Strukturierte Adressen bei Zahlungsaufträgen

Seit dem 21. November 2025 dürfen QR-Rechnungen in der Schweiz nur noch strukturierte Adressen enthalten. Das bedeutet, dass Adressangaben künftig zwingend in einzelne Elemente wie Strasse, Hausnummer, Postleitzahl und Ort aufgeteilt werden müssen.
E-Banking Laptopnutzung – GLKB

Wichtige Anpassungen für Ihre Zahlungsprozesse

Seit dem 21. November 2025 müssen QR-Rechnungen auf strukturierte Adressangaben umgestellt sein. Für andere Zahlungsaufträge gilt eine Übergangsfrist bis 21. November 2026. Wir empfehlen Ihnen, neue Zahlungsaufträge nur noch strukturiert zu erfassen.

Wer ist betroffen?

  • Alle Unternehmen und Privatpersonen, die QR-Rechnungen erstellen – etwa mit Buchhaltungs- oder ERP-Systemen – müssen ihre Softwarelösungen an die neuen Vorgaben anpassen.
  • Bei der Rechnungsstellung mittels QR-Rechnung müssen Adressinformationen zum Rechnungssteller seit 21. November 2025 in strukturierter Form abgebildet sein, damit diese bezahlt werden können.
  • Für alle weiteren Inland- wie auch für Auslandzahlungen werden die strukturierten Adressinformationen ab 21. November 2026 zur Pflicht.
  • Wir empfehlen Ihnen, die bereits erfassten Daueraufträge ebenfalls zu überprüfen und uns die vollständigen Adressangaben nachzureichen.

Handlungsempfehlungen

  • Software rechtzeitig aktualisieren: Prüfen Sie, ob Ihr System die Erstellung strukturierter Adressen unterstützt.
  • IT-Verantwortliche oder Anbieter einbeziehen: Holen Sie frühzeitig Unterstützung bei der technischen Umsetzung.
  • Informationen einholen: Weitere Informationen finden Sie auf der Website der SIX Group.
  • Neue Zahlungsaufträge nur noch strukturiert erfassen
  • Daueraufträge prüfen und Adressangaben im E-Banking vervollständigen bzw. uns nachreichen

Hinweis zur Adressstruktur

Die Adresse muss vollständig und strukturiert (in separaten Feldern) übermittelt werden: Name, Strasse, Hausnummer, PLZ, Ort und Land.