Beschaffungsrichtlinien

Nachhaltige Beschaffung bedeutet für uns, dass bei der Auswahl von Lieferanten und Partnern neben Preis, Qualität, Erfahrung und Risiken auch Nachhaltigkeitskriterien gelten. So stellen wir sicher, dass unsere Beschaffung den Werten der Glarner Kantonalbank entspricht. Die Kriterien basieren auf den drei Säulen unserer Nachhaltigkeits-Charta.
Bienen im lavendelfeld – GLKB

Umwelt

  • LifeCycle des Produktes (Transport, Lebensdauer, Entsorgung) 
  • Schadstoffe bei der Produktion und verwendete Materialien 
  • Energie- und Ressourcenverbrauch im Betrieb

Gesellschaft

  • Einhaltung von Arbeitsbedingungen nach internationalem Standard 
  • Sicherheit und Gesundheit
  • Maximalarbeitszeit und Minimalvergütung
  • Vereinigungsfreiheit
  • Keine Zwangs- ud Kinderarbeit
  • Keine Diskrimminierung
  • Keine missbräuchlichen Disziplinarstrafen

Wirtschaft

  • Bevorzugung lokaler Anbieter im Kanton 
  • Unterstützung lokales Gewerbe
  • Sinnvolle Quantität (Vermeidung von Verschwendung)

Je nach Art der Beschaffung können Kriterien unterschiedlich angewendet und gewichtet werden (IT-Dienstleister, Einkauf von Werbematerial, Beauftragung von Handwerkern).

Umsetzung

Bei der Wahl von Partnern priorisiert die Glarner Kantonalbank Anbieter, welche Nachhaltigkeit in Ihrer Geschäftspolitik verankert haben. Bei Beschaffungen wie beispielsweise von Büromaterial oder Werbeartikeln ist die Glarner Kantonalbank darauf bedacht, einen möglichst geringen negativen Einfluss auf Ökologie und Gesellschaft zu nehmen. Dies sichern wir, falls möglich, über geeignete Nachweise der Anbieter oder bezüglich Produkten.

Als valable Nachweise erachten wir Zertifikate sowie Labels & Ratings, welche eine Einschätzung der Nachhaltigkeitsaspekte ermöglichen. Falls der Beschaffungsumfang dies rechtfertigt, werden bei Nichtvorhandensein geeigneter Nachweise die jeweiligen Anbieter aufgefordert, Fragen zu den relevanten Nachhaltigkeitskriterien direkt zu beantworten.

Monitoring

In Betriebs- und Wartungsverträgen werden, wo möglich, Nachhaltigkeitskriterien verankert. Bei Statusänderungen von Zertifikaten und/oder Labels (Ablauf, Erneuerung) wird der Anbieter dazu angehalten, dies gegenüber der Glarner Kantonalbank offenzulegen.

Der Nachhaltigkeitsverantwortliche prüft periodisch die Umsetzung der Richtlinien mit den betroffenen Stellen und berät die Linienverantwortlichen bei Verbesserungsmöglichkeiten.

Meldestelle bei Verdachtsfall

Sowohl externe Personen als auch Mitarbeitende der Glarner Kantonalbank können jederzeit eine Meldung an nachhaltigkeit@glkb.ch einreichen, wenn konkrete Hinweise oder Anhaltspunkte für Kinderarbeit in Produkten und Dienstleistungen der Glarner Kantonalbank vorliegen.

Meldungen müssen unter Angabe des Namens und mit einem möglichst konkreten Beschrieb des Verdachtsfalls erfolgen. Die Nennung des Namens ermöglicht eine effizientere Bearbeitung der Meldung und das Stellen von Rückfragen an die meldende Person. Die Meldungen werden vertraulich behandelt und nicht ausserhalb der Fachstelle Nachhaltigkeit bei der Glarner Kantonalbank verarbeitet. Die Offenlegung der Identität des Melders im Rahmen der Abklärungen des Sachverhalts erfolgt nur mit dessen Zustimmung. Im Zusammenhang mit einer Meldung können personenbezogene Daten und Informationen erhoben werden; wir verweisen diesbezüglich auf unsere Datenschutzerklärung unter Rechtliches.