Einstellung der roten und orangen Einzahlungsscheine
Wichtige Information
- Ab Oktober 2022 können auf dem gesamten Finanzplatz keine Zahlungen mehr verarbeitet werden, die auf einem roten oder orangen Einzahlungsschein basieren. Sie werden von allen Zahlungskanälen (E-Banking, KB-direkt, Bank-/Postschalter etc.) konsequent abgewiesen.
- Um Zahlungsunterbrüche zu verhindern, sind sowohl Rechnungssteller als auch Rechnungsempfänger gefordert.
Rechnungssteller
- Klären Sie mit dem Softwarepartner Ihrer Fakturierungslösung ab, ob diese die Erstellung von QR-Rechnungen unterstützt und koordinieren Sie die Umstellung.
- Stellen Sie Ihren Rechnungsempfängern die neuen QR-Rechnungen zu und informieren Sie sie darüber, dass auch Daueraufträge aktualisiert werden müssen, wenn sie auf einem orangen Einzahlungsschein basierend erstellt wurden.
- Stellen Sie sicher, dass sie für das Abholen der Zahlungseingänge nur noch den camt.054 verwenden. Stellen Sie hierfür in Ihrem E-Banking die Einstellungen für das Abholen von Zahlungseingängen auf das Format camt.054 um oder wenden Sie sich an Ihren Softwarepartner, falls Sie die Zahlungseingänge systemunterstützt beziehen.
Rechnungsempfänger
- Verwenden Sie rote und orange Einzahlungsscheine nur bis zum 30. September 2022.
- Aktualisieren Sie Daueraufträge, die auf Basis eines orangen Einzahlungsscheins erstellt wurden (z.B. für die Wohnungsmiete oder ein Leasing).
- Sollten Sie noch keine neuen Zahlungsinformationen erhalten haben, fordern Sie diese bei Ihrem Rechnungssteller (z.B. Ihrem Vermieter/Ihrer Vermieterin) an.
- Wenn Sie eine ERP-Software verwenden, prüfen Sie, ob diese QR-Rechnungen verarbeiten kann. Im Zweifelsfall kontaktieren Sie hierfür Ihren Softwarepartner.
- Noch einfacher geht es mit eBill, falls Ihr Rechnungssteller eBill unterstützt. Mit eBill erhalten Sie Ihre Rechnungen nicht mehr per Post oder E-Mail, sondern direkt im e-Banking - genau dort, wo Sie diese auch bezahlen.
Häufig gestellte Fragen
Alle FAQ anzeigen-
Bereits bei der Einführung der QR-Rechnung wurde kommuniziert, dass die ES/ESR-Zahlungen nach einer Parallelphase eingestellt werden. Die QR-Rechnung entwickelt sich planmässig, und die verarbeiteten Transaktionen nehmen von Monat zu Monat zu. Alle Akteure des Schweizer Finanzplatzes werden in den kommenden Monaten zusammenarbeiten, um sicherzustellen, dass die ES/ESR-Zahlungen durch die QR-Rechnung oder eBill ersetzt werden.
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Nach dem Enddatum werden keine ES/ESR-Zahlungen mehr abgewickelt. Die Rechnungssteller sollten daher ihre Kunden rechtzeitig auf die QR-Rechnung umstellen.
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Die QR-Rechnung bietet die Möglichkeit, Zahlungen über verschiedene Kanäle zu tätigen: Via e-Banking oder Mobile Banking sowie per Post oder am Schalter.
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Ja, es ist zwingend notwendig, dass Sie den bestehenden Dauerauftrag löschen und ihn mit den neuen Zahlungsangaben neu aufsetzen. Falls Sie von Ihrem Vermieter/Ihrer Vermieterin noch keine neuen Zahlungsangaben (QR-Rechnung) erhalten haben, fragen Sie aktiv nach.
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Je eher Sie Ihre Daueraufträge mit den neuen Zahlungsangaben aktualisieren, desto besser. Diese Zahlungen werden heute schon verarbeitet.