Die einfache Online-Todesfallrisikoversicherung | risikomat.ch - GLKB
Was ist eine Todesfallrisikoversicherung und wann ist sie sinnvoll?
Unterschied zwischen Risiko- und Sparversicherung
In der Welt der Lebensversicherungen wird zwischen reinen Risikoversicherungen und vermögensbildenden Sparversicherungen unterschieden. Bei Risikoversicherung lassen sich Todesfall oder Erwerbsunfähigkeit versichern. Über risikomat.ch können reine Todesfallrisikoversicherungen abgeschlossen werden. Sie decken ausschliesslich den Todesfall durch Unfall oder Krankheit ab. Die Todesfallrisikoversicherung erbringt somit dann eine Leistung, wenn der Tod der Versicherungsnehmerin respektive des Versicherungsnehmers während der Versicherungsdauer eintritt.
Bei Sparversicherungen wird auf der einen Seite das Risiko Tod oder Invalidität abgesichert und auf der anderen Seite enthalten sie einen langfristig ausgelegten vermögensbildenden Sparteil. Sie garantieren neben Leistungen im Todesfall auch Leistungen im Erlebensfall. Das heisst, dass die Sparversicherung bei Ablauf der Versicherung auch eine Leistung ausbezahlt, wenn das Risiko Tod oder Invalidität nicht eingetroffen ist.
Grundsätzlich empfehlen wir die Elemente «Risiko absichern» und «Sparen» zu trennen. Einerseits können durch Anlage- und Sparangebote von Banken attraktivere Renditen erzielt werden. Andererseits bestehen bei Sparversicherungen strikte Einzahlungsverpflichtungen und die sofortige Verfügbarkeit der einbezahlten Gelder, zum Beispiel bei persönlichen Liquiditätsengpässen, ist eingeschränkt oder bezüglich Flexibilität oft mit Nachteilen verbunden.
Argumente für eine Todesfallrisikoversicherung
Bei grossen Investitionen wie beim Kauf von Immobilien oder bei einer Beteiligung an einem Unternehmen wird die Finanzierung oft über Kredite getätigt. Dadurch können nach dem Tod für die Hinterbliebenen grosse finanzielle Belastungen und Unsicherheiten entstehen. Mit einer Todesfallrisikoversicherung schützen Sie direkt und unkompliziert die Hinterbliebenen vor finanziellen Risiken und Sorgen.
Die Versicherungssumme wird im Todesfall der versicherten Person sofort an die begünstigte Person ausbezahlt und fällt nicht in die Erbmasse des respektive der Verstorbenen. Zudem kann die Versicherung, wenn sie nicht mehr benötigt wird, auf Ende jedes Versicherungsjahrs gekündigt werden. Bei der Wahl der begünstigten Person sind Sie frei. Es spielt keine Rolle ob Sie Ehepartnerin oder Ehepartner, Lebenspartnerin oder Lebenspartner, Kinder, Eltern, Geschäftspartnerin oder Geschäftspartner oder das eigene Unternehmen dafür vorsehen.
Bestehen Unsicherheiten bezüglich der passenden und bedürfnisgerechten Versicherungslösung, hilft ein professionelles Beratungsgespräch. Die Beraterinnen und Berater der Glarner Kantonalbank unterstützen Sie gerne. Vereinbaren Sie einen Termin unter 0844 858 858 oder mittels Online-Formular.
Sicherheit in allen Lebenslagen
Familie & Lebenspartner
Mit einer Todesfallrisikoversicherung schützen Sie Ihre Liebsten, damit sich Ihre Hinterbliebenen nach Ihrem plötzlichen Ableben keine Sorgen um finanzielle Engpässe machen müssen.
Die vereinbarte Versicherungssumme wird im Todesfall sofort an die begünstigte Person ausbezahlt, so dass finanzielle Schwierigkeiten vorzeitig aufgefangen werden können. Als Richtgrösse sollte die Versicherungssumme etwa das Zweifache des Jahresgehalts plus zusätzlich allfällig vorhandene Schulden betragen.
Jetzt Prämie berechnenHypothek
Als junge Familie mit Wohneigentum sollte man sich folgende Frage stellen: «Könnte der hinterbliebene Elternteil für die eingegangen finanziellen Verpflichtungen aufkommen?»
Mit einer Todesfallrisikoversicherung lassen sich einerseits Ihre Hypothek absichern und anderseits Ihre Familie oder Ihren Partner respektive Ihre Partnerin schützen. Als Massstab des Absicherungsumfangs können Sie mit der Höhe Ihrer Hypothek rechnen.
Durch die Absicherung stellen Sie sicher, dass Ihre Hinterbliebenen nach einem plötzlichen Todesfall nicht durch die Schuldenlast erdrückt wird.
Jetzt Prämie berechnenGeschäftspartner
Die wirtschaftlichen Folgen eines plötzlichen Ausfalls eines Unternehmers, Teilhabers oder einer Schlüsselkraft können für Unternehmen sehr bedrohlich sein. Mit einer Todesfallrisikoversicherung können sich Geschäftspartner gegenseitig absichern.
Die Versicherungssumme wird im Todesfall der versicherten Person sofort an die Begünstigten, beispielsweise an die Geschäftspartner oder direkt an das Unternehmen, ausbezahlt. Da die Versicherungssumme nicht in die Erbmasse des Verstorbenen respektive der Verstorbenen fällt, kann die Geschäftstätigkeit des Unternehmens aus finanzieller Sicht unbeschadet fortgeführt werden.
Jetzt Prämie berechnen