Strukturierte Adressen bei Zahlungsaufträgen - GLKB
Strukturierte Adressen bei Zahlungsaufträgen

Ab dem 21. November 2025 dürfen QR-Rechnungen in der Schweiz nur noch strukturierte Adressen enthalten. Das bedeutet, dass Adressangaben künftig zwingend in einzelne Elemente wie Strasse, Hausnummer, Postleitzahl und Ort aufgeteilt werden müssen.
Wichtige Anpassungen für Ihre Zahlungsprozesse
Bis spätestens 21. November 2025 müssen QR-Rechnungen auf strukturierte Adressangaben umgestellt sein. Für andere Zahlungsaufträge gilt eine Übergangsfrist bis 21. November 2026.
Wir empfehlen Ihnen, neue Zahlungsaufträge nur noch strukturiert zu erfassen.
Alle Unternehmen und Privatpersonen, die QR-Rechnungen erstellen – etwa mit Buchhaltungs- oder ERP-Systemen – müssen ihre Softwarelösungen an die neuen Vorgaben anpassen.
Bei der Rechnungsstellung mittels QR-Rechnung müssen Adressinformationen zum Rechnungssteller ab 21. November 2025 in strukturierter Form abgebildet sein, damit diese bezahlt werden können.
Für alle weiteren Inland- wie auch für Auslandzahlungen werden die strukturierten Adressinformationen ab 21. November 2026 zur Pflicht.
Wir empfehlen Ihnen, die bereits erfassten Daueraufträge ebenfalls zu überprüfen und uns die vollständigen Adressangaben nachzureichen.
- Software rechtzeitig aktualisieren: Prüfen Sie, ob Ihr System die Erstellung strukturierter Adressen unterstützt.
- IT-Verantwortliche oder Anbieter einbeziehen: Holen Sie frühzeitig Unterstützung bei der technischen Umsetzung.
- Informationen einholen: Weitere Informationen finden Sie auf der Website der SIX Group.
- Neue Zahlungsaufträge nur noch strukturiert erfassen
- Daueraufträge prüfen und Adressangaben im E-Banking vervollständigen bzw. uns nachreichen
Die Adresse muss vollständig und strukturiert (in separaten Feldern) übermittelt werden: Name, Strasse, Hausnummer, PLZ, Ort und Land.