Vorsorgekonto Sparen 4
Für Personen ab 60 Jahren, die Vorsorgekapitalien aus der 2. oder 3. Säule ausbezahlt erhalten
Das Sparen 4-Konto erlaubt Ihnen die Anlage von ausbezahlten Geldern aus der Pensionskasse, aus Geldern der Säule 3a (Sparen 3) und Kapitalauszahlungen von Lebensversicherungen.
- Attraktiver Vorzugszins
- Sichere Anlage von ausbezahlten Vorsorgekapitalien
- Dank Anlagemöglichkeiten die Geldanlage optimieren
Leistungen & Vorteile
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Attraktiver Vorzugszins
Sie profitieren von einem höheren Zinssatz als auf dem Sparkonto.
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Vorsorgeguthaben sichern
Legen Sie Ihr Vorsorgekapital aus Pensionskasse, Säule 3a, Freizügigkeitskonto oder Lebensversicherung sicher an. Zusatzeinzahlungen sind nicht möglich.
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Anlagechancen nutzen
Optimieren Sie Ihre Geldanlagen dank unseren Anlage-Dienstleistungen.
Dienstleistungen
Kontoauszug
Jährlich
Einzelbelege
Für alle Buchungen (exkl. Belastungsanzeigen Dauerauftrag)
Kontoabschluss
- Jährlich per 31.12. mit Zins- und Kapitalausweis
- Auf Wunsch kostenlose Zustellung der Bankbelege im E-Banking, sonst in Papierform
Besonderheiten
- Lautet das Konto auf zwei Namen ("Und-Konto") ist eine zusätzliche Eröffnung auf eine Einzelperson nicht erlaubt. Pro Kundenstamm darf maximal ein Konto eröffnet werden.
- Einmal bezogene Gelder ab dem Konto dürfen nicht wieder auf das Konto einbezahlt werden.
- Das Konto kann nicht verwendet werden als Belastungs-/Gutschriftskonto für ein Wertschriftendepot.
- Beim Tod des Inhabers/der Inhaberin eines Sparen 4-Kontos wird dieses in ein Sparkonto umgewandelt. Der/die überlebende Ehegatte/Ehegattin kann seinen Erbanteil aus dem Sparen 4-Konto auf ein neues Sparen4-Konto einzahlen.
Zinsen/Konditionen
Währung
CHF
| Tranchen | Zinssätze (Stufenzinssätze) |
|---|---|
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CHF 0 bis CHF 250'000
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0,150 % |
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über CHF 250'000 bis CHF 1 Mio.
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0,150 % |
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über CHF 1 Mio.
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0,150 % |
Details zu allfälligen zukünftigen Konditionsänderungen finden Sie unter Downloads.
Verfügbarkeit
- Bis CHF 20'000 innert 35 Tagen frei verfügbar
- Für darüberliegende Beträge gilt eine Kündigungsfrist von 35 Tagen
- Bei Nichteinhaltung der Kündigungsfrist wird auf dem limitenüberschreitenden Betrag eine Nichtkündigungskommission (NKK) von mindestens 2 Prozent erhoben.
Verrechnungssteuer
Zins bis CHF 200 verrechnungssteuerfrei, darüber 35% VST
Gebühren
- Keine Kontoführungs- und -abschlussgebühr
- Postporti und Postspesen sowie Fremdspesen werden weiterbelastet
- Details siehe Preis- und Dienstleistungsübersicht für Spar- und Vorsorgekonto unter Downloads