Finanzierung
Die optimale Finanzierung für Ihre Liegenschaft
Entscheidend für die Höhe der Belehnung ist die Art der Nutzung Ihrer Liegenschaft.
Bei der Nutzung als Erstwohnsitz oder als Renditeobjekt finanziert hypomat.ch maximal innerhalb der 1. Hypothek der Immobilie, also innert einer Belehnung von 66 Prozent. Bei Ferienobjekten liegt die maximale Belehnung bei 60 Prozent.
Bedingung für den verbindlichen Abschluss der attraktiven Online-Konditionen von hypomat.ch ist die Erfassung des Online-Antrags sowie die Einreichung sämtlicher zur Prüfung relevanten Unterlagen.
Nachfolgend finden Sie eine Übersicht aller finanzierbaren Objekttypen und der maximalen Belehnungssummen.
Einfamilienhaus
Ob als klassisches, freistehendes Einfamilienhaus mit Garten, als Reihen-Mittelhaus ausgeführt oder als heimeliges Ferienhaus - all diese Objekttypen sind über hypomat.ch finanzierbar. Unter den Objekttyp Einfamilienhaus fallen:
- freistehende oder einseitig beziehungsweise beidseitig angebaute Einfamilienhäuser (EFH/REFH/DEFH)
- Ferienhäuser
Für alle Einfamilienhäuser können wir eine maximale Hypothekensumme von CHF 1'250'000 über hypomat.ch belehnen.
Stockwerkeigentum
Wenn Sie sich für eine moderne Attikawohnung mit grosszügiger Terrasse, für ein ruhig gelegenes Gartenappartement oder für eine Ferienwohnung in den Bergen entscheiden, finanzieren Sie diese Objekte im Stockwerkeigentum. Unter den Objekttyp Stockwerkeigentum fallen:
- Garten-, Attika- oder Maisonette- beziehungsweise Terrassenwohnungen
- Ferienwohnungen
Sämtliche Objekte im Stockwerkeigentum können via hypomat.ch bis maximal CHF 1'250'000 finanziert werden.
Vermietete Objekte
Sind Sie Eigentümerin oder Eigentümer eines vermieteten Mehrfamilienhauses, einer einzelnen vermieteten Wohnung oder eines vermieteten Einfamilienhauses? Als vermietete Objekttypen gelten:
- Mehrfamilienhäuser (komplett fremdvermietet oder teilweise selbst genutzt)
- einzelne, vermietete Wohnungen oder Einfamilienhäuser
- Ferienwohnungen oder Ferienhäuser, die ganzjährig oder phasenweise vermietet werden
Die maximale Belehnungssumme für vermietete Wohnungen oder Einfamilienhäuser liegt bei CHF 1'250'000. Bei Mehrfamilienhäusern gewähren wir Hypotheken via hypomat.ch in der Maximalhöhe von CHF 2'000'000 pro Objekt.
Unsere Finanzierungsgrundsätze
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Die Eigenmittel können Sie aus verschiedenen Quellen einbringen:
- Sparkapital
- Wertschriftenanlagen
- Schenkung / Darlehen
- Erbvorbezug
- Pensionskassenguthaben / Säule 3a
Bei selbstbewohntem Wohneigentum kann Vorsorgekapital aus der Säule 3a (Sparen 3) und Pensionskassenguthaben (2. Säule) verwendet werden. Mindestens 10 Prozent des Kaufpreises müssen aus sogenannten harten Eigenmitteln stammen. Das bedeutet, sie dürfen nicht aus Guthaben der Pensionskasse stammen.
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Da wir über hypomat.ch nur erstrangige Hypotheken vergeben, gilt grundsätzlich, dass Sie mindestens 34 Prozent des Kaufpreises mit Eigenmitteln und maximal 66 Prozent mit einer Hypothek der Glarner Kantonalbank finanzieren können. Die Berechnung basiert auf dem Kaufpreis oder dem Schätzwert der Liegenschaft.
Die Einhaltung dieses Grundsatzes soll sicherstellen, dass die aufgenommenen Hypotheken und der Wert Ihrer Liegenschaft in einem gesunden Verhältnis stehen. Ausserdem sollte Ihnen damit der Erlös bei einem allfälligen Verkauf zur Rückzahlung der Hypothek reichen.
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Für eine langfristig gesicherte Tragbarkeit setzen wir voraus, dass die Gesamtkosten Ihres Wohneigentums 40 Prozent Ihres verfügbaren Nettoeinkommens pro Jahr nicht übersteigen.
Die Kosten setzen sich zusammen aus Hypothekarzinsen und Nebenkosten. Zu Ihrer Sicherheit verwenden wir bei der Tragbarkeitsberechnung nicht die aktuellen Zinsen, sondern einen langfristig errechneten, durchschnittlichen Zinssatz von 5 Prozent. Damit wird sichergestellt, dass Sie sich Ihr Eigenheim auch leisten können, wenn die Zinsen ansteigen sollten.
Die Tragbarkeit wird auf Basis folgender Annahmen gerechnet:
- Langfristiger, kalkulatorischer Durchschnittszinssatz von 5 Prozent
- Jährliche Nebenkosten von 0.7 Prozent des Objektwerts
Weitere Liegenschaften, Schulden und/oder Mieteinnahmen sind für die Tragbarkeit ebenfalls relevant und müssen daher erfasst werden.
Häufig gestellte Fragen
Alle FAQ anzeigen-
Alle an der Finanzierung beteiligten Personen müssen Schweizer Bürger sein oder eine Aufenthaltsbewilligung B oder C besitzen. Personen, welche in den USA steuerpflichtig sind, können via hypomat.ch leider nicht bedient werden.
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Durch erfassen eines Antrags gelangen Sie zu Ihrem persönlichen Angebot.
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Unsere Ausstiegspauschale bietet Ihnen Sicherheit und grosse Flexibilität. Sollten Sie während der Laufzeit der Hypothek Ihr Eigenheim verkaufen, kann die sogenannte Vorfälligkeitsentschädigung bei anderen Banken schnell mehrere zehntausend Franken betragen. Bei uns können Sie Ihre Hypothek mit einem Pauschalbetrag von 1000 Franken auflösen. Diese Lösung der Glarner Kantonalbank ist einzigartig.