Regulierung und Sicherheit Ihres Vermögensverwalters
Wenn Sie mit einem externen Vermögensverwalter zusammenarbeiten, ist es entscheidend, dass dieser die gesetzlichen Anforderungen erfüllt. In der Schweiz unterstehen gewerbsmässig tätige Vermögensverwalter der Bewilligungs- und Aufsichtspflicht. Wir zeigen Ihnen, worauf Sie achten sollten.
Regulatorische Anforderungen für externe Vermögensverwalter
In der Schweiz benötigen externe Vermögensverwalter eine Bewilligung der Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (FINMA), wenn sie ihre Tätigkeit gewerbsmässig ausüben. Zusätzlich unterstehen sie der laufenden Aufsicht durch anerkannte Aufsichtsorganisationen.
Diese Regulierung dient dem Schutz der Anlegerinnen und Anleger und der Sicherstellung professioneller Standards.
Woran erkennen Sie einen regulierten Vermögensverwalter?
Ein gesetzeskonform tätiger externer Vermögensverwalter erfüllt insbesondere folgende Anforderungen:
- Bewilligung durch die FINMA
- Anschluss an eine offizielle Aufsichtsorganisation
- Einhaltung von Standesregeln und klaren Compliance-Vorgaben
- Laufende Weiterbildung und regelmässige externe Prüfungen
- Transparente Information gegenüber Kundinnen und Kunden
Diese Punkte schaffen Sicherheit und Vertrauen in die Zusammenarbeit.
Wir unterstützen Sie bei der Prüfung
Gerne unterstützen wir Sie dabei, zu überprüfen, ob Ihr externer Vermögensverwalter über die notwendige FINMA-Bewilligung verfügt und die gesetzlichen Anforderungen erfüllt.