine andere Vorsorgeform
  • Bei Tod des Vorsorgenehmers
  • Bei Bezug einer vollen Invalidenrente der Eidgenössischen Invalidenversicherung
Gebühren
  • Keine Abschlussgebühren
  • Die Kontoführungsgebühr beträgt 36 Franken im Jahr
  • Details siehe Preis- und Dienstleistungsübersicht für Spar- und Vorsorgekonto unter Downloads

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