Häufig gestellte Fragen – Depotbank für Anleger

In diesem FAQ-Bereich beantworten wir häufige Fragen zur Glarner Kantonalbank als Depotbank für Anleger. Sie erhalten Informationen zu Kontoeröffnung, Zugriff auf Ihr Depot, Transparenz, Vollmachten sowie zur Regulierung externer Vermögensverwalter.
Allgemeine Fragen zur Glarner Kantonalbank als Depotbank
  • Wenn Sie mit einem externen Vermögensverwalter arbeiten, kann dieser Sie als Kunde zur Glarner Kantonalbank bringen. Alternativ ist auch eine direkte Kontoeröffnung bei der Glarner Kantonalbank möglich – persönlich oder digital, unabhängig von einem Vermögensverwaltungsmandat.

  • Fragen Sie Ihren Vermögensverwalter direkt. Die Wahl der Depotbank ist ein wichtiger Faktor für Sicherheit und Kosten.

  • Ja. Sie erhalten auf Wunsch E-Banking-Zugang und können jederzeit Ihre Positionen einsehen, Dokumente abrufen und Zahlungen auslösen.

Informationsflüsse, Voll­­­­­­­­­machten und Zugriffsrechte
  • Ihr externer Vermögensverwalter erhält nur Zugriff auf jene Informationen, die im Rahmen der von Ihnen erteilten Vollmacht erforderlich sind. Dazu gehören in der Regel:

    • Depotpositionen und Kontostände gemäss Vollmacht
    • Transaktionshistorie und Performance
    • Reporting-Daten für Analysen
    • Zugriff über das E-Banking-Portal oder über definierte technische Schnittstellen (zum Beispiel API)

    Der Zugriff dient ausschliesslich der professionellen Verwaltung Ihres Vermögens.

  • Als Anlegerin oder Anleger behalten Sie jederzeit die volle Transparenz über Ihr Vermögen. Sie haben Zugriff auf:

    • Alle Depotpositionen und Transaktionen
    • Kontobewegungen und Salden
    • Steuerrelevante Dokumente
    • Performance-Übersichten
    • Zugriff via E-Banking (Web und Mobile App)

    Damit können Sie die Entwicklung Ihres Vermögens jederzeit nachvollziehen und kontrollieren.

  • Die Vollmacht regelt, welche Anlageentscheide Ihr externer Vermögensverwalter in Ihrem Namen treffen darf. Sie bildet die Grundlage für die operative Umsetzung der vereinbarten Anlagestrategie. Der Umfang der Vollmacht wird ausschliesslich von Ihnen definiert.

  • Sie können den Umfang der Vollmacht individuell festlegen, zum Beispiel durch:

    • Eine beschränkte Vollmacht nur für Anlagegeschäfte
    • Einschränkungen auf bestimmte Vermögenswerte
    • Den Ausschluss einzelner Instrumente (zum Beispiel Derivate)

    Die Vollmacht kann jederzeit angepasst oder vollständig widerrufen werden.

  • Ja. Sie können die erteilte Vollmacht jederzeit anpassen oder widerrufen. Änderungen werden transparent dokumentiert und von der Depotbank entsprechend umgesetzt.

Regulierung und Aufsicht
  • Als Anlegerin oder Anleger haben Sie das Recht zu wissen, ob Ihr externer Vermögensverwalter über die notwendigen regulatorischen Bewilligungen verfügt. In der Schweiz unterstehen externe Vermögensverwalter der Bewilligungspflicht durch die FINMA.

  • Die Regulierung Ihres Vermögensverwalters können Sie auf verschiedene Arten überprüfen:

    • Fragen Sie Ihren Vermögensverwalter nach seiner FINMA-Bewilligung.
    • Klären Sie, ob er einer anerkannten Aufsichtsorganisation (AO) angeschlossen ist.
    • Prüfen Sie den Eintrag im öffentlichen Register der FINMA.

    Diese Informationen müssen transparent zugänglich sein.

  • Die FINMA-Regulierung stellt sicher, dass externe Vermögensverwalter definierte organisatorische, fachliche und finanzielle Anforderungen erfüllen. Sie schafft klare Verantwortlichkeiten, stärkt Ihren Anlegerschutz und sorgt für eine laufende Aufsicht.

  • Wenn Sie unsicher sind, ob Ihr Vermögensverwalter korrekt reguliert ist oder welche Anforderungen gelten, unterstützen wir Sie gerne. Gemeinsam klären wir, welche regulatorischen Standards in Ihrer Situation relevant sind.

Schutz vor unseriösen Finanzanbietern
  • Wenn Sie unsicher sind, ob ein Finanzanbieter vertrauenswürdig ist, lohnt sich ein Blick auf die Warnlisten der FINMA. Dort veröffentlicht die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht Hinweise zu Unternehmen und Plattformen, bei denen möglicherweise Risiken bestehen oder die ohne notwendige Bewilligung tätig sind. Ein Abgleich mit diesen Listen kann helfen, problematische Anbieter frühzeitig zu erkennen.

    FINMA-Warnungen

  • Typische Warnsignale können unrealistisch hohe Renditeversprechen, starker Zeitdruck oder unerwartete Kontaktaufnahmen sein. Die FINMA hat eine Übersicht mit praktischen Tipps zusammengestellt, die Anlegerinnen und Anlegern helfen sollen, unseriöse Angebote besser zu erkennen und Risiken zu vermeiden.

    FINMA-Tipps

  • Wenn Sie ein Angebot eines Ihnen unbekannten Finanzanbieters erhalten, sollten Sie dieses sorgfältig prüfen, bevor Sie investieren. Ein erster Schritt kann sein, zu kontrollieren, ob der Anbieter auf einer Warnliste der FINMA erscheint. Diese Listen enthalten Hinweise zu Unternehmen, bei denen mögliche Risiken bestehen oder die ohne notwendige Bewilligung tätig sein könnten.

    FINMA-Warnungen

  • Bei unerwarteten Kontaktaufnahmen mit Anlageangeboten ist Vorsicht angebracht. Lassen Sie sich nicht unter Zeitdruck setzen und prüfen Sie den Anbieter sorgfältig. Die FINMA stellt praktische Hinweise zur Verfügung, wie Sie in solchen Situationen reagieren und mögliche Risiken besser einschätzen können.

    FINMA-Tipps

  • Seriöse Finanzanbieter geben Anlegerinnen und Anlegern genügend Zeit, ein Angebot zu prüfen. Wenn Sie zu schnellen Entscheidungen gedrängt werden oder Ihnen besonders hohe Renditen versprochen werden, sollten Sie besonders vorsichtig sein. Die FINMA stellt praktische Tipps zur Verfügung, die helfen können, solche Warnsignale besser zu erkennen.

    FINMA-Tipps

Weitere Fragen?

Bei Fragen zur Anlagestrategie und zur Performance wenden Sie sich bitte direkt an Ihren externen Vermögensverwalter. Für Anliegen rund um Depot, Konto und Banking-Services steht Ihnen die Glarner Kantonalbank gerne zur Verfügung.

Telefon: +41 55 646 72 05

E-Mail: evv@glkb.ch

Öffnungszeiten: Montag bis Freitag, 08:00–17:30 Uhr

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