Strukturierte Adressen bei Zahlungsaufträgen und QR-Rechnungen
Bis spätestens 21. November 2025 müssen QR-Rechnungen auf strukturierte Adressangaben umgestellt sein. Für andere Zahlungsaufträge gilt eine Übergangsfrist bis 21. November 2026. Wir empfehlen Ihnen, neue Zahlungsaufträge nur noch strukturiert zu erfassen.
Die persönliche Situation verändert sich stetig. Deshalb bieten wir in der Vermögensverwaltung individuelle Lösungen, die exakt zu Ihnen und Ihrem Lebensstil passen.