Häufig gestellte Fragen

Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen zu risikomat.ch
Prämie
  • Die Prämienhöhe ist abhängig von den Berechnungsparametern Alter, Geschlecht, Raucherstatus und Todesfallsumme.

  • Ja, die Prämie passt sich aufgrund statistischer Daten jährlich an. Die Prämien sind nach Abschluss für die ersten drei Jahre garantiert – danach kann eine Anpassung erfolgen. Es ist davon auszugehen, dass die Prämie mit zunehmendem Alter leicht ansteigt.

  • Nein, es gibt keine Prämienbefreiung bei Invalidität.

  • Nein. Bei risikomat.ch bezahlen Sie während der ganzen Laufzeit immer nur Nettoprämien.

  • Die Prämien sind im Rahmen der Versicherungsprämien und Zinsen von Sparkapitalien steuerlich absetzbar. Die maximale Höhe des Abzugs von Versicherungsprämien und Zinsen von Sparkapitalien ist jedoch kantonal unterschiedlich. Oft wird der Maximalabzug bereits durch die Krankenkassenprämien ausgeschöpft.

Versicherungssumme
  • Bei risikomat.ch beträgt der Maximalbetrag CHF 600'000. Für höhere Versicherungssummen sind die Beraterinnen und Berater der Glarner Kantonalbank gerne für Sie da. Kontaktieren Sie uns unter 0844 858 858.

  • Die optimale Höhe ist sehr individuell und hängt von den persönlichen Bedürfnissen ab. Mit unserem Rechner können Sie Ihren möglichen Kapitalbedarf grob abschätzen. Falls Sie unsicher sind, empfehlen wir Ihnen eine professionelle Vorsorgeberatung. Die Beraterinnen und Berater der Glarner Kantonalbank sind gerne für Sie da, vereinbaren Sie einen Termin unter 0844 858 858.

  • Sie sind völlig frei. Es spielt keine Rolle, in welchem Verhältnis Sie zur begünstigen Person stehen. Anstatt einer natürlichen Person können Sie auch eine juristische Person begünstigen. Ohne Nennung von Begünstigten gilt die Reihenfolge gemäss AVB «ALLGEMEINE BEDINGUNGEN FÜR DIE TODESFALLVERSICHERUNG DIREKT».

Versicherungspolice
  • Das Angebot startet bei 100’000 Franken

  • Der Maximalbetrag liegt bei 600'000 Franken.

  • Die Anzahl Todesfallrisikoversicherungen wird nicht beschränkt. Mit mehreren Todesfallrisikoversicherungen können durchaus verschiedene Personen begünstigt werden. Der maximale Gesamtbetrag über das Online Angebot von risikomat.ch liegt bei 600'000 Franken.

  • Ja, die Leistungsansprüche können an Dritte verpfändet oder abgetreten werden.

  • Nein, die Leistungen aus der Todesfallrisikoversicherung werden sofort an die begünstigte Person ausbezahlt und fallen nicht in die Erbmasse des Verstorbenen.

  • Die Todesfallrisikoversicherung kann auf Ende des Versicherungsjahres, mit einer Kündigungsfrist von einem Monat, schriftlich gekündigt werden. Bei einer Prämienanpassung entfällt die Kündigungsfrist.

  • Die Todesfallrisikoversicherung ist eine reine Risikoversicherung und hat deshalb keinen Rückkaufswert.

  • Bei inhaltlichen Fragen zur Police oder bei produktspezifischen Fragen ist die PAX, Schweizerische Lebensversicherungs-Gesellschaft AG Ansprechpartner

  • Ja, die allgemeinen Bedingungen und Produktinformationen finden Sie unten verlinkt.

Allgemeines
  • Bei technischen oder prozessualen Fragen rund um den Antrag der Todesfallrisikoversicherung steht Ihnen unser Support unter 0844 858 858 gerne zur Verfügung.

  • Risikomat.ch ist eine Plattform der Glarner Kantonalbank für den Online-Abschluss von Todesfallrisikoversicherungen. Die Versicherungspolice wird durch Pax, Schweizerische Lebensversicherungs-Gesellschaft AG ausgestellt.

  • Nein, die Glarner Kantonalbank übermittelt Ihre Angaben an die Pax, Schweizerische Lebensversicherungs-Gesellschaft AG. Es entsteht somit eine Geschäftsbeziehung zwischen Ihnen und der Pax, Schweizerische Lebensversicherungs-Gesellschaft AG.

  • Dieses innovative Onlineprodukt ist für Privatpersonen geeignet, die eine Todesfallrisikoversicherung online und ohne Beratung abschliessen wollen. Mit dieser Versicherung können Ehepartner, Kinder, Lebenspartner oder Unternehmen vor finanziellen Risiken geschützt werden.

  • Nein, die Todesfallrisikoversicherung ist eine reine Risikoversicherung, welche die finanzielle Absicherung im Todesfall zum Ziel hat.

  • Ab 17 Jahren ist der Abschluss möglich.

  • Sowohl bei weiblichen als auch männlichen Personen sind es 60 Jahre.

  • Sie läuft maximal bis zum Erreichen des 65. Lebensjahres

  • Nein, die Glarner Kantonalbank verlangt keine Gebühren. Sie zahlen die vereinbarte Präme direkt an den Versicherer (Pax, Schweizerische Lebensversicherungs-Gesellschaft AG).

  • Nein, es reicht, wenn Sie die Gesundheitsfragen beantworten. Ein Arztbesuch ist nicht notwendig.

  • Nein, es werden keine Überschüsse ausbezahlt.

  • Die Bearbeitung von Personendaten bildet eine unentbehrliche Grundlage des Versicherungsgeschäfts. Ihre Personendaten werden mit besonderer Vorsicht behandelt. Das Schweizerische Datenschutzgesetz sowie die dazu gehörende Verordnung werden durch die Glarner Kantonalbank und die Pax, Schweizerische Lebensversicherungs-Gesellschaft AG beachtet.