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FAQ: Die Antworten auf Ihre Fragen | hypomat.ch - GLKB

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Mann und Frau unter der Decke

Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen.

FAQ hypomat

Auf der einen Seite können Sie über hypomat.ch den Kauf einer Immobilie finanzieren. Andererseits können Sie über hypomat.ch Ihre bestehende erstrangige Hypothek (Belehnung bis maximal 67%) von Ihrer jetzigen Bank zur Glarner Kantonalbank wechseln.
Alle an der Finanzierung beteiligten Personen müssen Schweizer Bürger sein oder eine Aufenthaltsbewilligung B oder C besitzen. Personen, welche in den USA steuerpflichtig sind, können via hypomat.ch leider nicht bedient werden.
Über hypomat.ch können Einfamilienhäuser, Eigentumswohnungen, Ferienhäuser und Ferienwohnungen finanziert werden. Hierbei spielt es keine Rolle, ob die Liegenschaften selbstbewohnt oder vermietet sind. Ebenfalls können Mehrfamilienhäuser ohne Gewerbeanteil finanziert werden.
Bei Einfamilienhäusern, Eigentumswohnungen, Ferienhäuser und Ferienwohnungen darf die Hypothek den Betrag von 1.25 Mio. Franken nicht übersteigen. Bei Mehrfamilienhäusern liegt der maximale Hypothekarbetrag bei 2 Mio. Franken.
Bei sämtlichen Immobilientypen muss die Hypothek einen Mindestbetrag von 100'000 Franken aufweisen. Ausnahmen können nur bei Erhöhungen von bestehenden hypomat.ch-Hypotheken gemacht werden.
Nein, bei hypomat.ch können ausschliesslich Immobilien in der Schweiz finanziert werden.
Nein, das Marktgebiet für Online-Hypotheken ist grösstenteils auf die Deutschschweiz eingeschränkt. Hypotheken für Immobilien aus der französisch und der italienisch sprechenden Schweiz, dazu gehören auch die Kantone Wallis, Freiburg und Jura, können nicht über hypomat.ch abgewickelt werden.
Die auf hypomat.ch publizierten Zinssätze sind bereits verbindlich. Hypomat.ch prüft Ihre Angaben. Sofern alle relevanten Prüfparameter erfüllt sind, können Sie die angezeigten Zinssätze direkt und online bestätigen und mit uns einen Vertrag abschliessen.
Grundsätzlich sind Finanzierungen mit Laufzeiten von 2 bis 20 Jahren möglich. Ausnahmen sind Finanzierungen von Ferienhäusern und Ferienwohnungen (Maximallaufzeit bis 10 Jahre) und Finanzierungen von Mehrfamilienhäusern (Maximallaufzeit bis 15 Jahre).
Damit die Ablösung Ihrer aktuellen Hypothek reibungslos abläuft, benötigen wir Ihre Antragsunterlagen spätestens 10 Werktage vor Fälligkeit Ihrer Hypothek. Nur so können wir sicherstellen, dass für die Abwicklung genügend Zeit vorhanden ist. Die Abwicklung beinhaltet unter anderem die Plausibilisierung des Antrags, die Erstellung der Kreditformalitäten, die Unterzeichnung und Rücksendung der Kreditverträge durch Sie und die Bereitstellung eines unwiderruflichen Zahlungsversprechens durch uns.
Kommt es zu einem Verkauf der Liegenschaft, dann können Sie ganz einfach mit einer Pauschalgebühr von 1000 Franken aus den laufenden Hypotheken aussteigen - unabhängig von der Höhe oder der Restlaufzeit. Die Ausstiegspauschale gilt für Privatpersonen mit einem Einfamilienhaus oder einer Eigentumswohnung, die ihre Hypothek ab Dezember 2016 abgeschlossen oder verlängert haben.
Unsere Ausstiegspauschale bietet Ihnen Sicherheit und grosse Flexibilität. Sollten Sie während der Laufzeit der Hypothek Ihr Eigenheim verkaufen, kann die sogenannte Vorfälligkeitsentschädigung bei anderen Banken schnell mehrere zehntausend Franken betragen. Bei uns können Sie Ihre Hypothek mit einem Pauschalbetrag von 1000 Franken auflösen. Diese Lösung der Glarner Kantonalbank ist einzigartig.
Bei hypomat.ch kümmert sich ein kompetentes und erfahrenes Team um all Ihre Anliegen. Bei Fragen oder Unklarheiten haben Sie stets die Möglichkeit, mit unseren Mitarbeitenden in Kontakt zu treten. Wir freuen uns über Ihre Kontaktaufnahme per Telefon, E-Mail oder Kontaktformular und überzeugen Sie gerne, dass «digital und persönlich» bei uns keine leere Werbefloskel ist.
Bei Fragen steht Ihnen unser Support während der Öffnungszeiten unter 0844 858 858 oder via E-Mail unter info@glkb-direkt.ch gerne zur Verfügung. Unsere Öffnungszeiten finden Sie unter «Kontakt».
Mit Ihrem Antrag über hypomat.ch beauftragen Sie die Glarner Kantonalbank mit der Finanzierung Ihrer Immobilie. Die fixierten Konditionen sind verbindlich, sofern Sie uns Ihre Unterlagen innerhalb von 5 Arbeitstagen einreichen.
Ja, grundsätzlich können Sie noch von dem Auftrag zur Finanzierung zurücktreten. Je nach Arbeitsaufwendungen und Kosten der Glarner Kantonalbank können wir in Sonderfällen eine Bearbeitungspauschale geltend machen. Sollten Sie im Zusammenhang mit dem Kauf einer Immobilie den Zuschlag für den Kauf nicht erhalten, unterstützen wir Sie sehr gerne bei der Finanzierung bei einem nächsten Objekt.

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