Kommunikationshilfen - GLKB
Kommunikationshilfen
Für Hörgeschädigte ist es beschwerlich bis unmöglich telefonisch zu kommunizieren, damit beispielsweise Auskünfte bei Dienstleistungsunternehmen rasch und unkompliziert eingeholt werden können. Um solche Barrieren abzubauen, stellt die Stiftung procom «Stiftung Kommunikationshilfen für Hörgeschädigte» im Auftrag des Bundesamts für Kommunikation (BAKOM) einen kostenlosen Dolmetscher- und Vermittlungsservice für hörgeschädigte Personen bereit.
Hörgeschädigte Kundinnen und Kunden der GLKB erhalten dank dem Vermittlungsdienst der procom über Video- oder Textvermittlung telefonische Unterstützung bei ihren Bankanliegen. Die Kommunikation zwischen den Kundinnen und Kunden und den vermittelnden Parteien steht unter strengster Verschwiegenheit. Damit die Dienstleistungen in Anspruch genommen werden können, bedarf es einer Bankenvollmacht. Wird die entsprechende Vollmacht erteilt, sind Auskünfte und Beratungen bei der Glarner Kantonalbank ab sofort via telefonische Kontaktaufnahme mit Unterstützung von procom möglich.
Das Formular für die Bankenvollmacht können Sie hier herunterladen. Weitere Informationen zu den Dienstleistungen von procom finden Sie auf procom-deaf.ch.
Haben Sie Fragen?