Vorsorgekonto 3a
Für erwerbstätige Privatpersonen ab 18 Jahren mit AHV-pflichtigem Einkommen
- Attraktiver Vorzugszins
- Steuerersparnis – Abzug der jährlichen Einlage vom steuerbaren Einkommen
- Vorbezug unter Bedingungen möglich, z.B. Eigenheimfinanzierung
Leistungen & Vorteile
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Steuervorteile
Dank Einzahlung des jährlich Maximalbetrags, sparen Sie jedes Jahr Steuern.
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Möglicher Vorbezug
Das Sparkapital kann für den Erwerb von Wohneigentum oder beim Schritt in die Selbstständigkeit vor Ende der Laufzeit bezogen werden.
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Vorsorgefonds 3a
Für längerfristige höhere Ertragschancen können Sie Ihr Vorsorgekapital mit dem Vorsorgefonds 3a ganz oder teilweise in Wertschriften investieren.
Dienstleistungen
- Jährlich per 31.12. mit Zins- und Kapitalausweis
- Bescheinigung über einbezahlten Betrag für die Steuererklärung
- Depotauszug allfälliger Swisscanto Wertschriften jährlich
- Auf Wunsch kostenlose Zustellung der Bankbelege im E-Banking, sonst in Papierform
- Nur erwerbstätige Personen mit AHV-pflichtigem Einkommen dürfen Einzahlungen tätigen.
- Unter der Bedingung, dass weiterhin eine AHV-pflichtige Erwerbstätigkeit ausgeübt wird, können maximal 5 Jahre über das Rentenalter hinaus Einzahlungen vorgenommen werden und das Vorsorgekonto kann während dieser Zeit weitergeführt werden.
- Maximalbetrag gültig ab 01.01.2025: CHF 7'258 für Erwerbstätige mit Pensionskasse
- Maximalbetrag gültig ab 01.01.2025: 20 Prozent des Erwerbseinkommens bis maximal CHF 36'288 für Erwerbstätige ohne Pensionskasse
- Für das Jahr 2026 bleiben die Zahlen unverändert.
Neu: die Möglichkeit, bestehende Lücken zu schliessen
Wenn Sie künftig nicht den jährlichen Maximalbetrag in Ihre Vorsorgelösung einbezahlen, können Sie dies in den Folgejahren nachholen. Möchten Sie allfällige Vorsorgelücken schliessen und Ihre Steuern optimieren? Ab 2026 wird es möglich sein, Nachzahlungen in die Säule 3a zu leisten.
Sie können neu rückwirkend Beiträge in die Vorsorge 3a einzahlen für die Jahre, in denen der gesetzliche Maximalbetrag nicht vollständig ausgeschöpft wurde. Diese Regelung gilt ab 2026 für das Jahr 2025. Die Nachzahlung ist, ebenso wie der reguläre Jahresbeitrag, vollständig vom steuerpflichtigen Einkommen abziehbar. Bei Bedarf empfehlen wir Ihnen, Ihre Kundenberaterin oder Ihren Kundenberater zu kontaktieren.
Zinsen/Konditionen
0,200 %
Frei verfügbar frühestens 5 Jahre vor Erreichen des ordentlichen AHV-Rentenalters
Ausnahmen:
- Finanzierung von selbst bewohntem Wohneigentum oder Amortisation bestehender Hypotheken (nur alle 5 Jahre möglich)
- Endgültiges Verlassen der Schweiz
- Aufnahme einer selbstständigen Erwerbstätigkeit
- Übertragung in eine andere gebundene Vorsorgeeinrichtung
- Tod oder Bezug einer ganzen Invalidenrente der IV
- Keine Kontoführungs- und -abschlussgebühr
- Keine Weiterbelastung der Postporti
- Details siehe Preis- und Dienstleistungsübersicht für Spar- und Vorsorgekonto unter Downloads