Freizügigkeitskonto eröffnen – so einfach funktionierts! | freeME - GLKB
So funktioniert's

Freizügigkeitskonto - So funktioniert's
Mit freeME entscheiden Sie selbst, wie Sie Ihre Freizügigkeitsgelder im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten anlegen möchten. Dabei wählen Sie die für Sie passende Anlagestrategie für die Anlage Ihrer Freizügigkeitsgelder aus. Sie profitieren online und sicher von erprobten und laufend überprüften Finanzprodukten aus sechs abgestuften Anlageprofilen. Und falls Sie eine Beratung wünschen, stellt freeME den Kontakt zu einem externen unabhängigen Finanzberater Ihrer Wahl her.
Interessiert? Im nachfolgenden Video erfahren Sie, wie Sie ein Freizügigkeitskonto bei freeME eröffnen.

Schritt für Schritt zur freeME-Freizügigkeitsanlage
Hinweis: freeME ist für Laptop, Desktop-Computer und Tablet optimiert. Die Optimierung für das Mobiltelefon ist in Arbeit.
Schritt 1: Kundeneröffnung / Freizügigkeitskonto eröffnen
- Überprüfung Ihrer Legitimation mittels SMS-Code auf Mobiltelefon
- Strukturierte Evaluation des Anlageprofils (Risikofähigkeit und Risikobereitschaft) mittels Fragebogen
- Wahl der Anlagestrategie basierend auf Anlageprofil
- Wahl der Investitionsstrategie aus drei Themen
- Identifikation des Kunden
- Freigabe und Unterschrift mittels digitaler Signatur über Mobiltelefon
- Erstellung Login (E-Mail, Passwort und Zweifaktorenauthentifizierung über SMS-Code)
Schritt 2: Überweisung der Vorsorgegelder an die Liberty Freizügigkeitsstiftung
- Versand des Überweisungsauftrag zusammen mit den Vertragsunterlagen an den Kunden.
- Ausdruck des Überweisungsauftrag und Unterzeichnung durch den Kunden und Retourversand an die Liberty Vorsorge AG (Rückantwortbeiblatt liegt bei).
- Die Liberty Vorsorge AG kümmert sich anschliessend direkt um die Überweisung der Vorsorgegelder an die Liberty Freizügigkeitsstiftung.
- Der Kunde muss keine weiteren Aktivitäten mehr vornehmen.
Schritt 3: Start Anlage
- Überweisung des Freizügigkeitsguthabens Ihrer bisherigen Vorsorgeeinrichtung auf Ihr Freizügigkeitskonto bei der Liberty Freizügigkeitsstiftung (dies wird je nach Vorsorgeeinrichtung einige Tage bis Wochen dauern).
- Investition der Gelder auf freeME gemäss gewählter Investitionsstrategie (Investitionslauf jeweils einmal pro Monat am 8. Kalendertag; falls der 8. auf einen Feiertag oder ein Wochenende fällt, gilt der nächste Arbeitstag).
Schritt 4: Regelmässige Überprüfung im Cockpit
- Es besteht jederzeit die Möglichkeit, die Entwicklung Ihrer Freizügigkeitslösung mit allen Details im Cockpit einzusehen (Performance, Kennzahlen, Zusammensetzung des Portfolios, Transaktionen usw.) und allfällige Anpassungen vorzunehmen. Sie können jederzeit und überall den Stand Ihres Freizügigkeitskontos einsehen.
Häufig gestellte Fragen
Wann kann ein Freizügigkeitskonto aufgelöst werden?
Das Freizügigkeitsvermögen kann in folgenden Fällen frühestens fünf Jahre vor dem ordentlichen Rücktrittsalter ausbezahlt werden: Bei Aufnahme einer selbständigen Erwerbstätigkeit; für den Erwerb von Wohneigentum; für den Übertrag in die Pensionskasse; beim Verlassen der Schweiz; beim Bezug einer vollen Invalidenrente, sofern das Invalidenrisiko nicht versichert ist; bei Tod (Auszahlung an Begünstigte); Vorsorgeguthaben ist kleiner als hochgerechneter Jahresbeitrag aus vorhergehendem Vorsorgeverhältnis.
Was ist der Unterschied zwischen der Eröffnung eines Kontos mit einem Berater und der selbständigen Eröffnung eines freeME-Kontos?
Der Finanzberater kann Sie in jeglichen Finanzfragen unterstützen. Für diese Dienstleistung zahlen Sie jedoch zusätzlich einen vom gewählten Finanzberater selbst definierten Betrag.
Besteht die Möglichkeit, dass ich einen Teil meiner Freizügigkeitsgelder in Anlagen investiere und einen Teil auf dem traditionellen Freizügigkeitskonto belasse?
Nein, aktuell nicht. Die Möglichkeit einer Teilinvestition Ihres Freizügigkeitsguthabens ist allerdings bereits in Planung.
Warum gibt es das Freizügigkeitskonto?
Gemäss Gesetz muss das Pensionskassengeld entweder in die Pensionskasse des neuen Arbeitgebers einbezahlt oder auf einem Freizügigkeitskonto «parkiert» werden.
Kann ich freiwillige Beiträge auf das Freizügigkeitskonto einzahlen?
Nein, es ist nicht zulässig, freiwillige Beiträge auf das Freizügigkeitskonto einzuzahlen. Auf das Freizügigkeitskonto werden nur Vorsorgeguthaben von steuerbefreiten Vorsorge- oder Freizügigkeitseinrichtungen einbezahlt. Nachträgliche Einlagen sind nur möglich, sofern es sich dabei um Austrittsleistungen bzw. Vorsorgeguthaben einer Vorsorgeeinrichtung oder einer anderen Freizügigkeitseinrichtung oder um Rückzahlungen gemäss Art. 30d BVG handelt.