FAQ: alle Antworten zum Thema Freizügigkeitskonto | freeME - GLKB
Fragen und Antworten Freizügigkeitskonto

Häufig gestellte Fragen
Warum soll ich meine Freizügigkeitsgelder bei freeME anlegen?
Sie wählen die Anlagestrategie für Ihre Freizügigkeitsgelder selbst aus. Sie profitieren von tiefen Administrationsgebühren und kostengünstigen Fonds. Sie haben mit der Glarner Kantonalbank und der Liberty Freizügigkeitsstiftung zwei ausgewiesene Experten an Ihrer Seite. Ein Garant für Sicherheit, Transparenz und Qualität.
Welche konkreten Vorteile bietet mir freeME?
Die Anlagestrategien von freeME werden laufend durch Portfolio-Manager überprüft und bei Bedarf direkt optimiert. Die digitale Plattform von freeME ist 24h für Sie verfügbar, einfach in der Handhabung und durch Ihr persönliches Login geschützt. Bei Bedarf stellt freeME direkt den Kontakt zu einem externen unabhängigen Berater Ihrer Wahl her. Mit dem Stiftungsstandort Schwyz profitieren Kundinnen und Kunden im Ausland bei Bezug der Guthaben von den tiefsten Quellensteuern.
Kann ich meine Freizügigkeitsgelder auch nur vorübergehend bei freeME investieren – solange bis ich einen neuen Arbeitgeber habe?
Ja, freeME ist auch dafür geeignet. Und mit dem aktuellen Zins von 0.1 Prozent bewegt sich freeME über dem marktüblichen Niveau.
Besteht die Möglichkeit, dass ich einen Teil meiner Freizügigkeitsgelder in Anlagen investiere und einen Teil auf dem traditionellen Freizügigkeitskonto belasse?
Nein, aktuell nicht. Die Möglichkeit einer Teilinvestition Ihres Freizügigkeitsguthabens ist allerdings bereits in Planung.
Was brauche ich, um ein Konto bei freeME zu eröffnen?
Für die Kontoeröffnung benötigen Sie Ihren Pass oder Identitätskarte, Ihre AHV-Nummer, die Konto- oder Vertragsnummer der bisherigen Vorsorgeeinrichtung (Pensionskassenausweis oder Kontoauszug des bestehenden Freizügigkeitskontos), Ihr Mobiltelefon für die Legitimierung, eine Webcam oder Ihr Mobiltelefon mit Kamera zur Identifizierung und Zugriff auf Ihre persönliche E-Mail-Adresse.
Setzt die Nutzung von freeME voraus, dass ich mich an meinen Kundenberater der Glarner Kantonalbank oder einen externen Finanzberater wende?
Nein. Bei freeME können Sie auch ohne Berater ein Konto eröffnen.
Was ist der Unterschied zwischen der Eröffnung eines Kontos mit einem Berater und der selbstständigen Eröffnung eines freeME-Kontos?
Der Finanzberater kann Sie in jeglichen Finanzfragen unterstützen. Für diese Dienstleistung zahlen Sie jedoch zusätzlich einen vom gewählten Finanzberater selbst definierten Betrag.
Ist es für mich kostengünstiger, wenn ich freeME ohne externen unabhängigen Finanzberater nutze?
Ja, so fallen für Sie keine Beratergebühren an.
Kann ich mich für Beratungszwecke auch an den Support der Glarner Kantonalbank wenden?
Nein. Der Support der Glarner Kantonalbank unterstützt Sie kostenlos ausschliesslich bei technischen oder prozessualen Fragen und Anliegen zur freeME-Anlageplattform.
An wen richte ich mich bei Fragen zu meiner Vorsorge?
Fragen zu Ihrer Vorsorge beantworten Ihnen gerne Spezialisten der Liberty Vorsorge AG telefonisch. Bitte beachten Sie, dass diese Auskünfte kostenpflichtig sind und insbesondere keine steuerliche und finanzplanerische Beratungen erteilt werden.
Welche Kosten entstehen für mich, wenn ich freeME nutze?
Die Kosten bestehen aus einer Stiftungsgebühr in Höhe von 0.25 % sowie einer Vermögensverwaltungs- und Depotgebühr in Höhe von 0.3 %, jeweils pro Jahr auf das investierte Kapital. Die Kontoführung ist kostenlos. Für die Kontoauflösung können Kosten für die Aufwände entstehen. Weitere Details finden Sie im Kostenreglement der Liberty Freizügigkeitsstiftung. Wenn Sie durch einen unabhängigen externen Finanzberater unterstützt werden, kann dieser Ihnen zusätzlich eine Beraterprovision, Honorarzahlung oder Einmalzahlung in Rechnung stellen.
Welche Entschädigungsformen von externen unabhängigen Finanzberater sind möglich?
Vermittlerentschädigung: einmalige Gebühr, die beim Übertrag der Gelder dem Kunden direkt belastet (als fixer Betrag oder als Prozentsatz möglich) und dem Berater übertragen wird (automatische Abwicklung durch Liberty). Beratergebühr: wiederkehrende Gebühr, die monatlich den Kundeninnen und Kunden direkt belastet (als fixer Betrag oder als Prozentsatz möglich) und dem Berater übertragen wird (automatische Abwicklung durch Liberty). Honorar: Gebühr für die Beratungsleistungen basierend auf einem fixen Stundensatz. Das Honorar muss der Berater selbst direkt dem Kunden in Rechnung stellen. Dies wird nicht über Liberty eingezogen.
Hat es steuerliche Folgen, wenn ich meine Anlagegelder über freeME investiere?
Für Kunden mit Wohnsitz in der Schweiz gibt es während der Laufzeit der Freizügigkeitslösung keine steuerlichen Folgen. Erst bei der Auszahlung des Freizügigkeitsvermögens fallen Steuern an. Quellensteuerpflichtige freeME-Kunden profitieren vom tiefsten Quellensteuersatz, da sich der Stiftungssitz der Liberty Freizügigkeitsstiftung, über die alle Verträge von freeME abgewickelt werden, im Kanton Schwyz befindet.
Ist es möglich, dass ich lediglich freeME für meine Freizügigkeitsgelder nutze und meine anderen Konten bei meiner Hausbank belasse?
Ja.
Schreibt freeME eine Minimal- oder Maximalgrenze der Freizügigkeitsgelder vor?
Nein.
Schreibt freeME eine minimale Anlagelaufzeit für die Freizügigkeitsgelder vor?
Nein, empfohlen werden Anlagen grundsätzlich aber erst ab einem Anlagehorizont von drei Jahren.
Was sind meine Risiken, wenn ich ein Konto bei freeME eröffne?
1. Die Kontolösung entspricht allen schweizweit geltenden gesetzlichen und regulatorischen Vorgaben und formellen Sicherheitsstandards gemäss esisuisse (Einlagensicherung Schweiz). Alle Freizügigkeitsstiftungen unterstehen den gleichen Sicherheitsstandards und den gleichen gesetzlichen Kontrollmechanismen. Das Freizügigkeitsguthaben, das sich auf dem Konto befindet und nicht in Anlagen investiert ist, würde im Fall eines Konkurses privilegiert (zweite Konkursklasse) behandelt werden (bis maximal CHF 100 000 pro Kunde und Institut). Das investierte Kapital gehört zum Kurswert dem Kunden. Jederzeit und ohne Obergrenze. 2. Bei den freeME-Anlagen bestehen die üblichen Risiken, wie sie im Handel mit Finanzinstrumenten zu berücksichtigen sind. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an Ihren Berater oder ziehen Sie die Broschüre «Risiken im Handel mit Finanzinstrumenten» bei. 3. Die Risiken Ihrer freeME-Anlage bestimmen Sie selbst. Sie entsprechen Ihrem definierten Profil.
Wie relevant ist das Thema Nachhaltigkeit?
Das Portfolio Management-Team der Glarner Kantonalbank legt grossen Wert auf Nachhaltigkeit und damit auf ökologische, soziale und wirtschaftliche Aspekte. Bei nachhaltigen Anlagen berücksichtigen wir das Zusammenspiel zwischen Umweltschutz, sozialem Verhalten und fairer Unternehmensführung. Dabei ziehen wir das sogenannte ESG-Rating bei. Dieses fokussiert auf drei nachhaltigkeitsbezogene Verantwortungsbereiche von Unternehmen: E = Umwelt (Environment) / S = Gesellschaftliche Auswirkungen (Social) / G = Nachhaltige Unternehmensführung (Governance).
Wodurch unterscheidet sich freeME von der Konkurrenz?
freeME steht für die Online-Plattform zur attraktiven Anlage von Freizügigkeitsgelder nach eigener Wahl – mit oder ohne Berater; eine einfache, digitale Abwicklung des gesamten Kontoeröffnungs- und Anlageprozesses; tiefe Kosten und Gebühren; einen vergleichsweise hohen Zinssatz von aktuell 0.1 Prozent; geballtes Wissen und Erfahrung der beiden zuverlässigen und starken Kooperationspartner Glarner Kantonalbank und Liberty Freizügigkeitsstiftung; 7/24 ersichtliche und transparente Informationen über Ihr Freizügigkeitsguthaben.
Wer steht hinter freeME?
freeME ist die digitale Freizügigkeitslösung der beiden Kooperationspartner Glarner Kantonalbank und Liberty Freizügigkeitsstiftung.
Häufig gestellte Fragen zu Freizügigkeitsgeldern
Was hat mein Freizügigkeitsvermögen mit Vorsorge zu tun?
Die Schweizer Altersvorsorge basiert auf dem Drei-Säulen-Prinzip. Das Freizügigkeitsvermögen stammt aus der 2. Säule (Pensionskassengelder). Wer arbeitet, hat sein Freizügigkeitsvermögen bei der Pensionskasse (BVG) seines Arbeitgebers. Wer keinen Arbeitgeber mehr hat, muss sein bisher angespartes Freizügigkeitsvermögen sicher «parkieren». Dazu wird über freeME bei der Liberty Freizügigkeitsstiftung ein Freizügigkeitskonto eröffnet. Im aktuellen Zinsumfeld lohnt sich das Belassen der Gelder auf dem Konto oft nicht, weil die Kosten üblicherweise höher sind als ein möglicher Zinsertrag. Eine attraktive Alternative zum klassischen Freizügigkeitskonto ist das Anlegen von Freizügigkeitsgeldern im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten. So kann eine höhere Rendite erzielt werden. freeME ist eine Online-Anlagelösung für Freizügigkeitsgelder. Sie zeichnet sich durch tiefe Kosten und attraktive Anlagemöglichkeiten aus. Dabei können Kundinnen und Kunden aus mehreren Anlagestrategien die für sie Passende wählen.
Was ist wichtig beim Umgang mit Freizügigkeitsgeldern?
Wer seine Arbeitsstelle aufgibt oder verliert und keine neue Stelle antritt, muss für sein angespartes Pensionskassenguthaben eine passende Freizügigkeitslösung finden. Das klassische Freizügigkeitskonto ist eine Möglichkeit. Im aktuellen Zinsumfeld verliert man damit jedoch üblicherweise Geld, weil die Kosten für das Konto höher sind als ein möglicher Zinsertrag. Eine attraktive Alternative zum Freizügigkeitskonto ist das Anlegen von Freizügigkeitsgeldern im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten. So kann eine höhere Rendite erzielt werden. freeME ist eine Online-Anlagelösung für Freizügigkeitsgelder. Sie zeichnet sich durch tiefe Kosten und individuelle Anlagemöglichkeiten aus. Dabei bestimmt jeder selbst, wie er seine Freizügigkeitsgelder investieren möchte.
Warum gibt es das Freizügigkeitskonto?
Gemäss Gesetz muss das Pensionskassengeld entweder in die Pensionskasse des neuen Arbeitgebers einbezahlt oder auf einem Freizügigkeitskonto «parkiert» werden.
Wann brauche ich ein Freizügigkeitskonto?
Wer aus einem Unternehmen austritt und keine neue Arbeitsstelle antritt, benötigt eine Freizügigkeitslösung. Dies ist beispielsweise in folgenden Situationen der Fall (keine abschliessende Liste): Arbeitgeberwechsel oder Arbeitslosigkeit, berufliche Auszeit (Babypause, längere Reise, Auslandsaufenthalt, Ausbildung und Weiterbildung, Sabbatical), Wegzug ins Ausland, Aufgabe der Erwerbstätigkeit, Selbständigkeit oder Scheidung. Die Lösung hierfür kann ein Freizügigkeitskonto sein. Alternativ kann das Freizügigkeitsgeld auch im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten angelegt werden.
Darf ich mehrere Freizügigkeitskonten haben?
Ja, erlaubt sind maximal zwei Konten bei zwei verschiedenen Stiftungen. Aktuell kann mit freeME nur ein Konto bei der Liberty Freizügigkeitsstiftung eröffnet werden. Für die Zukunft ist jedoch eine Erweiterung auf zwei Konten geplant.
Kann ich freiwillige Beiträge auf das Freizügigkeitskonto einzahlen?
Nein, es ist nicht zulässig, freiwillige Beiträge auf das Freizügigkeitskonto einzuzahlen. Auf das Freizügigkeitskonto werden nur Vorsorgeguthaben von steuerbefreiten Vorsorge- oder Freizügigkeitseinrichtungen einbezahlt. Nachträgliche Einlagen sind nur möglich, sofern es sich dabei um Austrittsleistungen bzw. Vorsorgeguthaben einer Vorsorgeeinrichtung oder einer anderen Freizügigkeitseinrichtung oder um Rückzahlungen gemäss Art. 30d BVG handelt.
Muss ich mein Freizügigkeitsvermögen versteuern?
Nein, es fallen keine Vermögens-, Einkommens- oder Verrechnungssteuern dafür an. Erst bei der Auszahlung wird das Freizügigkeitsvermögen zu einem reduzierten Satz besteuert.
Was geschieht mit dem Freizügigkeitsguthaben bei einer Scheidung?
Gelder der beruflichen Vorsorge, somit auch Freizügigkeitsgelder, werden bei einer Scheidung grundsätzlich hälftig aufgeteilt. Dies betrifft jedoch nur jenen Teil, der während der Dauer der Ehe angespart wurde.
Was geschieht mit dem Freizügigkeitsvermögen, wenn ich die Schweiz verlasse (Auswanderung)?
Wer die Schweiz endgültig verlässt und in einen Mitgliedstaat der EU oder der EFTA zieht und dort weiter versicherungspflichtig ist, muss für den obligatorischen Teil des Freizügigkeitsvermögens eine Freizügigkeitslösung in der Schweiz finden. Das kann ein Freizügigkeitskonto sein. Innerhalb des Kontos kann das Freizügigkeitsgeld im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten angelegt werden. Dieses Geld kann frühestens fünf Jahre vor dem ordentlichen Pensionierungsalter bezogen werden. Der überobligatorische Teil hingegen kann beim Verlassen der Schweiz ausbezahlt werden. Bei Auswanderung in ein Land ausserhalb der EU/EFTA können die gesamten Freizügigkeitsgelder bezogen werden. Es sind dafür jeweils sämtliche notwendigen Angaben zu machen und die von der Liberty Freizügigkeitsstiftung verlangen Nachweise vorzulegen.
Wann kann ein Freizügigkeitskonto aufgelöst werden?
Das Freizügigkeitsguthaben kann in den folgenden Fällen aufgelöst werden: Frühestens fünf Jahre vor dem ordentlichen Rücktrittsalter; bei Aufnahme einer selbständigen Erwerbstätigkeit; für den Erwerb von Wohneigentum; für den Übertrag in die Pensionskasse; beim Verlassen der Schweiz; beim Bezug einer vollen Invalidenrente, sofern das Invalidenrisiko nicht versichert ist; bei Tod (Auszahlung an Begünstigte); Vorsorgeguthaben ist kleiner als hochgerechneter Jahresbeitrag aus vorhergehendem Vorsorgeverhältnis.
Muss ein Freizügigkeitskonto in die Pensionskasse des neuen Arbeitgebers übertragen werden?
Ja, das Freizügigkeitsgesetz verpflichtet Sie, sämtliche Freizügigkeitsleistungen in die Pensionskasse des neuen Arbeitgebers einzubringen.
Was passiert mit meinem Freizügigkeitsvermögen im Todesfall?
Das Freizügigkeitsvermögen geht nach dem Tod an die nachfolgend aufgeführten Personengruppen in der aufgeführten Reihenfolge (Aufzählung nicht abschliessend). Existieren in einer Gruppe mehrere Begünstigte, wird das Kapital gleichmässig aufgeteilt. Die Versicherten können vertraglich den Kreis von Personen nach Ziffer 1 mit solchen nach Ziffer 2 erweitern. 1. Ehepartner oder eingetragener Partner; minderjährige Kinder; Kinder in Ausbildung unter 25 Jahren. 2. Personen, die vom Verstorbenen erheblich unterstützt wurden; Personen, die in den letzten fünf Jahren vor dem Tod ununterbrochen eine Lebensgemeinschaft mit dem Verstorbenen führten; Personen, die für den Unterhalt eines oder mehrerer gemeinsamer Kinder aufkommen müssen. 3. Volljährige Kinder mit abgeschlossener Ausbildung; Eltern; Geschwister. 4. Übrige gesetzliche Erben; unter Ausschluss des Gemeinwesens. Es gelten die reglementarischen Bestimmungen der Liberty Freizügigkeitsstiftung.
Wie kann ich nach vergessenen Freizügigkeitsgeldern suchen?
Für die Suche nach Guthaben aus der beruflichen Vorsorge können Sie bei der Zentralstelle 2. Säule einen schriftlichen Antrag stellen. Die Zentralstelle 2. Säule vergleicht Ihre persönlichen Daten mit den Meldungen der Einrichtungen und informiert Sie bei einer möglichen Übereinstimmung. Mehr Informationen sowie den dazu auszufüllenden Fragebogen finden Sie auf der Website der Zentralstelle 2. Säule.