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Staatsgarantie & Einlegerschutz - GLKB

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Staatsgarantie & Einlegerschutz

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Staatsgarantie

Seit der Revision des Bundesgesetzes über die Banken und Sparkassen Ende der 1990er-Jahre ist die Staatsgarantie nicht mehr zwingendes Merkmal einer Kantonalbank. Vielmehr überlässt es der Gesetzgeber den Kantonen, darüber zu entscheiden, ob sie ihr Finanzinstitut mit einer Staatsgarantie versehen wollen und wie diese allenfalls finanziell abzugelten ist. Von den 24 Schweizer Kantonalbanken verfügen heute 21 Institute über eine unbeschränkte Staatsgarantie. Auch die Glarner Kantonalbank zählt dazu. Eine Staatsgarantie zu haben bedeutet, dass im Fall einer massiven Krise mit einer damit verbundenen Zahlungsunfähigkeit einer Kantonalbank der jeweilige Kanton für die Verbindlichkeiten seiner Kantonalbank haftet. Damit ist sichergestellt, dass die Kunden ihr Geld zurückerhalten. Darunter fallen beispielsweise Forderungen wie sämtliche Kontoguthaben, Festgelder, Kassenobligationen der Kantonalbanken und Sparen-3-Konten. In der mehr als 100-jährigen Geschichte der Kantonalbanken ist es noch nie dazu gekommen, dass ein Kanton Kundengelder zurückerstatten musste. 

 

Einlegerschutz 

Sie fragen sich, ob Ihre Einlagen durch die Einlagensicherung esisuisse geschützt sind?
Ja, die Glarner Kantonalbank ist, wie jede Bank und jedes Wertpapierhaus in der Schweiz, verpflichtet, die Selbstregulierung «Vereinbarung zwischen esisuisse und ihren Mitgliedern» zu unterzeichnen. Die Einlagen der Kunden sind also bis zum Höchstbetrag von 100‘000 Franken pro Kunde gesichert. Als Einlagen gelten auch Kassenobligationen, die im Namen des Einlegers bei der ausgebenden Bank hinterlegt sind. Die Einlagensicherung in der Schweiz wird durch esisuisse gewährleistet und auf der Website esisuisse.ch wird das System der Einlagensicherung im Detail erklärt.

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