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So funktioniert die Mehrwertsteuer

Die Mehrwertsteuer (MWST) ist in den Verkaufspreisen der meisten Waren und Dienstleistungen bereits enthalten. Der Bund erhebt diese Konsumsteuer über die Unternehmen, welche sie von den Konsumentinnen und Konsumenten einziehen und an den Staat abführen. Daher handelt es sich um eine indirekte Steuer. Als eine der wichtigsten Einnahmequellen des Bunds finanziert die Mehrwertsteuer den öffentlichen Sektor – darunter Bildung, Infrastruktur, Gesundheitswesen, Sicherheit und Sozialleistungen.
Frau kauft Lebensmittel im Supermarkt ein und legt frische Produkte auf das Kassenband

Die Mehrwertsteuer begleitet ein Produkt von der Herstellung bis zum Verkauf. Unternehmen ziehen die selbst gezahlte Vorsteuer von der eingenommenen MWST ab, die sie von ihren Kunden einfordern. Somit wird letztlich nur der neu geschaffene Mehrwert auf jeder Stufe besteuert. Durch dieses System des Vorsteuerabzugs wird vermieden, dass Steuern mehrfach belastet werden (keine Kaskadierung). Dies gewährleistet Wettbewerbsneutralität: Der Vorsteuerabzug eliminiert den Einfluss der Lieferkettenlänge auf den Produktpreis. Ob Direktvertrieb oder mehrstufiger Handel – der finale Steuerbetrag für den Endkonsumenten bleibt stets unverändert.

In der Schweiz gelten drei Mehrwertsteuersätze:

  • Normalsatz (8,1 %): für die meisten Waren und Dienstleistungen wie zum Beispiel Kleidung, Elektronik, Autos usw.
  • Reduzierter Satz (2,6 %): für Güter des täglichen Bedarfs wie Lebensmittel, Medikamente, Bücher und Pflanzen
  • Sondersatz (3,8 %): ausschliesslich für Beherbergungsdienstleistungen, mit dem reduzierten Satz soll der Tourismus gefördert werden, zum Beispiel Hotelübernachtungen

Bestimmte Dienstleistungen sind von der Mehrwertsteuer ausgenommen, um wichtige Lebensbereiche nicht künstlich zu verteuern. Dazu gehören Arztbesuche, Schulunterricht, Versicherungen sowie die meisten Vermietungen und Verkäufe von Immobilien. Für Unternehmen in diesen Branchen gilt: Sie verlangen von ihren Kunden keine Mehrwertsteuer, dürfen dafür aber beim Einkauf von Waren oder Betriebsmitteln auch keine Vorsteuer vom Finanzamt zurückfordern.

Die obligatorische MWST-Pflicht beginnt für Schweizer Unternehmen ab einem Jahresumsatz von CHF 100'000. Diese Pflicht verlangt die formelle Registrierung bei der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) und die systematische Erhebung und Abrechnung der Steuer. Für die Unternehmen ist dies jedoch keine reine Belastung. Durch das Recht auf Vorsteuerabzug können sie die Mehrwertsteuer, die sie für ihre eigenen geschäftlichen Aufwände investiert haben, direkt mit der eingenommenen Steuer verrechnen. Auch der grenzüberschreitende Handel und private Verkäufe sind im System geregelt: Für Importe in die Schweiz wird grundsätzlich ebenfalls eine Mehrwertsteuer fällig. Beim Export von Waren und Dienstleistungen hingegen entfällt die Steuer, da der Konsum im Ausland stattfindet. Reine Verkäufe unter Privatpersonen sind komplett von der Mehrwertsteuer befreit.

Das Schweizer MWST-System zeichnet sich durch Effizienz und Konsumnähe aus, wobei Unternehmen ihre effektive Steuerlast über die Vorsteuer reduzieren können. Ein markanter Vorteil im internationalen Vergleich ist das konstant tiefe Niveau der Steuersätze. Diese Stabilität reflektiert die ausgeprägte Haushaltsdisziplin der Schweiz. Im Gegensatz zu anderen Nationen, die Steuersätze oft kurzfristig erhöhen, um Haushaltsdefizite auszugleichen, schützt das Schweizer Modell die Kaufkraft der Endverbraucher.

Grafische Übersicht der Mehrwertsteuersätze mit Normalsatz, reduziertem Satz und Sondersatz in der Schweiz.
Schweizer Mehrwertsteuersätze
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Nico Reckermann

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