Neues schweizerisches Transparenzregister - GLKB

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Neues schweizerisches Transparenzregister

Am 1. Oktober 2026 tritt das neue Bundesgesetz über die Transparenz juristischer Personen (TJPG) in Kraft. Damit wird auch das schweizerische Transparenzregister eingeführt.

Die meisten juristischen Personen – darunter Aktiengesellschaften, Gesellschaften mit beschränkter Haftung und Genossenschaften – müssen per Inkrafttreten ihre wirtschaftlich berechtigten Personen neu im schweizerischen Transparenzregister eintragen. Betroffene Unternehmen sollten frühzeitig abklären, welche Pflichten für sie gelten, und die notwendigen Vorbereitungen treffen. Eine kurze Übersicht finden Sie in unserem Informationsblatt. Detaillierte Informationen bietet die offizielle Website des Bundes.

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