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Fragen und Antworten zum Thema Freizügigkeitskonto | freeME - GLKB

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Häufig gestellte Fragen

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Grosser Holzwuerfel mit Fragezeichen

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Fragen und Antworten zu freeME

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Sie wählen, ob Sie Ihr Kapital auf dem freeME-Freizügigkeitskonto zu attraktiven Zinsen deponieren oder im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten renditeorientiert anlegen. Die Anlagestrategien von freeME werden laufend durch Portfolio-Manager überprüft und bei Bedarf direkt optimiert. Die digitale Plattform von freeME ist 24h für Sie verfügbar, einfach in der Handhabung und durch Ihr persönliches Login geschützt. Bei Bedarf erhalten Sie Unterstützung durch einen GLKB-Berater oder eine GLKB-Beraterin. Mit dem Stiftungsstandort Schwyz profitieren Kundinnen und Kunden im Ausland bei Bezug der Guthaben von den tiefsten Quellensteuern.
Mit freeME entscheiden Sie selbst, wie Sie mit Ihren Freizügigkeitsgeldern im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten umgehen. Sie wählen zuerst die für Sie passende Strategie für Ihre Freizügigkeitsgelder aus. Freizügigkeitskonto: Sie können Ihr Kapital beispielsweise einfach, risikoarm und dennoch zu attraktiven Zinsen auf einem Freizügigkeitskonto deponieren. Freizügigkeitsdepot: Sie können Ihr Kapital in erprobte und laufend überprüfte Finanzprodukte aus abgestuften Anlagestrategien anlegen.
Ja, es steht Ihnen jederzeit frei, die Freizügigkeitseinrichtung zu wechseln. Gehen Sie dazu wie folgt vor: Eröffnen Sie online ein freeME-Freizügigkeitskonto. Nach Abschluss der Eröffnung erhalten Sie per E-Mail Ihre Eröffnungsbestätigung und den Überweisungsauftrag für die Liberty-Freizügigkeitsstiftung. Senden Sie den bereits vorfrankierten Überweisungsauftrag ausgedruckt und unterschrieben an die Liberty Vorsorge AG. Alles Weiter erledigen wir für Sie.
Wenn Sie Ihre Freizügigkeitsgelder mittel- bis langfristig nicht in eine neue Pensionskasse einbringen müssen, lohnt es sich, über ein Anlage Ihres Vorsorgeguthabens nachzudenken, um von Renditechancen profitieren zu können. Bei freeME können Sie Ihr Freizügigkeitsdepot selbstständig online oder mit der Unterstützung eines Finanzberaters eröffnen. Sie wählen die Anlagestrategie und den Anlage-Fokus für Ihre Freizügigkeitsgelder selbst aus, profitieren von tiefen Administrationsgebühren und kostengünstigen Fonds. Zudem haben Sie mit der Glarner Kantonalbank und der Liberty Freizügigkeitsstiftung zwei ausgewiesene Experten an Ihrer Seite.
Ja, freeME ist auch dafür geeignet. Und mit dem aktuellen Zins bewegt sich freeME über dem marktüblichen Niveau.
Nein, aktuell nicht. Die Möglichkeit einer Teilinvestition Ihres Freizügigkeitsguthabens ist allerdings bereits in Planung.
Für die Kontoeröffnung benötigen Sie Ihren Pass oder Identitätskarte, Ihre AHV-Nummer, die Konto- oder Vertragsnummer der bisherigen Vorsorgeeinrichtung (Pensionskassenausweis oder Kontoauszug des bestehenden Freizügigkeitskontos), Ihr Mobiltelefon für die Legitimierung, eine Webcam oder Ihr Mobiltelefon mit Kamera zur Identifizierung und Zugriff auf Ihre persönliche E-Mail-Adresse.
Nein. Bei freeME können Sie auch ohne Beratung ein Konto eröffnen.
Bei der Eröffnung mit Beratung werden Sie durch eine Beraterin oder einen Berater der GLKB beim Ausfüllen Ihres Anlageprofils, bei der Definition Ihrer Anlagestrategie, der Wahl Ihres Anlage-Fokus und bei allen weiteren Fragen zu Ihren finanziellen Angelegenheiten unterstützt. Vereinbaren Sie einen Termin mit uns, wir sind gerne für Sie da.
Nein. Der Support der Glarner Kantonalbank unterstützt Sie kostenlos ausschliesslich bei technischen oder prozessualen Fragen und Anliegen zu freeME. Wünschen Sie eine Beratung stehen Ihnen die Beraterinnen und Berater der Glarner Kantonalbank zur Verfügung.
Fragen zu Ihrer Vorsorge beantworten Ihnen gerne Spezialisten der Liberty Vorsorge AG telefonisch. Bitte beachten Sie, dass diese Auskünfte kostenpflichtig sind und insbesondere keine steuerliche und finanzplanerische Beratungen erteilt werden.
Die Kontoführung ist kostenlos. Wenn Sie Ihr Kapital somit lediglich auf das Freizügigkeitskonto einzahlen, fallen keine Gebühren an. Wenn Sie Ihr Freizügigkeitsguthaben anlegen (Freizügigkeitsdepot), bestehen die Kosten aus einer Stiftungsgebühr in Höhe von 0.25 % sowie einer Vermögensverwaltungs- und Depotgebühr in Höhe von 0.3 %, jeweils pro Jahr auf das investierte Kapital. Für die Kontoauflösung können Kosten für die Aufwände entstehen. Weitere Details finden Sie im Kostenreglement der Liberty Freizügigkeitsstiftung.
Für Kunden mit Wohnsitz in der Schweiz gibt es während der Laufzeit der Freizügigkeitslösung keine steuerlichen Folgen. Erst bei der Auszahlung des Freizügigkeitsvermögens fallen Steuern an. Quellensteuerpflichtige freeME-Kunden profitieren vom tiefsten Quellensteuersatz, da sich der Stiftungssitz der Liberty Freizügigkeitsstiftung, über die alle Verträge von freeME abgewickelt werden, im Kanton Schwyz befindet.
Ja.
Nein.
Nein, empfohlen werden Anlagen grundsätzlich aber erst ab einem Anlagehorizont von drei Jahren.
1. Die Kontolösung entspricht allen schweizweit geltenden gesetzlichen und regulatorischen Vorgaben und formellen Sicherheitsstandards gemäss esisuisse (Einlagensicherung Schweiz). Alle Freizügigkeitsstiftungen unterstehen den gleichen Sicherheitsstandards und den gleichen gesetzlichen Kontrollmechanismen. Das Freizügigkeitsguthaben, das sich auf dem Konto befindet und nicht in Anlagen investiert ist, würde im Fall eines Konkurses privilegiert (zweite Konkursklasse) behandelt werden (bis maximal CHF 100 000 pro Kunde und Institut). Das investierte Kapital gehört zum Kurswert dem Kunden. Jederzeit und ohne Obergrenze. 2. Beim freeME-Freizügigkeitsdepot bestehen die üblichen Risiken, wie sie im Handel mit Finanzinstrumenten zu berücksichtigen sind. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an Ihren Berater oder ziehen Sie die Broschüre «Risiken im Handel mit Finanzinstrumenten» bei. 3. Die Risiken Ihrer freeME-Anlage bestimmen Sie selbst. Sie entsprechen Ihrem definierten Profil.
Das Portfolio Management der Glarner Kantonalbank legt grossen Wert auf Nachhaltigkeit und damit auf ökologische, soziale und wirtschaftliche Aspekte. Bei ESG-bewussten Anlagen berücksichtigen wir das Zusammenspiel zwischen Umweltschutz, sozialem Verhalten und fairer Unternehmensführung. Dabei ziehen wir das sogenannte ESG-Rating bei. Dieses fokussiert auf drei nachhaltigkeitsbezogene Verantwortungsbereiche von Unternehmen: E = Umwelt (Environment) / S = Gesellschaftliche Auswirkungen (Social) / G = Nachhaltige Unternehmensführung (Governance).
freeME ist die digitale Freizügigkeitslösung der beiden Kooperationspartner Glarner Kantonalbank und Liberty Freizügigkeitsstiftung.

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Fragen und Antworten zu Freizügigkeitsgeldern

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Die Schweizer Altersvorsorge basiert auf dem Drei-Säulen-Prinzip. Das Freizügigkeitsvermögen stammt aus der 2. Säule (Pensionskassengelder). Wer arbeitet, hat sein Freizügigkeitsvermögen bei der Pensionskasse (BVG) seines Arbeitgebers. Wer keinen Arbeitgeber und somit keine Pensionskasse mehr hat, muss sein bisher angespartes Freizügigkeitsvermögen sicher «parkieren». Bei freeME kann dafür ein Freizügigkeitskonto mit attraktivem Zinssatz eröffnet werden. Eine Alternative zum klassischen Freizügigkeitskonto ist das renditeorientierte Anlegen von Freizügigkeitsgeldern (Freizügigkeitsdepot) im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten. Das freeME-Freizügigkeitsdepot zeichnet sich durch tiefe Kosten und attraktive Anlagemöglichkeiten aus. Dabei können Kundinnen und Kunden aus mehreren Anlagestrategien die für sie passende wählen.
Wer seine Arbeitsstelle aufgibt oder verliert und keine neue Stelle antritt, muss für sein angespartes Pensionskassenguthaben eine passende Freizügigkeitslösung finden. Das klassische Freizügigkeitskonto ist eine Möglichkeit, um die Vorsorgegelder kurzfristig zu deponieren. Müssen die Freizügigkeitsgelder mittel- bis langfristig nicht in eine neue Pensionskasse eingebracht werden, lohnt es sich, über eine renditeorientierte Anlage – im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten – nachzudenken. Das freeME-Freizügigkeitsdepot zeichnet sich durch tiefe Kosten und individuelle Anlagemöglichkeiten aus. Dabei bestimmt jeder selbst, wie er seine Freizügigkeitsgelder investieren möchte.
Gemäss Gesetz muss das Pensionskassengeld entweder in die Pensionskasse des neuen Arbeitgebers einbezahlt oder auf einem Freizügigkeitskonto «parkiert» werden.
Wer aus einem Unternehmen austritt und keine neue Arbeitsstelle antritt, benötigt eine Freizügigkeitslösung. Dies ist beispielsweise in folgenden Situationen der Fall (keine abschliessende Liste): Arbeitgeberwechsel oder Arbeitslosigkeit, berufliche Auszeit (Babypause, längere Reise, Auslandsaufenthalt, Ausbildung und Weiterbildung, Sabbatical), Wegzug ins Ausland, Aufgabe der Erwerbstätigkeit, Selbständigkeit oder Scheidung. Die Lösung hierfür kann ein Freizügigkeitskonto sein. Alternativ kann das Freizügigkeitsgeld auch im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten angelegt werden.
Ja, erlaubt sind maximal zwei Konten bei zwei verschiedenen Stiftungen. Aktuell kann mit freeME nur ein Konto bei der Liberty Freizügigkeitsstiftung eröffnet werden. Für die Zukunft ist jedoch eine Erweiterung auf zwei Konten geplant.
Nein, es ist nicht zulässig, freiwillige Beiträge auf das Freizügigkeitskonto einzuzahlen. Auf das Freizügigkeitskonto werden nur Vorsorgeguthaben von steuerbefreiten Vorsorge- oder Freizügigkeitseinrichtungen einbezahlt. Nachträgliche Einlagen sind nur möglich, sofern es sich dabei um Austrittsleistungen bzw. Vorsorgeguthaben einer Vorsorgeeinrichtung oder einer anderen Freizügigkeitseinrichtung oder um Rückzahlungen gemäss Art. 30d BVG handelt.
Nein, es fallen keine Vermögens-, Einkommens- oder Verrechnungssteuern dafür an. Erst bei der Auszahlung wird das Freizügigkeitsvermögen zu einem reduzierten Satz besteuert.
Gelder der beruflichen Vorsorge, somit auch Freizügigkeitsgelder, werden bei einer Scheidung grundsätzlich hälftig aufgeteilt. Dies betrifft jedoch nur jenen Teil, der während der Dauer der Ehe angespart wurde.
Wer die Schweiz endgültig verlässt und in einen Mitgliedstaat der EU oder der EFTA zieht und dort weiter versicherungspflichtig ist, muss für den obligatorischen Teil des Freizügigkeitsvermögens eine Freizügigkeitslösung in der Schweiz finden. Das kann ein Freizügigkeitskonto sein. Innerhalb des Kontos kann das Freizügigkeitsgeld im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten angelegt werden. Dieses Geld kann frühestens fünf Jahre vor dem ordentlichen Pensionierungsalter bezogen werden. Der überobligatorische Teil hingegen kann beim Verlassen der Schweiz ausbezahlt werden. Bei Auswanderung in ein Land ausserhalb der EU/EFTA können die gesamten Freizügigkeitsgelder bezogen werden. Es sind dafür jeweils sämtliche notwendigen Angaben zu machen und die von der Liberty Freizügigkeitsstiftung verlangen Nachweise vorzulegen.
Das Freizügigkeitsguthaben kann in den folgenden Fällen aufgelöst werden: Frühestens fünf Jahre vor dem ordentlichen Rücktrittsalter; bei Aufnahme einer selbständigen Erwerbstätigkeit; für den Erwerb von Wohneigentum; für den Übertrag in die Pensionskasse; beim Verlassen der Schweiz; beim Bezug einer vollen Invalidenrente, sofern das Invalidenrisiko nicht versichert ist; bei Tod (Auszahlung an Begünstigte); Vorsorgeguthaben ist kleiner als hochgerechneter Jahresbeitrag aus vorhergehendem Vorsorgeverhältnis.
Ja, das Freizügigkeitsgesetz verpflichtet Sie, sämtliche Freizügigkeitsleistungen in die Pensionskasse des neuen Arbeitgebers einzubringen.
Das Freizügigkeitsvermögen geht nach dem Tod an die nachfolgend aufgeführten Personengruppen in der aufgeführten Reihenfolge (Aufzählung nicht abschliessend). Existieren in einer Gruppe mehrere Begünstigte, wird das Kapital gleichmässig aufgeteilt. Die Versicherten können vertraglich den Kreis von Personen nach Ziffer 1 mit solchen nach Ziffer 2 erweitern. 1. Ehepartner oder eingetragener Partner; minderjährige Kinder; Kinder in Ausbildung unter 25 Jahren. 2. Personen, die vom Verstorbenen erheblich unterstützt wurden; Personen, die in den letzten fünf Jahren vor dem Tod ununterbrochen eine Lebensgemeinschaft mit dem Verstorbenen führten; Personen, die für den Unterhalt eines oder mehrerer gemeinsamer Kinder aufkommen müssen. 3. Volljährige Kinder mit abgeschlossener Ausbildung; Eltern; Geschwister. 4. Übrige gesetzliche Erben; unter Ausschluss des Gemeinwesens. Es gelten die reglementarischen Bestimmungen der Liberty Freizügigkeitsstiftung.
Für die Suche nach Guthaben aus der beruflichen Vorsorge können Sie bei der Zentralstelle 2. Säule einen schriftlichen Antrag stellen. Die Zentralstelle 2. Säule vergleicht Ihre persönlichen Daten mit den Meldungen der Einrichtungen und informiert Sie bei einer möglichen Übereinstimmung. Mehr Informationen sowie den dazu auszufüllenden Fragebogen finden Sie auf der Website der Zentralstelle 2. Säule.

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