Steuererhöhung auf Vorsorgekapitalbezüge bleibt aus
Geplante Anpassung bei Kapitalbezügen
Der Bundesrat hatte vorgeschlagen, Kapitalleistungen aus der beruflichen Vorsorge und der privaten Vorsorge (Säule 3a) künftig stärker zu besteuern. Zwar sollten diese weiterhin getrennt vom übrigen Einkommen besteuert werden, jedoch wären insbesondere höhere Kapitalbezüge stärker belastet worden.
Beispiele für die ursprünglich vorgeschlagene Anpassung bei der direkten Bundessteuer:
| Kapitalbezug | Bisheriger Steuerbetrag | Vorgeschlagener Steuerbetrag (abgelehnt) |
|---|---|---|
|
CHF 100'000 |
CHF 363.20 |
CHF 363.20 |
|
CHF 250'000 |
CHF 3'677.40 |
CHF 4'863.20 |
|
CHF 1'000'000 |
CHF 23'000 |
CHF 42'363.20 |
Die Anpassung hätte ausschliesslich die direkte Bundessteuer betroffen und wäre per 01.01.2028 in Kraft getreten.
Parlament lehnt Steuererhöhung ab
Sowohl der Ständerat als auch der Nationalrat haben die Steuererhöhung abgelehnt. Damit ist die Vorlage politisch gescheitert. Laut den diskutierten Zahlen hätte die Massnahme dem Bund jährliche Mehreinnahmen von rund 190 Millionen Franken gebracht.
Bedeutung für Vorsorgesparer
Für Kundinnen und Kunden bedeutet der Entscheid vor allem Planungssicherheit: Die steuerliche Behandlung von Kapitalbezügen aus der zweiten Säule und der Säule 3a bleibt unverändert.
Einzahlungen in die private und berufliche Vorsorge bleiben damit weiterhin ein wichtiger Bestandteil der langfristigen Finanz- und Vorsorgeplanung. Eine frühzeitige Planung der eigenen Vorsorgestrategie und des späteren Kapitalbezugs kann helfen, steuerliche Aspekte gezielt zu berücksichtigen.