Vorsorgesystem

Um von freeME optimal zu profitieren, lohnt sich ein Blick auf das Vorsorgesystem der Schweiz. Dieses hat eine lückenlose Vorsorge zum Ziel – im Alter, bei Invalidität oder für die Hinterbliebenen bei einem Todesfall.
Mann mit Brille und Bart arbeitet lächelnd am Laptop vor gelbem Hintergrund mit pinken Formen.

Schweizer Vorsorgesystem im Überblick

  • In der Schweiz bildet die staatliche AHV/IV die 1. Säule. Sie soll den Existenzbedarf von Pensionierten, Hinterlassenen und Invaliden angemessen decken. In den Rahmen der 1. Säule fallen auch Ergänzungsleistungen. 

  • Die berufliche Vorsorge nach BVG ist Teil der 2. Säule. Arbeitnehmende ab einem Einkommen von aktuell 22'050 Franken pro Jahr sind in der Schweiz automatisch der Pensionskasse ihres Arbeitgebers angeschlossen. Die Pensionskasse versichert die Risiken Tod, Invalidität und das Alter. Tod und Invalidität wird über Risikoprämien finanziert. Für das Alter wird durch den Arbeitnehmer und den Arbeitgeber Kapital angespart. Die Sparbeiträge sind altersabhängig und gesetzlich vorgegeben. Das Vermögen das so angespart wird, wird durch die Pensionskasse angelegt und verwaltet. Bei Pensionierung wird mit dem angespartem Kapital die Pensionskassenrente finanziert. Optional kann anstelle der Rente - je nach Pensionskasse - einen Teil bis zum gesamten Kapital als Einmalauszahlung bezogen werden. 

  • Die private Vorsorge bildet die 3. Säule des Schweizer Vorsorgesystems. Sie schliesst Vorsorgelücken aus der AHV/IV und der beruflichen Vorsorge. Erwerbstätige mit höheren Einkommen benötigen unter Umständen die 3. Säule, um bei Pensionierung oder Invalidität ihren Lebensstandard zu halten.

    Die 3. Säule besteht aus der gebundenen Vorsorge 3a und der freien Vorsorge 3b. Die Säule 3a dient primär zur Altersvorsorge und wird vom Bund steuerlich gefördert. Die jährlichen Einzahlungen können Sie jeweils in der Steuererklärung vom steuerbaren Einkommen abziehen. Einzahlungen sind nur bis zum festgelegten Maximalbetrag möglich. Die Säule 3b lässt mehr Freiheit zu. Hier gibt es keine jährlichen Maximalbeiträge, die Beiträge können jedoch nicht von den Steuern abgezogen werden. Im Gegensatz zur Säule 3a ist die Auszahlung unter Einhaltung der gesetzlichen Bedingungen steuerfrei und auch der Zeitpunkt ist frei wählbar.

  • Treten Vorsorgenehmende vor Eintritt eines Vorsorgefalls (Alter, Tod, Invalidität) aus der Pensionskasse aus, liegt ein sogenannter Freizügigkeitsfall vor. Das angesparte Vermögen, das sogenannte Freizügigkeitskapital, wird zu der Pensionskasse des neuen Arbeitgebers übertragen.

    Wer innert sechs Monaten keine neue Anstellung hat, muss für sein Freizügigkeitsguthaben eine Freizügigkeitslösung finden. Das kann ein Freizügigkeitskonto sein, auf dem das Geld «parkiert» wird. Alternativ kann das Freizügigkeitsguthaben im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten, so wie es die Pensionskassen auch machen, angelegt werden. freeME bietet beide Varianten an. Das Online-Angebot freeME zeichnet sich dabei durch tiefe Kosten und spannende Investitionsmöglichkeiten aus.

Hand hält Würfel mit Buchstaben A, B, C vor blauem Hintergrund mit gelben Formen
Lückenlose Vorsorge

Wann wird freeME relevant?

Das Freizügigkeitsguthaben ist Teil der beruflichen Vorsorge (2. Säule). Wer zum Beispiel seine Arbeitsstelle aufgibt und keine neue Stelle in Aussicht hat, muss die Pensionskassengelder (BVG) in eine Freizügigkeitslösung überweisen. Dabei ist es auch möglich, das Vermögen aus dem Freizügigkeitskonto renditeorientiert zu investieren.

Mögliche Gründe für frei werdende Pensionskassengelder:

  • Arbeitgeberwechsel oder Arbeitslosigkeit
  • Auszeit (Babypause, längere Reise, Auslandsaufenthalt, Ausbildung und Weiterbildung, Sabbatical)
  • Aufgabe der Erwerbstätigkeit (Teil- oder Frühpensionierung)
  • Selbstständigkeit
  • Scheidung
  • Wegzug ins Ausland