Vorsorgekonto Sparen 4

Für Personen ab 60 Jahren, die Vorsorgekapitalien aus der 2. oder 3. Säule ausbezahlt erhalten

Das Sparen 4-Konto erlaubt Ihnen die Anlage von ausbezahlten Geldern aus der Pensionskasse, aus Geldern der Säule 3a (Sparen 3) und Kapitalauszahlungen von Lebensversicherungen.
  • Attraktiver Vorzugszins
  • Sichere Anlage von ausbezahlten Vorsorgekapitalien
  • Dank Anlagemöglichkeiten die Geldanlage optimieren

Leistungen & Vorteile

  • Attraktiver Vorzugszins

    Sie profitieren von einem höheren Zinssatz als auf dem Sparkonto.

  • Vorsorgeguthaben sichern

    Legen Sie Ihr Vorsorgekapital aus Pensionskasse, Säule 3a, Freizügigkeitskonto oder Lebensversicherung sicher an. Zusatzeinzahlungen sind nicht möglich.

  • Anlagechancen nutzen

    Optimieren Sie Ihre Geldanlagen dank unseren Anlage-Dienstleistungen.

Dienstleistungen

Kontoauszug
Jährlich
Einzelbelege

Für alle Buchungen (exkl. Belastungsanzeigen Dauerauftrag)

Kontoabschluss
  • Jährlich per 31.12. mit Zins- und Kapitalausweis
  • Auf Wunsch kostenlose Zustellung der Bankbelege im E-Banking, sonst in Papierform
Besonderheiten
  • Lautet das Konto auf zwei Namen ("Und-Konto") ist eine zusätzliche Eröffnung auf eine Einzelperson nicht erlaubt. Pro Kundenstamm darf maximal ein Konto eröffnet werden.
  • Einmal bezogene Gelder ab dem Konto dürfen nicht wieder auf das Konto einbezahlt werden.
  • Das Konto kann nicht verwendet werden als Belastungs-/Gutschriftskonto für ein Wertschriftendepot.
  • Beim Tod des Inhabers/der Inhaberin eines Sparen 4-Kontos wird dieses in ein Sparkonto umgewandelt. Der/die überlebende Ehegatte/Ehegattin kann seinen Erbanteil aus dem Sparen 4-Konto auf ein neues Sparen4-Konto einzahlen.

Zinsen/Konditionen

Währung
CHF
Tranchen Zinssätze (Stufenzinssätze)
CHF 0 bis CHF 250'000

0,150 %

über CHF 250'000 bis CHF 1 Mio.

0,150 %

über CHF 1 Mio.

0,150 %

Details zu allfälligen zukünftigen Konditionsänderungen finden Sie unter Downloads.
Verfügbarkeit
  • ​Bis CHF 20'000 innert 35 Tagen frei verfügbar
  • Für darüberliegende Beträge gilt eine Kündigungsfrist von 35 Tagen
  • Bei Nichteinhaltung der Kündigungsfrist wird auf dem limitenüberschreitenden Betrag eine Nichtkündigungskommission (NKK) von mindestens 2 Prozent erhoben.
Verrechnungssteuer
Zins bis CHF 200 verrechnungssteuerfrei, darüber 35% VST
Gebühren
  • Keine Kontoführungs- und -abschlussgebühr
  • Postporti und Postspesen sowie Fremdspesen werden weiterbelastet
  • Details siehe Preis- und Dienstleistungsübersicht für Spar- und Vorsorgekonto unter Downloads

Downloads

Abendessen paar – GLKB
Unsere Anlagelösungen

Gezielte Beratung durch unsere Anlagespezialisten

Profitieren Sie bei der Anlage Ihres Vermögens vom Fachwissen unserer Anlagespezialisten.