Freizügigkeit - GLKB
Freizügigkeit
Personen, die vorübergehend oder dauerhaft nicht mehr einer Pensionskasse angeschlossen sindFreizügigkeit
Personen, die vorübergehend oder dauerhaft nicht mehr einer Pensionskasse angeschlossen sindLeistungen & Vorteile
Geeignet für
Personen, die Ihre Erwerbstätigkeit vorübergehend oder dauerhaft aufgeben. Zum Beispiel:
- Personen, die vorübergehend ohne Erwerbstätigkeit sind oder eine „Babypause“ einlegen
- Personen, die zu einem späteren Zeitpunkt eine neue Stelle antreten
- Personen, die eine Weiterbildung beginnen oder vorübergehend im Ausland weilen
- Personen, die die Aufnahme einer selbständigen Erwerbstätigkeit planen
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Nicht erwerbstätige geschiedene Ehepartner, für die Anlage der überwiesenen Guthaben aus der 2. Säule des ehemaligen Ehepartners
Vorteile
Das Konto sichert das Vorsorgeguthaben und bietet einen Vorzugszins an Möglichkeit das Vorsorgeguthaben in Anlagefonds zu investieren.
Die Anlagestiftung nimmt eine sorgfältige Auswahl der Wertpapiere vor und investiert nach den gesetzlichen Regeln für Pensionskassen.
Die Anlagestiftung bietet Anlagefonds für Anleger mit unterschiedlicher Risikobereitschaft an.
Das Vorsorgeguthaben darf für die Finanzierung von Wohneigentum verwendet werden.
Steuervorteile
Die Zins- und Kapitalerträge werden bis zur Auszahlung des Guthabens nicht besteuert.
Das Vorsorgeguthaben ist bis zur Auszahlung von der Vermögenssteuer befreit.
Das Vorsorgeguthaben wird bei Auszahlung zu einem reduzierten Tarif besteuert.
Kontoauszug
Die Swisscanto Freizügigkeitsstiftung erstellt einen Vermögensausweis
Einzelbelege
Für alle Buchungen
Kontoabschluss
Jährlich per 31.12. mit Zins- und Kapitalausweis
Besonderheiten
Das Vorsorgeguthaben wird grundsätzlich am Monatsersten nach Erreichen des ordentlichen AHV-Rentenalters zur Auszahlung fällig.
Auf schriftliches Begehren kann die Fälligkeit der Altersleistung um maximal 5 Jahre aufgeschoben werden.
Das Konto wird bei der Swisscanto Freizügigkeitsstiftung geführt.
Es gilt die aktuelle Gesetzgebung der 2. Säule mit den entsprechenden Bestimmungen, insbesondere das Reglement der Swisscanto Freizügigkeitsstiftung.
Währung
CHF
Zinssatz
Verrechnungssteuer
Auf den Erträgen wird keine Verrechnungssteuer abgezogen
Verfügbarkeit
Frei verfügbar frühestens 5 Jahre vor Erreichen des ordentlichen AHV-Rentenalters
Ausnahmen. Eine vorzeitige Auszahlung ist gemäss Reglement der Swisscanto Freizügigkeitsstiftung in folgenden Fällen möglich:
- Bei Verwendung zur Finanzierung von selbst genutztem Wohneigentum
- Bei endgültiger Auswanderung
- Bei Aufnahme einer selbständigen Erwerbstätigkeit
- Bei Übertragung in eine andere Vorsorgeform
- Bei Tod des Vorsorgenehmers
- Bei Bezug einer vollen Invalidenrente der Eidgenössischen Invalidenversicherung
Gebühren
Keine Abschlussgebühren. Die Kontoführungsgebühr beträgt 36 Franken im Jahr.
Details siehe Preis- und Dienstleistungsübersicht für Spar- und Vorsorgekonto unter Downloads