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Nichtkündigungskommission - GLKB

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Nichtkündigungskommission

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Die Banken sind von Gesetzes wegen verpflichtet, über genügend Flüssige Mittel zu verfügen, damit sie ihren Zahlungsverpflichtungen gegenüber den Sparern und Anlegern jederzeit nachkommen können. Geldbezüge und Vergütungen ab einem Service- oder Sparkonto unterliegen daher unterschiedlichen Rückzugsbedingungen. Je höher der Zinssatz auf dem jeweiligen Konto ist, desto niedriger ist der jederzeit frei verfügbare Betrag. Zudem verlängert sich bei einem höheren Zinssatz die einzuhaltende Kündigungsfrist.  

Grössere Geldbezüge frühzeitig planen

Übersteigt ein geplanter Geldbezug den Betrag der sofortigen Verfügbarkeit, muss dieser Geldbezug im Voraus gekündigt werden. Dabei gelten je nach Kontoart unterschiedliche Kündigungsfristen. Wird die Kündigungsfrist nicht eingehalten, z.B. bei ausserordentlichen Bezügen, verrechnet die Bank eine Nichtkündigungskommission (NKK) von mindestens 2 Prozent auf dem Sparkontosortiment.

Berechnungsbeispiel

Auf Ihrem Sparkonto liegen 50'000 Franken. Sie benötigen sofort ohne Einhaltung der Kündigungsfrist 30'000 Franken. Wie hoch ist die NKK?

  • 20'000 Franken können Sie ohne Kündigungsfrist sofort beziehen
  • Für die zusätzlichen 10'000 Franken fällt eine NKK von mindestens 2 Prozent an
  • Sie bezahlen somit 200 Franken NKK

Unbeschränkte Verfügbarkeit auf Servicekonten

  • Sie können jederzeit über Ihr gesamtes Guthaben verfügen

     

Kündigungsfrist auf Sparkonten

  • 20'000 Franken jederzeit frei verfügbar
  • Für darüberliegende Beträge gilt eine Kündigungsfrist von 35 Tagen (monatsübergreifend).
  • Bei Nichteinhaltung wird eine Nichtkündigungskommission (NKK) von mindestens 2 Prozent verrechnet.

Kündigungsfrist auf Investkonten 35 / 95 / 185

  • Keine sofortige Verfügbarkeit
  • Über das Kontoguthaben kann erst nach Kündigung und Ablauf der Kündigungsfrist (je nach Kontotyp 35, 95 oder 185 Tage monatsübergreifend) verfügt werden.
  • Bei Nichteinhaltung wird eine Nichtkündigungskommission (NKK) von mindestens 2 Prozent verrechnet.

Rückzugbedingungen / Kündigungsfristen

Die aktuell gültigen Rückzugsbedingungen je Kontoart finden Sie auf der Homepage beim jeweiligen Kontobeschrieb.

Rollender Rückzugszeitraum

  • Der Rückzugszeitraum ist das Zeitfenster, in dem der Kontoinhaber frei über die vorgesehene Rückzugslimite verfügen kann. 
  • Bei der Berechnung der verfügbaren Limite werden die Rückzüge monatsübergreifend berücksichtigt, weshalb von einem rollenden Zeitraum die Rede ist.
     

Berechnungsbeispiel

15'000 Franken Barbezug zu Lasten Sparkonto per 25. September
10'000 Franken Vergütung zu Lasten Sparkonto per 10. Oktober

  • Der rollende Rückzugszeitraum wird angewendet. Somit werden die Rückzüge der letzten 35 Tage monatsübergreifend betrachtet.
  • Der Bezug von 15'000 Franken und die Vergütung von 10'000 Franken finden innerhalb von 15 Tagen statt.
  • Die Rückzugslimite auf dem Sparkonto von 20'000 Franken (innert 35 Tagen) wird somit am 10. Oktober um 5'000 Franken überzogen. 
  • Auf den überschreitenden Betrag wird eine NKK von mindestens 2 Prozent fällig.
  • Sie bezahlen am 10. Oktober 100 Franken NKK (2 Prozent von CHF 5'000)

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