Beschaffungsrichtlinien - GLKB
Beschaffungsrichtlinien
Um die Konformität mit den eigenen Nachhaltigkeits-Werten sicherzustellen, setzt die Glarner Kantonalbank bei der Beschaffung neben üblichen Leistungskriterien (Preis, Qualität, Erfahrung, Risiken) auch auf Nachhaltigkeitskriterien. Diese basieren auf den drei Säulen unserer Nachhaltigkeits-Charta:
Je nach Art der Beschaffung können Kriterien unterschiedlich angewendet und gewichtet werden (IT-Dienstleister, Einkauf von Werbematerial, Beauftragung von Handwerkern).
Umsetzung
Bei der Wahl von Partnern priorisiert die Glarner Kantonalbank Anbieter, welche Nachhaltigkeit in Ihrer Geschäftspolitik verankert haben. Bei Beschaffungen wie beispielsweise von Büromaterial oder Werbeartikeln ist die Glarner Kantonalbank darauf bedacht, einen möglichst geringen negativen Einfluss auf Ökologie und Gesellschaft zu nehmen. Dies sichern wir, falls möglich, über geeignete Nachweise der Anbieter oder bezüglich Produkten.
Als valable Nachweise erachten wir Zertifikate sowie Labels & Ratings, welche eine Einschätzung der Nachhaltigkeitsaspekte ermöglichen. Falls der Beschaffungsumfang dies rechtfertigt, werden bei Nichtvorhandensein geeigneter Nachweise die jeweiligen Anbieter aufgefordert, Fragen zu den relevanten Nachhaltigkeitskriterien direkt zu beantworten.
Monitoring
In Betriebs- und Wartungsverträgen werden, wo möglich, Nachhaltigkeitskriterien verankert. Bei Statusänderungen von Zertifikaten und/oder Labels (Ablauf, Erneuerung) wird der Anbieter dazu angehalten, dies gegenüber der Glarner Kantonalbank offenzulegen.
Der Nachhaltigkeitsverantwortliche prüft periodisch die Umsetzung der Richtlinien mit den betroffenen Stellen und berät die Linienverantwortlichen bei Verbesserungsmöglichkeiten.
Meldestelle bei Verdachtsfall
Externe und Mitarbeitende der Glarner Kantonalbank können jederzeit eine Meldung an nachhaltigkeit@glkb.ch einreichen, wenn konkrete Hinweise oder Anhaltspunkte für Kinderarbeit in Produkten und Dienstleistungen der Glarner Kantonalbank vorliegen.
Meldungen müssen unter Angabe des Namens und mit einem möglichst konkreten Beschrieb des Verdachtsfalls erfolgen. Die Nennung des Namens ermöglicht eine effizientere Bearbeitung der Meldung und das Stellen von Rückfragen an die meldende Person. Die Meldungen werden vertraulich behandelt und nicht ausserhalb der Fachstelle Nachhaltigkeit bei der Glarner Kantonalbank verarbeitet. Die Offenlegung der Identität des Melders im Rahmen der Abklärungen des Sachverhalts erfolgt nur mit dessen Zustimmung. Im Zusammenhang mit einer Meldung können personenbezogene Daten und Informationen erhoben werden; wir verweisen diesbezüglich auf unsere Datenschutzerklärung unter Rechtliches.